Stralien

  • ​Inaktivität

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  • Das Direktorium hat gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO die Inaktivität der Republik Stralien festgestellt.

    Gem. § 19 Abs. 4 GO ist es Stralien erlaubt, innerhalb einer Frist, welche bis Mittwoch, den 06.04.2011 09:27 Uhr, andauert, an dieser Stelle der Löschung zu widersprechen.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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  • Ich stelle damit fest, dass der Löschung regelwerksgerecht von Seiten des betreffenen Staates bzw. dessen Delegierten widersprochen wurde. Die Kennzeichung Straliens als inaktiv wird entsprechend aufgehoben.

    Mit dem Hinweis darauf, dass gem. § 19 Abs. 5 GO eine sofortige Löschung erfolgt, sollte innerhalb von 90 Tagen nach Widerspruch erneut die Inaktivität aufgrund des Umstandes, dass im Forum des betreffenden Staates seit mehr als 30 Tagen kein (interner) Beitrag mehr verfasst wurde, festgestellt werden - wobei die Zählung der Tage mit dem Zeitpunkt des Widerspruches beginnt -, ist dieses Verfahren geschlossen.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser