Änderung § 17 der GO

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    • Original von Alfred Schündler
      Vielleicht ist Ashcroft ja Beamter...

      PS: Der Verweis ist ein Frame der USSRAT-Webseite


      ->
      Original von Mehregaan
      Muss man das verstehen?


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      Leider habt ihr Ashcroft erwischt, der ist nicht nur überstreng...nahezu unfair, sondern auch humorlos und parteiisch ohne Ende.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alfred Schündler ()

    • Original von De Rossi
      Der Vollversammlung kann ich nur mit Nachdruck empfehlen, Regeln zu entwerfen, die nicht nur von einzelnen Entscheidungsträgern abhängig sind. Denn nicht jeder ist so ehrlich wie Third.

      Ich würde Denne nicht vorwerfen wollen, dass er nicht ehrlich ist, aber ein Unterschied zwischen 9 und 19 Punkten (also mehr als das doppelte) zeigt zumindest, dass da wesentlich zu viel Interpretationsspielraum ist.

      Mich würde da mal die genaue Aufschlüsselung interessieren, falls die Beteiligten dazu bereit sind, sich die Mühe zu machen. Wenn man mal an einem bestimmten Beispiel sieht, wo die Bewertungen so stark auseinandergehen, kann man den Bewertungsbogen vielleicht konkretisieren.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Das wäre ja auch noch schöner ... ;) Aber mal im Ernst:

      Bei einigen der Verfahren gab es größere Abweichungen (ein Beispiel), bei den anderen gibt es kleinere. Der Bewertungsbogen ist nun einmal stark auf subjektive Eindrücke, Einschätzungen und vielleicht auch Kenntnisse über die entsprechende MN ausgelegt - objektiv ist dabei ja fast nur, ob das Forum und die Homepage werbefrei sind. Alles andere ist dabei dem "Prüfer" überlassen. Aber genau aus diesem Grunde ist es ja auch nicht nur einer, der entscheidet, sondern ganze fünf Mitgleider der Aufnahmekommission.

      Ein erster Schritt wäre z.B., die Bewertun offenzulegen; also nicht nur einfach die Punktzahl angeben, sondern wirklich: Punkt 1 - 2 Punkte, Punkt 2 - 1 Punkt usw.
      Damit würde das alles doch etwas transparenter.

      Was die Änderung des Bewertungsbogen angeht, bin ich gerne dafür zu haben. Die Frage ist allerdings, inwieweit man ihn überhaupt verbessern kann. Z.B. im Falle der Aktivitätskriterien wird man dann eben nicht davon abkommen, subjektive Bewertungsmaßstäbe anlegen zu müssen.

      PS: Ich muss eigentlich sogar zugeben, dass ich das AIC-System der Durchschnittszahl besser fand als das heutige System, ob mehr oder weniger "Abstimmende" über 21 Punkte geben.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai ()

    • Original von Denne Ziang Belai
      Was die Änderung des Bewertungsbogen angeht, bin ich gerne dafür zu haben. Die Frage ist allerdings, inwieweit man ihn überhaupt verbessern kann. Z.B. im Falle der Aktivitätskriterien wird man dann eben nicht davon abkommen, subjektive Bewertungsmaßstäbe anlegen zu müssen.

      Gerade die Aktivität ist eigentlich ein Bereich, in dem ich mir objektive Kriterien am leichtesten vorstellen könnte. Es bleibt natürlich noch die Einschätzung übrig, in welche Kategorie eine bestimmte Aktivität gehört, aber ich traue den meisten hier zu, zwischen Außenpolitik und Wirtschaft zu unterscheiden. ;)

      Problematisch ist eher, welche Größenordnung hat man sich unter drei Punkten vorzustellen? Ein Ratelon zu seiner Blütezeit, oder doch eher das Durchschnittsniveau?

      Und was ist eigentlich "kontinuierliche innere Akivität"? Bei diesem Kriterium hatten wir auch schonmal eine knappe Entscheidung. (Und beim Nachschlagen fällt mir grad auf, dass in der Aufnahmekommission regelmäßig nach interner Akvität statt interner, kontinuierlicher Aktivität gefragt wird, obwohl in der Grundordnung letzteres steht)

      PS: Ich muss eigentlich sogar zugeben, dass ich das AIC-System der Durchschnittszahl besser fand als das heutige System, ob mehr oder weniger "Abstimmende" über 21 Punkte geben.

