Änderung § 17 der GO

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    • Änderung § 17 der GO

      Der Delegierte Targas unterbreitet der Vollversammlung nachfolgende Beschlussvorlage zur Ergänzung von § 17 der Grundordnung, welche hiermit zu Diskussion gestellt wird. Die Diskussion dauert gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Vollversammlung vorerst 168 Stunden bis 26.01.2011 gegen 14:35 Uhr.

      Die vorgeschlagene Ergänzung ist fett markiert:

      § 17. Zusammenschluss, Teilung und Abtretung von Staatsgebiet.
      (1) Ein Mitgliedsstaat kann sich dergestalt teilen, dass mehrere souveräne Mitgliedsstaaten mit eigener Vertretung bei der CartA entstehen. Im Falle einer Teilung müssen alle künftigen Mitgliedsstaaten die Eintragungsbedingungen gemäß § 13 (1) Ziffern 1 und 2, § 13 (2) sowie § 15 (2) Ziffer 3 erfüllen und und für jeden künftigen Mitgliedstaat die für eine Reservierung notwendigen Informationen bei der CartA hinterlegen.
      (2) Mitgliedsstaaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Mitgliedsstaaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gemäß § 2 (2) durch einen gemeinsamen Delgierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Informationen bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten.
      (3) Ein Mitgliedstaat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Mitgliedsstaat abtreten, sofern beide Mitgliedsstaaten dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gemäß § 2 (2) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Information bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten. Der CartA ist ein § 14 (2) Ziffer 7 entsprechender Kartenausschnitt mitzuteilen, der die genaue Größe und Position der abzutretenen Teile des betreffenen Staatsgebietes darstellt.
      (4) Die Einhaltung der Voraussetzungen wird vom Direktorium mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt. Im Falle von (1) ist darüber hinaus die Entscheidung der Aufnahmekommission bindend, die mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet, ob die in (1) genannten Eintragungsbedingungen erfüllt werden.
      (5) Ein Gebietszusammenschluss darf frühestens zwölf Monate nach der letzten Gebietsmodifikation oder dem letzten Gebietszusammenschluss der betroffenen Mitgliedsstaaten stattfinden.
    • Nun die Gründe sind klar, ich will einem Missbrauch von Gebietszusammenschluss mit einer zeitlichen Beschränkung verhindern. Dabei interessiert mich die Frage ob dieser denn akut sei oder bereits geschah nicht, ich denke manchmal kann eine Profylaxe nicht schlecht sein.

      Die Beschränkung von 12-Monaten deshalb, weil es nicht sein kann, dass eine Nation mit Zusammenschlüssen permanent irgendwelche Totgeburten rettet um so ihr Gebiet zu vergrößern. Das mag jetzt unter Umständen etwas polemisch formuliert sein, aber wir müssen unserem Qualitätsanspruch gerecht werden denke ich und ich erachte diese Änderung als Möglichkeit dazu.


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

    • Ich bin eigentlich dagegen, hier schon wieder eine Formalie zu schaffen, die die Möglichkeiten der auf der Karte verzeichneten Nationen einschränkt. Ich würde mir eher wünschen, dass das Direktorium die Möglichkeit erhält, im Zweifelsfall ein Veto einzulegen, das gerne auch an weitere zu formulierende konkrete Bedingungen geknüpft werden kann. Sonst haben wir ein bürokratisches Hemmnis, das in Einzelfällen vielleicht wirklich unpassend ist, weil wir unmöglich alle Situationen vorhersehen können, die vielleicht irgendwann auftauchen. Lieber wenige starre Regeln und dafür mehr Kompetenzen für das Direktorium, das ja in der Regel sorgfältig prüft und dann entscheidet.
    • Das sehe ich nicht so. Ich sehe es nicht ein, warum man Nationen nicht auch einmal in Ruhe sterben lassen kann. Deswegen finde ich nichts dabei dies auf einmal alle zwölf Monate zu beschränken.

      Und Direktoren sind nur Menschen und Menschen machen Fehler und deshalb habe ich nicht vor dieses Recht den Direktoren zu überlassen, die vielleicht aus Gutherzigkeit Zusammenschlüsse oder Erweiterungen durchlassen, die der Qualität unserer Karte schaden und nur zur Einfärbung gewisser Kartenflächen führen. Denn leere Flächen tun niemanden weh.


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

    • Ich möchte es vermeiden, hier OIKismus vorgeworfen zu bekommen, aber dennoch glaube ich, dass es der Qualität der Karte nicht schaden muss, wenn innerhalb von zwölf Monaten mehr als ein Gebietszusammenschluss stattfindet. In der Praxis wird es dann wohl eher so laufen, dass eine Mikronation, die gerne einen Verbund mit einer anderen bilden möchte, sich in deren Forum einnistet und man dann einfach mit dem Vollzug auf der Karte wartet. Denn das kann die ausgefeilteste Änderung der Grundordnung nicht verhindern. Ein bürokratisches Hemmnis, das dazu auch noch so effektlos bleibt, weil man es einfach umgehen kann, muss nicht in die Grundordnung.
    • Original von Mehregaan
      Nur damit Sie mich nicht falsch verstehen: Es geht um Zusammenschluss pro Nation einmal alle 12 Monate, nicht einmal pro carta alle 12 Monate. Ich kann das gerne noch dezidierter umformulieren. :)


