Beschluss über auslaufende Amtszeiten

  • Beschluss über auslaufende Amtszeiten

    Werte Delegierte,

    der Delegierte Chinopiens hat folgenden Antrag gestellt:

    Original von Denne Ziang Belai
    Antragsteller: Denne Ziang Belai (Vizedirektor/Delegierter Chinopiens)

    Gegenstand: Beschluss der Vollversammlung über auslaufende Amtszeiten

    Beschluss der Vollversammlung über auslaufende Amtszeiten

    Die Vollversammlung beschließt auf Grundlage von § 3 Abs. 4 GO das Folgende:

    1. Endet die Amtszeit eines Mitglieds des Direktorium oder des Richters des Schiedsgerichtes aus welchen Gründen auch immer (Rücktritt, notwendige Stichwahl, Verzögerung bei der Einleitung der Wahl etc.) bevor ein Nachfolger bestimmt ist, führt das betreffene Mitglied des Direktoriums bzw. der Richter des Schiedsgerichtes bis zu der Bestimmung des Nachfolgers sein Amt und alle damit zusammenhängenden Befugnisse fort.
    2. Es ist immer nur derjenige bei Abstimmungen des Direktoriums und des Schiedsgerichtes berechtigt, seine Stimme abzugeben, der es bei Einleitung der Abstimmung war.
    3. Einsetzungen in die Aufnahmekommission gem. § 4 GO oder Berufungen in das Schiedsgericht gem. § 9 Abs. 4 GO bleiben unverändert, auch wenn ein eingesetzter bzw. berufener Delegierter abgelöst wird oder die Amtszeit eines eingesetzten bzw. berufenen Mitgliedes des Direktoriums endet.


    Der Antragssteller hat das Wort.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Werte Delegierte,

    diesen Antrag habe ich eingebracht ... nun ja ... eigentlich, weil ich ihn vor einiger Zeit erstellt und somit noch auf dem Computer hatte. Theoretisch ist er aber auch vielleicht gar nicht verkehrt, da es immer wieder zu verschiedenen Situationen kommen könnte, wo er von Nutzen sein könnte, da er Klarstellungen bietet - vor allem in seinen Punkten 2 und 3.
    Punkt 1 formalisiert einzig die bisherig gebrauchte Praxis.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
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