Beschluss über Information bei nicht erreichbaren Foren

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Beschluss über Information bei nicht erreichbaren Foren

    Werte Delegierte,

    der Delegierte Chinopiens hat folgenden Antrag gestellt:

    Original von Denne Ziang Belai
    Antragsteller: Denne Ziang Belai (Vizedirektor/Delegierter Chinopiens)

    Gegenstand: Beschluss der Vollversammlung über Information bei nicht erreichbaren Foren

    Beschluss der Vollversammlung über Information bei nicht erreichbaren Foren

    Die Vollversammlung beschließt auf Grundlage von § 3 Abs. 4 GO das Folgende:

    Sofern ein Forum eines Mitgliedstaates nicht erreichbar ist, der betreffene Mitgliedsstaat aber aufgrund eines Antrags auf Eintragung oder Gebietsmodifikation über den entsprechenden Antrag informiert werden muss, soll das Verfahren wiefolgt sein:

    1. Der Antragsteller teilt mit, dass das entsprechende Forum nicht erreichbar ist.
    2. Der Vizedirektor bestätigt dies, sofern zutreffend.
    3. Der Antragsteller sendet eine E-Mail an den Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates, die er in Kopie dem Vizedirektor zukommen lässt.
    4. Die Bestätigung des Vizedirektors über das Senden dieser E-Mail erfüllt den Nachweis der Information des betreffenen Mitgliedsstaates.


    Der Antragssteller hat das Wort.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai ()

  • Werte Delegierte,

    immer wieder - auch in letzter Zeit - kommt es vor, dass ein Antragsteller die vetoberechtigten Anrainer bzgl. eines Antrages informieren muss, aber das Forum eines solchen Anrainers nicht erreichbar ist. Um das in diesem Fall bisherig informell angewandte Verfahren zu formalisieren und somit "Rechtssicherheitet" geschaffen wird. Im Antrag - den ich gerade noch einmal geändert habe, ein Fugen-s gehört bei "Antragsteller" nicht hin - habe ich die E-Mail-Benachrichtigung eingefügt, da sie in meinem Empfinden eher einer Benachrichtigung im Forum des Anrainers entspricht, als eine PN in diesem Forum, wo der Delegierte auch erst einmal nachschauen muss. Aber wenn die PN-Benachrichtigung gewünscht ist, so werdeich mich dem nicht verschließen.

    Original von Alfred Schündler
    3. Der Antragssteller sendet eine E-Mail an den Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates, die er in Kopie dem Vizedirektor zukommen lässt.


    Ist die eigentlich überhaupt in jedem Fall öffentlich bekannt?


    Das ist eine gute Frage. Aber wenn sie nicht öffentlich auf der Profilseite des betreffenen Delegierten steht, könnte der Direktor/die Hausverwaltung sie heraussuchen.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • RE: Beschluss über Information bei nicht erreichbaren Foren

    Gut, gut, könnte dann in etwa so aussehen:

    Beschluss der Vollversammlung über Information bei nicht erreichbaren Foren

    Die Vollversammlung beschließt auf Grundlage von § 3 Abs. 4 GO das Folgende:

    Sofern ein Forum eines Mitgliedstaates nicht erreichbar ist, der betreffene Mitgliedsstaat aber aufgrund eines Antrags auf Eintragung oder Gebietsmodifikation über den entsprechenden Antrag informiert werden muss, soll das Verfahren wiefolgt sein:

    1. Der Antragsteller teilt mit, dass das entsprechende Forum nicht erreichbar ist.
    2. Der Vizedirektor bestätigt dies, sofern zutreffend.
    3. Der Antragsteller sendet im Forum der CartA eine PN an den Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates, in der er diesem über den Antrag informiert und die er in Kopie dem Vizedirektor zukommen lässt.
    4. Die Bestätigung des Vizedirektors über das Senden dieser PN erfüllt den Nachweis der Information des betreffenen Mitgliedsstaates.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser