Änderung §14 der GO

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Änderung §14 der GO

      Original von De Rossi
      Da man hier anscheinend alles regeln muss, schlage ich folgende Änderung des Regelwerkes vor:

      § 14. Reservierung eines Kartenplatzes.
      (1) Vor der Eintragung einer Nation auf der Karte ist die Reservierung eines Kartenplatzes nötig.
      (2) Ein Antrag auf Reservierung muss folgende Informationen enthalten:
      1. voller Name der Nation,
      2. Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll,
      3. ein aus 2 oder 3 Großbuchstaben des modernen lateinischen Alphabets deutscher Sprache, ohne Umlaute, bestehendes Kürzel, welches sich von den Kürzeln der bereits reservierten oder Mitgliedsnationen unterscheidet,
      4. URL zum Forum,
      5. URL zur Website,
      6. E-Mail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners,
      7. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes.
      (3) Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.
      (4) Eine bereits zugesprochene Reservierung kann durch Beschluss des Direktoriums mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen zurückgezogen werden, wenn
      1. nach 30 Tagen keine kontinuierliche Aktivität im entsprechenden Staate zu beobachten ist, oder
      2. nach 90 Tagen kein Antrag auf Eintragung gestellt wurde, oder
      3. ein Antrag auf Eintragung nicht erfolgreich war, oder
      4. der entsprechende Staat ausdrücklich bei der CartA auf die zugesprochene Reservierung verzichtet.


      Der Antragssteller hat das Wort.


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

    • Danke.
      Ich mache es kurz. In einem laufenden Verfahren hat sich gezeigt, dass diese Problematik nicht auf dem kleinen Dienstweg geregelt werden kann.
      In meinen Augen benötigt ein Kürzel nicht mehr, als die 26 Buchstaben des deutschen Alphabetes ohne Umlaute. Hier geht es nicht um einen Ausdruck der individuellen Ausgestaltung, sondern um ein int. Codesystem, das möglichst schlüssig und einfach gehalten werden sollte. Auch kann es zu technischen Problemen kommen, wenn hier ein Wettkampf der exotischsten Kürzel entfacht wird, insbesondere im Rahmen einer Nutzung durch Dritte.

      Zur Form, mir ist keine andere Formulierung eingefallen. Wer es besser kann, soll es machen. Ich denke, in der Sache ist deutlich, wohin die Reise gehen soll.
    • Um es kurz zu machen.
      Ich stimme der Änderung zu. Die Individualität einer MN sollte in der Ausgestaltung, aber nicht in der Verwendung von "exotischen" Kürzeln zum tragen kommen.
      Ich bedaure es sehr, dass man wirklich jeden Furz regeln muss, weil manche eben ausnutzen, was nicht geregelt ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Napaloni ()

    • Zur Form, mir ist keine andere Formulierung eingefallen. Wer es besser kann, soll es machen. Ich denke, in der Sache ist deutlich, wohin die Reise gehen soll.


      Eigentlich würde "modernes lateinisches Alphabet" schon reichen, das hat immer 26 Buchstaben und keine Sonderzeichen, Ligaturen, Umlaute etc.

      Ich würde zwar spontan dem Antrag zustimmen (wohl weil es so üblich zu sein pflegt), andererseits aber, wenn ich die Gegenfrage aufwerfe, warum die Verwendung anderer als der 26 Standardbuchstaben schädlich wäre, will mir auch nicht so recht was einfallen.
    • Original von Alfred Schündler
      ...wenn ich die Gegenfrage aufwerfe, warum die Verwendung anderer als der 26 Standardbuchstaben schädlich wäre, will mir auch nicht so recht was einfallen.


      Da reicht ein einfaches Beispiel.
      Nutzung der Codes durch Orgas, die Flugpläne, Schiffslisten, oder sonstigen Kram erstellen und pflegen.

      Außerdem erlaube ich mir die Gegenfrage, was an der Nutzung von nicht mehr als 26 Buchstaben für die MNs schädlich sein könnte?
    • Keine Einwände gegen die Einschränkung.

      Ich würde aber tatsächlich auch nur vom modernen lateinischen Alphabet reden. Die Umlaute würde ich normal nicht zum Alphabet zählen, und wenn man sie explizit ausnimmt, könnte jemand auf die Idee kommen, dass das nicht ausgenommene ß erlaubt ist. Spätestens an dieser Stelle wird es zwar lächerlich, aber dass man überhaupt eine solche Regel festlegen muss, ist es ja eigentlich auch schon.
      Patrick Botherfield
      Kingdom of Albernia
    • Ich ziehe den Antrag zurück.

