Frage

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    • moin,

      bevor ich hier gleich ne große welle lostrete,
      frage ich mal lieber hier nach,
      wie das hier in bei euch ankommt.

      um das erbe von aquila nicht gleich ganz untergehen zu lassen,
      dachte ich mir, dass ein kleiner teil durch eine Insel erhalten bleiben könnte.
      quasi durch eine stadt auf einer insel und ihr umland.
      am besten natürlich da bei den westlichen inseln nähe der DU.
    • Mir soll es persönlich recht sein, die Beurteilung steht mir in diesem Sinne nur zu wenn ich etwas Konkretes vor mir habe. Ich kenne da nur einen gangbaren Weg.:



      ABSCHNITT VII - EINTRAGUNGEN, ÄNDERUNGEN, LÖSCHUNGEN

      § 13. Eintragungsbedingungen.
      (1) Jede Nation kann auf der Karte der CartA eingetragen werden oder einen Kartenplatz reservieren, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

      Die Nation muss sich ausdrücklich zur Virtualität bekennen.
      Die Nation muss über ein Forum sowie eine Webpräsenz verfügen.
      Reservierungen und Eintragungen sind nur auf freien Flächen zulässig.
      Alle Planquadrate, die nur aus Wasserfläche bestehen, sind zunächst zur Besiedelung gesperrt.
      Auf Beschluss der Vollversammlung können bestimmte Planquadrate, gleich ob Land- oder Wasserfläche, für Reservierungen und Eintragungen ge- und entsperrt werden.
      Eine Eintragung eines Staates gemäß §15 der Grundordnung mit geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.

      (2) Plagiarismus wird nicht geduldet. Reservierungs- und Eintragungsanträge sind abzulehnen, wenn sie durch einen Staat gestellt werden, dessen Name oder Konzept offensichtlich von einem anderen Staat kopiert wurde oder wenn sie der heimtückischen Schädigung eines anderen Staates dienen.
      (3) Veränderungen der Küstenlinien können bei der Eintragung im Rahmen der Grundordnung vorgenommen werden.

      § 14. Reservierung eines Kartenplatzes.
      (1) Vor der Eintragung einer Nation auf der Karte ist die Reservierung eines Kartenplatzes nötig.
      (2) Ein Antrag auf Reservierung muss folgende Informationen enthalten:

      voller Name der Nation,
      Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll,
      ein aus 2 oder 3 Großbuchstaben bestehendes Kürzel, welches sich von den Kürzeln der bereits reservierten oder Mitgliedsnationen unterscheidet,
      URL zum Forum,
      URL zur Website,
      E-Mail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners,
      Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes.

      (3) Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.
      (4) Eine bereits zugesprochene Reservierung kann durch Beschluss des Direktoriums mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zurückgezogen werden, wenn
      1. nach 30 Tagen keine kontinuierliche Aktivität im entsprechenden Staate zu beobachten ist, oder
      2. nach 90 Tagen kein Antrag auf Eintragung gestellt wurde, oder
      3. ein Antrag auf Eintragung nicht erfolgreich war, oder
      4. der entsprechende Staat ausdrücklich bei der CartA auf die zugesprochene Reservierung verzichtet.

      § 15. Eintragung.
      (1) Zur endgültigen Eintragung auf die Karte der CartA muss ein Antrag auf Eintragung gestellt werden.
      (2) Für die Eintragung müssen neben den in § 13 festgelegten folgende Bedingungen erfüllt sein:
      1. Interne, kontinuierliche Aktivität von mindestens 90 Tagen im eigenen Forum
      2. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums
      3. Die Erfüllung der von der Vollversammlung festgelegten Mindestpunkte des Bewertungsbogens
      4. Ein seit mindestens vierzehn Tagen gültiger Reservierungsstatus
      (3) Ein Antrag auf Eintragung muss neben den bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Staaten sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Eintragung enthalten.
      (4) Die Aufnahmekommission entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob alle in § 13 sowie in § 15 (2) Ziffer 1 und 3 bis 4 festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
      (5) Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 genannte Bedingung erfüllt ist.


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

    • Ehrlich gesagt: In diesem Fall ist es mir "wuascht" die Regeln sind da, die Bedingungen um eine MN einzutragen auch und wenn du da was eintragen willst und die Bedingungen erfüllst und nicht inaktiv wirst, wird das Ding auf der Karte wohl keine Probleme haben, plus so Dinge wie Klima-Integration, Nachbarn, etc.

      Ansonsten verstehe ich die Frage nicht.


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

    • Original von Lothaire
      Vielleicht geht es ihm um die Frage des geistigen Eigentums?

      So habe ich die Frage auch verstanden; Stichwort "Plagiarismus". Aber da besagtes Aquila nicht mehr exististiert, sehe ich da im Prinzip kein Problem. Ich würde da aber eher mit dem damaligen Gründer reden; der dürfte da der geeignetere Ansprechpartner sein als die CartA.