Original von De Rossi
Gebietsmodifikation des Regno di Gran Novara
Ich setze das Direktorium hiermit in Kenntnis, dass Gran Novara sein Gebiet folgendermaßen modifizieren möchte und damit gleichzeitig einen Antrag auf entsprechende Eintragung stellt:
1. Regno di Gran Novara
2. Gran Novara - Kuerzel: GN
3. gran-novara.de/forum/
4. gran-novara.de/ & lexikon.der-nationen.de/index.php/Hauptseite
5. info ATT novara DOTT at
6. Link zum Kartenausschnitt
Vetoberechtigte Nationen und deren Benachrichtigung
Severanien
DU
Bazen
DB
Dionysos
Meltania
Targa
Tomanien
Helion
[Gebietsmodifikation] Gran Novara
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Werte Kollegen,
es liegt nun am Direktorium,
1. gem. § 18 Abs. 1 S. 2 GO zu entscheiden, ob es selbst ein Veto einlegt;
2. gem. § 18 Abs. 2 S. 3 GO über die Stichhaltigkeit etwaiger eingelegter Veti der vetoberechtigtigten Anrainerstaaten zu entscheiden;
3. gem. § 16 Abs. 5 GO eine Feststellung über die Erfüllung der Voraussetzungen zu treffen; diese Voraussetzungen sind gem. § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 4 GO:
1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums, sowie
2. im Falle einer Vergrößerung des Gebietes muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein, sowie
3. eine Gebietsmodifikation ist jeweils nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig
Darf ich des Weiteren fragen, ob Aussprachebedarf in Bezug auf ein eigenes Veto des Direktoriums oder in Bezug auf die Erfüllung der 6-Monate-Regel besteht? -
Keine Einwände.
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Dann kommen wir eben zu den ersten Abstimmung.
1. Legt das Direktorium im hiesigen Verfahren ein Veto ein?
2. Ist das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet?
3. Erfüllt Gran Novara die Voraussetzungen gem. § 16 Abs. 4 GO? [In den letzten 6 Monaten keine Gebietsmodifikation abgeschlossen.]
Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 8. Juli 14:48 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser -
1. Nein.
2. Ja.
3. Ja.Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser -
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Da eine unumstößliche Mehrheit vorliegt, beende ich die Abstimmung vorzeitig.
Das Direktorium hat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen, dass
1. es kein Veto im hiesigen Verfahren einlegen wird;
2. das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet ist;
3. Gran Novara die Bedingung von § 16 Abs. 4 GO erfüllt, in den letzten 6 Monaten keine Gebietsmodifikation durchgeführt zu haben.
Über alles weitere kann erst zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt werden.Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser -
Heute um 16:33 Uhr ist die Frist zur Einlegung eines Vetos im besagten Verfahren abgelaufen, ohne dass ein solches bekanntgemacht wurde.
Daher entfällt eine Entscheidung des Direktoriums bzgl. der Stichhaltigkeit eines etwaigen eingelegten Vetos gem. § 18 (2) S. 3 GO.
Es liegt nun am Direktorium, gem. § 16 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 16 (1) Ziffer 1 GO genannte Bedingung (keine gültigen Veti der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt ist, wozu ich direkt die Abstimmung einleite:
Stellt das Direktorium fest, dass im Änderungsverfahren bzgl. der Gebietsmodifikation Gran Novaras keine gültigen Veti der Anrainerstaaten und des Direktoriums eingelegt wurden?
Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 12. Juli 18:19 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener KaiserDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai ()
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Ja.
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Ja.Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser -
Da alle Mitglieder des Direktoriums ihre Stimme bereits abgaben, beende ich die Abstimmung vorzeitig.
Das Direktorium hat mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt, dass im Änderungsverfahrung bzgl. der Gebietsmodifikation Gran Novaras kein gültiges Veto eingelegt wurde und damit gem. § 16 (5) GO festgestellt, dass diese Bedingung erfüllt ist.
Somit hat das Direktorium gleichzeitig festgestellt, dass alle in § 16 Abs. 1 und 4 GO genannten Bedingungen erfüllt sind, womit der Antrag angenommen ist.Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
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