Soll das Direktorium gem. § 19 Abs. 2 Z. 2 GO einen Antrag an die Vollversammlung richten, dass jene die Inaktivität der République populaire de Grasonce feststellen möge?
Das Direktorium hat diese Fragestellung mit "Ja" beantwortet, weshalb ich in meiner Funtkion als Direktor dieses Thema einbringe.
Gemäß folgendem Artikel der GO:
Relevant ist das vorallem deshalb:
Hier gibt es eine wenn gleich auch kurze Diskussion des Direktoriums zu dem Thema.
Die Diskussion ist hiermit dann mal eröffnet.
Das Direktorium hat diese Fragestellung mit "Ja" beantwortet, weshalb ich in meiner Funtkion als Direktor dieses Thema einbringe.
Gemäß folgendem Artikel der GO:
§ 19. Löschung.
(1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
(2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
1. Durch das Direktorium der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 30 Tagen kein Beitrag mehr verfasst wurde. Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
2. Auf Antrag des Direktoriums durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.[...]
Relevant ist das vorallem deshalb:
(5) Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird in einem Verfahren gemäß (2) Ziffer 1 innerhalb von 90 Tagen die Inaktivität des zuvor der Löschung widersprechenden Mitgliedsstaates festgestellt, wird der betroffene Mitgliedsstaat ohne Widerspruchsfrist gelöscht, wobei die Zählung der Tage ohne Beiträge im Forum des betroffenen Mitgliedsstaates frühestens mit dem Zeitpunkt des vorhergehenden Widerspruchs gegen die Löschung beginnt.
Hier gibt es eine wenn gleich auch kurze Diskussion des Direktoriums zu dem Thema.
Die Diskussion ist hiermit dann mal eröffnet.