      Durchschnitte haben halt immer das Problem, dass eine einzelne extreme Stimme das ganze Ergebnis verzerren kann.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Original von Patrick Botherfield
      Gerade die Aktivität ist eigentlich ein Bereich, in dem ich mir objektive Kriterien am leichtesten vorstellen könnte. Es bleibt natürlich noch die Einschätzung übrig, in welche Kategorie eine bestimmte Aktivität gehört, aber ich traue den meisten hier zu, zwischen Außenpolitik und Wirtschaft zu unterscheiden. ;)


      Nun ja, aber wie genau soll so etwas aussehen? Etwa: Über 5 Posts im Wirtschaftsbereich = 1 Punkt bei dieser Frage? Irgendwann kommt man immer an den Punkt, wann es Probleme gibt. Eine gewisse Anzahl Posts heißt noch lange nicht, dass sie auch wirklich zu gebrauchen sind. Wenn ich fünfmal schreibe "ich kaufe ein", dann ist das objektiv genau die gleiche Anzahl wie wenn ich mich fünf mal drei Stunden hinsetze und einen riesige Texte über größere wirtschaftliche Zusammenhänge verfasse.

      Beispiel, dass es mit objektiven Kriterien bei der Aktivitätsmessung nicht immer funktioniert, ist doch ein gewisser Staat, dessen Name und Zustand bereits mindestens 70 mal hier durch das Forum geisterte - und es tut mir auch leid, dass ich diesen Fall wieder aus der Schubalde holen muss. Objektiv nach der 30-Tage-Regel ist dieser Staat nicht inaktiv, da gibt es nichts zu rütteln, das heißt aber noch lange nicht, dass da auch nur die geringste Kleinigkeit läuft. Ein riesen Ärgeniss für alle Nachbarn drumherum, die gerne mehr mit diesem Staat simulieren und ausgestalten würden, wie man dies mit allen anderen Nachbarn auch macht, aber ... es ist objektiv, da kann man nichts machen und muss sich mit abfinden, auch wenn dieser Staat heute noch nicht einmal die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt.

      Was ich damit jedoch eigentlich sagen will: Aktivität ist sehr schwer objektiv zu fassen, allerdings bin ich auch der Letzte, der sich jemanden in den Weg stellt, der einen einen funktionierenden Weg findet. Würde vieles einfacher machen.

      Bzgl. des Durchschnittswertes ist das Angesproochene eben der Nachteil.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Ich behaupte ja nicht, dass es einfach wäre, für Aktivität einen brauchbaren objektiven Maßstab zu finden. Ich glaube nur, dass es für die meisten anderen Bereiche nochmal wesentlich schwieriger ist, weil man an die quantitativ überhaupt nicht rankommt. Und Qualität objektiv zu messer ist schwer.

      Je genauer man Regelungen natürlich macht, um so höher ist die Gefahr, dass man zwar objektiv nachvollziehbare Kriterien bekommt, die aber letztendlich gar nicht das aussagen, was man eigentlich messen wollte. Du kannst in die Bewertung auch noch einfließen lassen, wie lange die Beiträge sind (okay, realistisch gesehen: wer sollte diese Zahlen überhaupt erfassen?), aber dann postet eben jemand 3000 Zeilen Lorem Ipsum und wir stehen dumm da.

      Ganz so mathematische Automatismen sollte man also vielleicht nicht benutzen. Aber man könnte Anhaltspunkte für den Bewerter geben: Erwarten wir eher fünf oder eher fünfzig Beiträge (mittlerer Länge) pro Woche, um einen Staat als kontinuierlich aktiv anzuerkennen? Das wäre immer noch unscharf und subjektiv, aber eben mit einem Anhaltspunkt mehr zur Orientierung für die Bewerter. Oder meinst du wirklich, dass alle Anwesenden "hohe Aktivität" gleich definieren würden, wenn man nichts dazusagt?
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Angesichts der unterschiedlichen Simulationskonzepte stellt sich allerdings die Frage, ob man überhaupt pauschal-quantitative Maßstäbe anlegen darf. Ich glaube man braucht kein Wort drüber zu verlieren, daß es viel leichter ist, hitzige politische Debatten in einer kultureuropäischen parlamentarischen Demokratie zu führen als eine absolutistische Monarchie in Südostasien mit Leben zu füllen.
    • Mag sein, dass man das vielleicht nicht in jedem Spezialfall so pauschal sagen kann (deswegen wären es ja Richtwerte), aber ich glaube dein Beispiel ist ein Fall, in dem ich sagen würde, dass es keinen Unterschied macht: Wenn die südostasiatische absolutistische Monarchie inaktiv ist, ist sie eben inakiv. Mitleidspunkte, weil die Bedingungen ja so schwer sind, darf es dafür nicht geben.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Ich neige sowieso dazu, in den MNs des Jahres 2011 die Aktivität weit geringfügiger zu gewichten, als es noch vor ein paar Jahren der Fall war.

