Gebietsmodifikation - Vereinigtes Königreich der Nordmark

  • Gebietsmodifikation - Vereinigtes Königreich der Nordmark

    Das Vereinigte Königreich der Nordmark hat folgenden Antrag auf Gebietsmodifikation gestellt:

    Original von Villem Kristianson
    Hallo,

    da unser erster Antrag zu sehr die Simulation von Albernia behindern würde, haben wir uns entschlossen die Gebietsmodifikation anzupassen. Hierbei beantragen wir auch weniger Fläche des Polgebietes um der Simulation der Polkonvention entgegenzukommen.
    Die rot markierte Fläche wird beantragt.

    a. Fri Landområde Høyen (Vereinigtes Königreich der Nordmark)
    b. Høyen (Nordmark)
    c. VKN
    d. nordmark.mikronation.de/forum
    e. nordmark.mikronation.de
    f. jg-fnvp@gmx.de
    g.

    h. (gibt keine)

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    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Werte Kollegen,

    es liegt nun am Direktorium,
    1. gem. § 18 Abs. 1 S. 2 GO zu entscheiden, ob es selbst ein Veto einlegt;
    2. gem. § 18 Abs. 2 S. 3 GO über die Stichhaltigkeit etwaiger eingelegter Veti der vetoberechtigtigten Anrainerstaaten zu entscheiden;
    3. gem. § 16 Abs. 5 GO eine Feststellung über die Erfüllung der Voraussetzungen zu treffen; diese Voraussetzungen sind gem. § 16 Abs. 1 und § 16 Abs. 4 GO:

    1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums, sowie
    2. im Falle einer Vergrößerung des Gebietes [hier der Fall] muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein, sowie
    3. eine Gebietsmodifikation ist jeweils nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.

    Darf ich daher fragen, ob Aussprachebedarf in Bezug auf ein eigenes Veto des Direktoriums oder in Bezug auf die Erfüllung der 6-Monate-Regel besteht?
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Wenn auch nicht von einem vetoberechtigten Anrainer erhoben, möchte ich den vonseiten des Delegierten des EU vorgebrachten Einwand in die Diskussion des Direktoriums einbringen:

    Original von Dr. Friedrich McClane
    Das EU bittet um Einlegung eines Vetos seitens des Direktoriums mit nachstehender Begründung: "Mit einer Eintragung würde zum einen der Handlungsstrang von neun Staaten um die Polkonvention beendet; zum anderen beruft sich das EU auf das Mehrheitsinteresse der VV, die Polgebiete nicht zur Besiedelung freizugeben. Überdies erinnere ich an die Übereinkunft während der CartA-Gründung, daß die Pole nicht zur Besiedelung verfügbar sind, was auch durch die farblichenGestaltung von Frei- und Eisflächen ersichtlich ist. "
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
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