      Es zeigt sich schon real, dass diese Regel als simulative Einschränkung durch die CartA missinterpretiert wird. Da es müßig ist, potentiellen Neulingen unentwegt klar zu machen, dass diese Regel NULL mit ihrer Simulation zu tun hat, sollten wir darauf verzichten. Man kann nicht von Jedem erwarten, dass er sich dem Thema objektiv nähert.

      Drittanbieter könne ja selbst entscheiden, wie sie die Daten verarbeiten. Und ich denke, dass der Vizedirektor durchaus im Einzelfall auch total unsinnige Kürzel zurück weisen kann.
    • Ich bitte darum das nicht im Sande verlaufen zu lassen denn ich muß dem Kollegen hier mal zustimmen, schöner kann ich es nicht sagen:

      Original von Napaloni
      Um es kurz zu machen.
      Ich stimme der Änderung zu. Die Individualität einer MN sollte in der Ausgestaltung, aber nicht in der Verwendung von "exotischen" Kürzeln zum tragen kommen.
      Ich bedaure es sehr, dass man wirklich jeden Furz regeln muss, weil manche eben ausnutzen, was nicht geregelt ist.
      Irkanien!
      beati pauperes spiritu quoniam ipsorum est regnum caelorum
    • Da reicht ein einfaches Beispiel.
      Nutzung der Codes durch Orgas, die Flugpläne, Schiffslisten, oder sonstigen Kram erstellen und pflegen.


      Nun ja: Die kopieren die Zeichen dann von hier rüber und fügen sie ein. Wenn sie in diesem Forum angezeigt werden sollten, müßten sie eigentlich überall funktionieren. Kyrillisch geht ja sowieso nicht, wie schon festgestellt wurde. Problematisch würde es höchstens, wenn irgendwo systematisch und häufiger mit diesen Kürzeln simuliert würde, aber das halte ich für eher unwahrscheinlich.

      Nach langem Nachdenken fällt mir eigentlich nur noch die mögliche Überschneidung ein, etwa daß ein Kürzel nach Rückführung auf das Normalalphabet mit einem anderen identisch wäre.

      Außerdem erlaube ich mir die Gegenfrage, was an der Nutzung von nicht mehr als 26 Buchstaben für die MNs schädlich sein könnte?


      Nichts.

      Ich denke jedenfalls, ich werde den Antrag unterstützen, allerdings aus dem Bewußtsein heraus, daß ich ein gutes Stück weit da eher subjektive Kriterien walten lasse. Ich halte durchaus verschiedene Sehweisen für vertretbar. Letzten Endes würde ich die Entscheidung zwischen Ordnung und individueller Freiheit, auch die kuriosesten Kürzel zu nehmen, einfach einer Abstimmung der Mitglieder überlassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Alfred Schündler ()

    • Original von Alfred Schündler
      Nach langem Nachdenken fällt mir eigentlich nur noch die mögliche Überschneidung ein, etwa daß ein Kürzel nach Rückführung auf das Normalalphabet mit einem anderen identisch wäre.

      Genau dieser Punkt spricht am Deutlichsten für eine Annahme des Antrags. Wenn jetzt schon das Ñ als Alleinstellungsmerkmal herhalten soll, dann würde es mich nicht wundern, bald Anträge mit HË oder ÅLB zu sehen. ;)
    • Sorry wegen meiner verspäteten Antwort, aber man kennt ja allgemein meine leichte Problematik in diesen Wochen.

      Vorweg: aus dem Thread,d er zu diesem Änderungsantrag geführt hat, ist ersichtlich, dass ich eindeutig für diese Regelung bin. Dann zur Formulierung:

      Theoretisch reicht die Formulierung modernes lateinisches Alphabet ohne Bezug auf die Verwendung zur Verschriftlichung des Deutschen, weil eben dieses die 26 Buchstaben A bis Z enthält. Dem gegenüber enthält das deutsche Alphabet, die standardmäßig zur Verschriftlichung des Deutschen verwendete Variation des lateinsichen Alphabetes, ebenso noch die Umlaute und das ß. Daher sehe ich zwei Formulierungsvarianten, nämlich:

      a. entweder einfach modernes lateinisches Alphabet,
      b. oder deustches Alphabet ohne Umlaute (da der Wortlauf vor dieser Einschiebung von Großbuchstaben spricht, bedarf es keiner weiteren Ausnahme für das ß, da ein entsprechender Großbuchstabe zumindest bisher nicht in das deustche Alphabet aufgenommen wurde.)
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser