[Abstimmung] Änderung § 16 der Grundordnung

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  • [Abstimmung] Änderung § 16 der Grundordnung

    Stimmen Sie der Änderung der Grundordnung zu? 13
    1.  
      Nain (1) 8%
    2.  
      Ja (14) 108%
    Werte Mitglieder der Vollversammlung, nachfolgender Vorschlag zu Änderung von § 16 der Grundordnung der CartA wurde gemäß § 22 der Grundordnung vom Direktor eingebracht und steht hier zur Abstimmung:

    § 16 der Grundordnung wird wie folgt neu gefasst:

    § 16. Änderungen einer Eintragung

    (1) Eine Nation kann die Form seines Gebietes modifizieren, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Keine gültigen Vetos der Anrainernationen und des Direktoriums.
    2. Im Falle einer Vergrößerung des Gebietes muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein.
    3. Ein Antrag auf Gebietsmodifikation, welcher neben den für bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Nationen sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Gebietsmodifikationen enthält.
    (2) Eine Nation kann ihren Namen ändern, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Der neue Name des Staats unterscheidet sich von allen anderen eingetragenen oder reservierten Nationen
    2. Keine gültigen Vetos der Anrainernationen und des Direktoriums. Vetos können nur auf der Grundlage von § 18 (5) eingelegt werden.
    3. Ein Antrag auf Namensänderung, welcher neben den für bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Nationen sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Namensänderung enthält.
    (3) Eine Nation kann ihr Nationenkürzel ändern, sofern das neue Nationenkürzel den Bedingungen nach §14 (2) Ziffer 3 entspricht
    (4) Änderungen von Eintragungen nach den Absätzen 1 bis 3 sind nur jeweils einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.
    (5) Die Einhaltung der Voraussetzungen für die Änderung einer Eintragung wird vom Direktorium mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt.


    Die Abstimmung läuft 120 Stunden. Bitte stimmen Sie jetzt ab.