      Auch ist die Einschätzung falsch, Signore Schündler, dass das bisherige System den Unterschieden keine Rechnung trägt. Letztendlich wird doch nur das Maß der Ausgestaltung bewertet und der Bezug zur Nachbarschaft und zum Gesamtkontext der Maßstäbe, auf die wir uns in Form einer gemeinsamen Welt geeinigt haben.
      Konkret, es wird nicht bewertet ob man in Karnickelburg den Löffel links- oder rechtsherum dreht, sondern ob und wie die Löffeldrehkultur dargestellt und in den Kontext eingefügt wurde.
    • Naja, wenn man Aktivität weniger stark gewichtet, dann muss ja dafür irgendwas anderes wichtiger sein. Zum Beispiel Ausgestaltung, und daran zu denken lag angesichts einer Geschichte von inaktiven Ausgestaltungsmuseen eben nahe.

      Ich nehme an, ich habe tatsächlich nicht verstanden, was du damit sagen wolltest. Was meintest du denn wirklich?
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Original von Patrick Botherfield
      Ich nehme an, ich habe tatsächlich nicht verstanden, was du damit sagen wolltest. Was meintest du denn wirklich?


      Ich habe gesagt, dass ich Aktivität heutzutage geringfügiger gewichte als vor einigen Jahren. Ich habe nicht gesagt, dass eine MN oder die MNs allgemein ohne ein gewisses Maß an Aktivität auskommen.

      Um es anders zu umschreiben; die Aktivität die vor einigen Jahren in den meisten MNs herrschte, kann heute kein Maßstab mehr sein. Dazu kommt die Einsicht, dass mir persönlich auch MNs sehr viel Freude machen, die durch ein hohes Maß an Ausgestaltung, Professionalität und Liebe zum Detail bestechen, ohne große Spam- und Beitragsbomben zu sein.

      Ich hoffe, ich konnte mich verständlicher ausdrücken.
    • Die vorgeschlagene Ergänzung ist fett markiert:

      § 17. Zusammenschluss, Teilung und Abtretung von Staatsgebiet.
      (1) Ein Mitgliedsstaat kann sich dergestalt teilen, dass mehrere souveräne Mitgliedsstaaten mit eigener Vertretung bei der CartA entstehen. Im Falle einer Teilung müssen alle künftigen Mitgliedsstaaten die Eintragungsbedingungen gemäß § 13 (1) Ziffern 1 und 2, § 13 (2) sowie § 15 (2) Ziffer 3 erfüllen und und für jeden künftigen Mitgliedstaat die für eine Reservierung notwendigen Informationen bei der CartA hinterlegen.
      (2) Mitgliedsstaaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Mitgliedsstaaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gemäß § 2 (2) durch einen gemeinsamen Delgierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Informationen bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten.
      (3) Ein Mitgliedstaat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Mitgliedsstaat abtreten, sofern beide Mitgliedsstaaten dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gemäß § 2 (2) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Information bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten. Der CartA ist ein § 14 (2) Ziffer 7 entsprechender Kartenausschnitt mitzuteilen, der die genaue Größe und Position der abzutretenen Teile des betreffenen Staatsgebietes darstellt.
      (4) Die Einhaltung der Voraussetzungen wird vom Direktorium mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt. Im Falle von (1) ist darüber hinaus die Entscheidung der Aufnahmekommission bindend, die mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet, ob die in (1) genannten Eintragungsbedingungen erfüllt werden.
      (5) Ein Gebietszusammenschluss oder eine Abtretung von Staatsgebiet dürfen frühestens zwölf Monate nach der letzten Änderung von Eintragungen gemäß § 16 (1) Ziffer 2 oder dem letzten Gebietszusammenschluss der betroffenen Mitgliedsstaaten stattfinden.


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.