Gulivien

  • Eintragung

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  • Hiermit stellt die Republik Gulivien offiziell einen Antrag

    Name: Republik Gulivien
    Staatsoberhaupt: Jonathan Vasior
    Kontakt: rosengartenmail@t-online.de
    Webseite: gulivien.jimdo.com
    Forum: gulivien.forumieren.com
    Kürzel: GLV




    Vetoberechtigte Staaten:
    -Medea



    Wir bitten um baldige Antwort
    Der Staatsratsvorsitzende der Republik Gulivien

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Gulivia ()

  • Aufgrund § 14 Abs. 1 GO (Vor der Eintragung einer Nation auf der Karte ist die Reservierung eines Kartenplatzes nötig) wird dieser Antrag auf Eintragung nicht zur Bearbeitung angenommen.

    Darüber hinaus empfehle ich eine tiefere Auseinandersetzung mit der Grundordnung und dem sonstigen Regelwerk der CartA. Auch wenn ich mich sonst mit subjektiven Eindrücken zurückhalte, kann ich hier direkt sagen, dass selbst ein regelkonformer Reservierungsantrag abgelehnt werden würde, da eine Eintragung in dieser Form und auf diesen Kartenplatz mehr als unwahrscheinlich ist.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Ich empfehle Folgendes zu beachten:

    § 13. Eintragungsbedingungen.
    (1) Jede Nation kann auf der Karte der CartA eingetragen werden oder einen Kartenplatz reservieren, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
    1. Die Nation muss sich ausdrücklich zur Virtualität bekennen.
    2. Die Nation muss über ein Forum sowie eine Webpräsenz verfügen.
    3. Reservierungen und Eintragungen sind nur auf freien Flächen zulässig.
    4. Alle Planquadrate, die nur aus Wasserfläche bestehen, sind zunächst zur Besiedelung gesperrt.
    5. Auf Beschluss der Vollversammlung können bestimmte Planquadrate, gleich ob Land- oder Wasserfläche, für Reservierungen und Eintragungen ge- und entsperrt werden.
    6. Eine Eintragung eines Staates gemäß §15 der Grundordnung mit geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
    (2) Plagiarismus wird nicht geduldet. Reservierungs- und Eintragungsanträge sind abzulehnen, wenn sie durch einen Staat gestellt werden, dessen Name oder Konzept offensichtlich von einem anderen Staat kopiert wurde oder wenn sie der heimtückischen Schädigung eines anderen Staates dienen.
    (3) Veränderungen der Küstenlinien können bei der Eintragung im Rahmen der Grundordnung vorgenommen werden.

    § 14. Reservierung eines Kartenplatzes.
    (1) Vor der Eintragung einer Nation auf der Karte ist die Reservierung eines Kartenplatzes nötig.
    (2) Ein Antrag auf Reservierung muss folgende Informationen enthalten:
    1. voller Name der Nation,
    2. Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll,
    3. ein aus 2 oder 3 Großbuchstaben bestehendes Kürzel, welches sich von den Kürzeln der bereits reservierten oder Mitgliedsnationen unterscheidet,
    4. URL zum Forum,
    5. URL zur Website,
    6. E-Mail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners,
    7. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes.
    (3) Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.
    (4) Eine bereits zugesprochene Reservierung kann durch Beschluss des Direktoriums mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zurückgezogen werden, wenn
    1. nach 30 Tagen keine kontinuierliche Aktivität im entsprechenden Staate zu beobachten ist, oder
    2. nach 90 Tagen kein Antrag auf Eintragung gestellt wurde, oder
    3. ein Antrag auf Eintragung nicht erfolgreich war, oder
    4. der entsprechende Staat ausdrücklich bei der CartA auf die zugesprochene Reservierung verzichtet.

    § 15. Eintragung.
    (1) Zur endgültigen Eintragung auf die Karte der CartA muss ein Antrag auf Eintragung gestellt werden.
    (2) Für die Eintragung müssen neben den in § 13 festgelegten folgende Bedingungen erfüllt sein:
    1. Interne, kontinuierliche Aktivität von mindestens 90 Tagen im eigenen Forum
    2. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums
    3. Die Erfüllung der von der Vollversammlung festgelegten Mindestpunkte des Bewertungsbogens
    4. Ein seit mindestens vierzehn Tagen gültiger Reservierungsstatus
    (3) Ein Antrag auf Eintragung muss neben den bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Staaten sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Eintragung enthalten.
    (4) Die Aufnahmekommission entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob alle in § 13 sowie in § 15 (2) Ziffer 1 und 3 bis 4 festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
    (5) Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 genannte Bedingung erfüllt ist.