Der Delegierte Bazens unterbreitet der Vollversammlung nachfolgende Beschlussvorlage, welche hiermit zu Diskussion gestellt wird. Die Diskussion dauert gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Vollversammlung vorerst 168 Stunden bis 15.01.2011 gegen 20:30 Uhr.
Beschluss der Vollversammlung zur Änderung von Nationenkürzeln
1. Der Delegierte eines Mitgliedsstaates kann beantragen, dass das durch den Mitgliedsstaat im Rahmen des Eintragungs- oder Reservierungsverfahrens angegebene oder gemäß Punkt 3 des Beschlusses der Vollversammlung zur Einführung von Nationenkürzeln festgelegte Nationenkürzel nachträglich geändert wird.
2. Das angegebene neue Nationenkürzel muss den Anforderungen der Grundordnung diesbezüglich entsprechen. Das Nationenkürzel soll nicht öfter als ein Mal im Jahr geändert werden.
3. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Bearbeitung ist der Vizedirektor für Kartenanträge zuständig. Die Änderung wird mit der Bestätigung des Antrags wirksam.
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