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  • Victorien nicht mehr inaktiv

    Carson Theophrast McSniff - - Foyer

    Beitrag

    Überlebt... man muss nur aufpassen, was in den Kochtopf kommt.

  • Victorien nicht mehr inaktiv

    Carson Theophrast McSniff - - Foyer

    Beitrag

    Yepp - hab ich mich angemeldet und lese mich auch gerade ein. Nach dem RL-Treffen in Schlüchtern wird dann wieder richtig durchgestartet.

  • Victorien nicht mehr inaktiv

    Carson Theophrast McSniff - - Foyer

    Beitrag

    Victorien hat seine Aktivität wieder aufgenommen. Es gab nur eine kleine kreative Pause...

  • Sie unterstützen also meinen ursprünglichen Entwurf. Dann will ich bei diesem bleiben, zumal mein Alternativentwurf tatsächlich im Extremfall eine automatische Reservierung nach sich ziehen kann, die wohl nicht so optimal wäre. Also bleibe ich bei der ursprünglichen Fassung: §14 (4) Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Ja- oder Nein-Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht au…

  • Andererseits wäre ich in der Tat damit zufrieden, wenn dem Vorschlag De Rossis gefolgt werden würde, dass die VV per Beschluss das Direktroium anhält, eine eindeutige Entscheidung zu treffen. Auch wenn ich persönlich der Ansicht bin, dass eine solche Anordnung nicht nötig sein sollte.

  • Ich halte den Antrag nicht für unausgegoren. Warum, das habe ich in meinen bisherigen Ausführungen ausgiebig dargelegt.

  • Im Moment ist diese Enthaltung ein Nein. Das ist noch weniger hilfreich, da darin die bisher geschehenen technischen Ablehnungen begründet liegen. Weder ja noch nein zu sagen, ist im Zuge der Bearbeitung eines Reservierungsantrages nicht sinnvoll. Bisher laufen solche Enthaltungen oder Stimmversäumnisse auf eine Ablehnung ohne Begründung hinaus. Wenn ein Antragsteller schon abgelehnt wird, dann sollte ihm schon ein anderer Grund genannt werden können als der, dass Teile des Direktoriums ihre Arb…

  • Das würde mein Antrag beinhalten. Der Antrag ist bearbeitet, wenn das Direktorium die Zeit hatte, es zu bearbeiten. Die Frist würde sich automatisch selbst verlängern, bis alle Direktoren zu Wort gekommen sind und ein Urteil gefällt wurde.

  • Und verhindert dadurch "technische" Ablehnungen. Genau das ist der Sinn des Antrages.

  • Das ist Ihr gutes Recht. Ich halte nichts davon, die bisherige Regelung so zu lassen, wie Sie ist. Ihr Argument ist zudem nicht stichhaltig, da mit meinem Entwurf die Möglichkeit des Direktoriums, einen Bewerber abzulehnen nicht angetastet wird.

  • Um die Betonung nicht auf Ablehnung liegen zu lassen, wäre auch die folgende Formulierung denkbar: "§14 (4) Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Reservierung. Diese gilt als angenommen, wenn das Direktorium nicht gegen den Reservierungsantrag entscheidet."

  • Möglicherweise liesse sich das Problem lösen, wenn nicht die Zustimmung, sondern die Ablehnung Mehrheitsbedürftig wäre. Eine einfache Änderung der Vorzeichen. Als Vorschlag möchte ich daher den folgenden Änderungsentwurf zur Diskussion stellen: "§14 (4) Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Ablehnung einer Reservierung."

  • Herr Schündler, ich denke in diesem Fall kann man sich auf das von Ihnen zitierte "kann" berufen. Ausserdem denke ich, dass das Direktorium in einem solchen Fall kein Problem haben wird, mit Nein zu stimmen. In solch einem Fall sollte man durchaus sagen dürfen "sowas wollen wir hier nicht". Im vorliegenden Fall geht es ja lediglich darum eine "technische" Ablehnung zu vermeiden, die sich aus Enthaltung bzw. Nichtbearbeitung ergibt.

  • Dann muss aber dieser Teil der GO angepasst werden.

  • Das ist so nicht richtig. Laut §10 (2) der GO können nur Delegierte das Schiedgericht anrufen. Da Staaten, die erst einen Reservierungsantrag stellen aber naturgemäß noch keinen Delegierten entsenden können, haben sie keine Möglichkeit, bei Versäumnissen des Direktoriums das Schiedsgericht von sich aus anzurufen. Sie sind in einem solchen Fall also immer darauf angewiesen, einen vorhandenen Delegierten als Fürsprecher zu finden. Ansonsten bleibt ihnen dieses Rechtsmittel verwehrt.

  • Vielen Dank, Herr Direktor. Verehrte Delegierte, wie ich Eingangs bereits erwähnte kam es in der Vergangenheit bereits mehrfach zur Ablehnung eines Reservierungsantrages, weil sich das Direktorium sei es aus Zeitmangel und/oder aus persönlichen Gründen einzelner Direktoren nicht auf ein klares Urteil einigen konnte. Anträge, denen objektiv betrachtet durchaus hätte stattgegeben werden müssen wurden also schlichtweg verbummelt. Um dieses zukünftig zu vermeiden, schlage ich die in rot hervorgehobe…

  • Antragsteller: Carson Theophrast McSniff (Delegierter Victoriens) Antragsgegenstand: Verlängerung des Reservierungsbeantragungsvorgangs bis zur eindeutigen Entscheidung des Direktoriums Geschätzte Deligierte, es ist wiederholt vorgekommen, dass Reservierungsanträge allein deshalb als abgelehnt gelten mussten, weil die Direktoren keine Zeit fanden, die Anträge fristgerecht zu bearbeiten oder weil sie sich aus verschiedenen Gründern Ausserstande sahen, eine Entscheidung für oder gegen den jeweilig…

  • Reservierungskriterien

    Carson Theophrast McSniff - - Foyer

    Beitrag

    Das sind nachvollziehbare Argumente. Allerdings sehe ich keinen Grund, warum sich jemand davon abhalten lassen sollte, als Direktor zu kandidieren, nur weil er sich ggf. auf ein Ja oder Nein festlegen muss. Ich bin dabei, einen entsprechenden Antrag zur formulieren. Danke für die gegebenen Auskünfte.

  • Reservierungskriterien

    Carson Theophrast McSniff - - Foyer

    Beitrag

    Das Direktorium ist im §14 schon zu einer Erklärung verpflichtet. Wenn sich aber alle Direktoren um eine Entscheidung drücken, kommt dieses einer Ablehnung gleich, die man nicht erklären muss, da man sich ja bequemerweise enthalten hat. Ich denke schon, das eine klare Antwort auf diese Frage im Interesse der CartA ist.

  • Reservierungskriterien

    Carson Theophrast McSniff - - Foyer

    Beitrag

    Die persönliche Entscheidung und deren Gründe wird von mir wohl respektiert. Nur stelle ich die Frage, ob das Reglement einem Direktor überhaupt die Möglichkeit der Enthaltung lässt.