      Da habe ich Sie schon richtig verstanden. Meine Kritik daran bleibt trotzdem bestehen. ;)
    • Wie schon gesagt, ich denke sechs Monate reichen hier vollkommen aus (da es ja offensichtlich immer mal ein paar Kleinigkeiten gibt, weswegen durch Gebietsveränderung gefeilt werden muss, das ist auch keine Form der Qualitätssicherung), zumal Zusammenschlüsse damit sowieso nicht effektiv verhindert werden können, sondern nur Erweiterungen. Ob der Zusammenschluss nun schon im April auf der Karte eingezeichnet ist, oder erst im August, völlig wurscht.

      Damit ist das politische gesagt. Jetzt mal zum sachlichen. Die Änderung ist reine Paranoia. Wo hatten wir den 2010 Gebietszusammenschlüsse? Zwei in Chinopien und einen in Dreibürgen. Hier von "Missbrauch" und "permanent" zu sprechen ist fast lachhaft und unsachlich sowieso. So wie ich das sehe, hat beides auch der Qualität nicht geschadet. Für Chinopien kann ich jetzt nicht sprechen, aber ich vermute mal, vorher und Nachher hat die Sache die Simulation bereichert. Dreibürgen hat es bisher auch nicht geschadet, sondern zu einer sachlichen Belebung der Innen- und Außenpolitik geführt, woran es auch der CartA zur Zeit mangelt. Und 2009 hatten wir noch Gran Novara-Ladinien. Insgesamt kann man offenbar alle Zusammenschlüsse die es hier seit 2008 gab an einer Hand abzählen. Totgeburten waren auch keine darunter, soweit ich das sehen kann, wobei ich das bei Diyarasu und Ladinien nicht genau weiß, da die Foren auch weg sind.
      Delegierter Dreibürgens
      Vizedirektor der CartA a.D.
    • ... und einer dieser beiden Zusammenschlüsse - der mit Xinhai - hatte vor allem den Hintergrund, dass sich der "Xinhai-Chef" um Korland kümmern musste und deshalb dann alles relativ schnell vollzogen wurde. Simon ist Xinhai heute noch ein eigener Staat. Aber darum geht es ja gar nicht.

      Als Vizedirektor habe ich ein kleines formales Problem mit beiden Anträgen, weil sie noch nicht stimmig in die GO eingepackt sind: wennschon, dennschon - dann muss man nämlich auch Gebietsabtretungen in die Regelungen aufnehmen.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Wie ich schon sagte, ich halte diese Regelung insgesamt für unnötig. Wegen den zwei-drei Anträgen pro Jahr, muss man hier nicht gleich schweres Geschütz auffahren. Wenn wir schon die Qualität sichern wollen, sollten wir eher mal anderen MNs helfen Karten zu erstellen oder dergleichen. Sowas wie ein "Wohlfahrtsausschuss" wäre viel sinnvoller, als die Bürokratie grundlos auszubauen. Insgesamt wird da ja auch schon viel getan, als Nordmark Probleme wegen der Homepage hatte, haben sich ja auch ein paar Leute gemeldet, gleichfalls in Bergen zum Beispiel. Sowas müsste man viel eher mal koordinieren, anstatt irgendwelche Schranken mitten auf die Wiese zu stellen. ;)
      Delegierter Dreibürgens
      Vizedirektor der CartA a.D.
    • Also wie auch Fritz-Alex mittlerweile gesagt hat, wann die Änderung auf der Karte vollzogen wird, hat nichts damit zu tun, wann sie simulatorisch im Forum stattfindet. Und da kann und soll sich die CartA ja auch nicht einmischen.

      Ich bin einfach nicht der Meinung, dass wir diese Regelung brauchen; wenn die Mehrheit sie aber wünscht, bitteschön. Wir werden uns so schnell sowieso mit niemandem zusammenschließen.
    • Zu viel Bürokratie sorgt aber auch nicht gerade für schnelle Fortbewegung. Naja, ich werde mich jedenfalls weiter dagegen aussprechen. Klar, Dreibürgen hat davon als eine von drei MNs profitiert, wobei es hier vielleicht egal gewesen wäre, ob es Fristen gibt oder nicht, aber jetzt wo ich fertig bin, lege ich anderen sicherlich keine möglichen Steine in den Weg. Ansonsten habe ich meine Argumente auch schon dargelegt.
      Delegierter Dreibürgens
      Vizedirektor der CartA a.D.
    • Das Argument der Bürokratie wird auch durch mehrmaliges Wiederholen nicht wahrer. Ein klare zeitliche Beschränkung schafft keine Bürokratie. Bürokratie wird durch Ausnahmeregelungen, Direktorenentscheidungen und Ähnlichem geschaffen, aber sicher nicht durch die hier angestrebten Regelungen. Die 90-Tage-Regelung wird doch auch nicht als Bürokratie empfunden oder irre ich da?


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.