Eintragung Confederació Aurelia

  • Eintragung Confederació Aurelia

    Die Confederació Aurelia hat folgenden Antrag auf Eintragung gestellt:

    Original von Ramon Fàbregas
    Bon dia!

    Die Confederació Aurelia ist nun seit drei Monaten kontinuierlich aktiv und seit mehr als 14 Tagen auf der Karte reserviert. Daher möchten wir nun die Eintragung unserer Nation beantragen.

    Voller Name des Landes: Confederació Aurelia
    Kurzname: Aurelia
    Kürzel: CA
    Forum: forum.nacio.eu/
    Website: aurelia.nacio.eu/
    E-Mail des Ansprechpartners: admin_ät_nacio.eu
    Kartenausschnitt:


    Benachrichtigung der vetoberechtigten Mitgliedsstaaten:
    VS Astor
    Stralien
    Dreibürgen
    Demokratische Union
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Soeben habe ich das Eintragungsverfahren in Bezug auf den obigen Antrag eröffnet.

    Gem. § 2 GsOA bitte ich den Direktor darum, die Aufnahmekommission einzuberufen, die entscheiden soll, ob die in § 13 sowie in § 15 (2) Ziffer 1 und 3 bis 4 GO festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

    Dem Direktorium obliegen nun folgende Entscheidungen:

    1. Gem § 18 (1) S. 2 GO daüber zu befinden, ob es selbst ein Veto einlegt.
    2. Gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingung (keine gültigen Veti der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt ist.
    3. Gem. § 18 (2) S. 3 GO darüber zu befinden, ob etwaig eingelegte Veti stichhaltig und somit gültig sind.

    Da die Punkte 2 & 3 erst zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden können, müssen wir nun über Punkt 1 befinden.

    Daher frage ich, ob es Aussprachebedarf in Bezug auf das Einlegen eines Vetos von Seiten des Direktoriums im hiesigen Verfahren gibt?
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Legt das Direktorium ein Veto ein?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Am letzten Freitag um 15:31 Uhr ist die Frist zur Einlegung eines Vetos im besagten Verfahren abgelaufen, ohne dass ein solches bekanntgemacht wurde.

    Daher entfällt eine Entscheidung des Direktoriums bzgl. der Stichhaltigkeit eines etwaigen eingelegten Vetos gem. § 18 (2) S. 3 GO.

    Es liegt nun am Direktorium, gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingung (keine gültigen Veti der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt ist, wozu ich direkt die Abstimmung einleite:

    Stellt das Direktorium gem. § 15 (5) GO fest, dass im Eintragungsverfahren der Confederació Aurelia kein gültiges Veto gem. § 18 GO eingelegt wurde und damit jene Bedingung zur Eintragung erfüllt ist?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 14. September 11:01 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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  • Da eine unumstößliche Mehrheit vorliegt, schließe ich die Abstimmung vorzeitig.

    Das Direktorium hat mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt, dass im Eintragungsverfahren der Confederació Aurelia kein gültiges Veto eingelegt wurde und damit gem. § 15 (5) GO festgestellt, dass diese Eintragungsbedingung erfüllt ist.

    Damit wurde von den zuständigen Organen der CartA festgetsellt, dass alle Eintragungsbedinungen erfüllt sind. Der Antrag ist somit angenommen.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
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