Original von Piotr Markow
(4) Die Vollversammlung entscheidet über alle weiteren ihr durch das Regelwerk der CartA übertragenen Angelegenheiten sowie bei Fragen,die durch das Regelwerk der CartA nicht abgedeckt werden.
Da steht das.
Nur weil bei der Erstellung der GO an so etwas nicht gedacht wurde, heißt das ja nicht, dass es nicht mehr denkbar ist.
Wenn nicht daran gedacht wurde, war es nicht vorgesehen. Aus gutem Grund.