An- und Überflugrechte im internationalen zivilen Luftverkehrswesen (und Diplomatie im Allgemeinen)

    • An- und Überflugrechte im internationalen zivilen Luftverkehrswesen (und Diplomatie im Allgemeinen)

      Wie halten es die einzelnen MNs eigentlich mit Überflug- bzw. Anflugrechten für ausländische Fluggesellschaften? Das Thema habe ich gerade mit Lande an anderer Stelle. Er steht auf dem Standpunkt, daß es dazu gemeinhin für die bloße Notwendigkeit expliziter diplomatischer Verträge bedürfe, ich vertrete dahingegen eher die Ansicht, daß eine (fiktive) Anfrage der betreffenden Luftfahrtgesellschaft in vielen Fällen ausreichen dürfte.

      -------------------------------

      An sich ist das aber ohnehin eine tiefere Kontroverse: Ich stehe auf dem Standpunkt, daß bilaterale Beziehungen auf niedrigem Niveau konkludent als gegeben angesehen werden müssen, während er eher die Ansicht vertritt, daß MNs, die keine Verträge miteinander haben dann auch folglich mehr oder minder nicht handeln, keine Telephonverbindungen existieren usf. überspitzt formuliert praktisch für einander nicht existent sind.

      Letzten Endes ist es so, daß Korland, wenn man Lande folgt, vermutlich runde 30 Verträge schließen müßte, damit wir mit jedem Land der Welt auch nur Post- und Telephonverkehr haben. Mir scheint das unpraktikabel. Ich möchte aber keinesfalls haben, daß Astor oder Chinopen für einen fiktiven Normalbürger nicht postalisch oder mit dem Flugzeug erreichbar sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alfred Schündler ()

    • Ich habe schon gestattet einfach pauschal einfach alle Staaten die auf der CartA existieren anzuerkennen, und das ist schon gewagt. Ich glaube nichtmal das tun alle.

      Was meinst Du WARUM ich Globalisierung in den MN für Schwachsinnig halte?
      Irkanien!
      qui latine loquitur plerumque est molestus.
      If you don't make me soup now you are gonna regret it.
    • Globalisierung im Sinne von der Entwicklung nach 1990 halte ich auch für unwahrscheinlich, ich gehe aber stillschweiend davon aus, daß es gewisse konludent existente gemeinsame Standards gibt.

      Man kann ja nicht für jeden Spezialfall eine Konferenz einberufen, die die Breite von Kinofilm festlegt, die Frequenzzuweisung im Rundfunk und das technische Verfahren im Fernmeldewesen. Das interessiert einfach so gut wie Keinen, obwohl es RL durchaus wichtig ist.

      Nur weil in den MNs nicht die spielermäßige Potenz vorhanden ist, jedes Abkommen tatsächlich zu simulieren, kann man auch nicht einfach davon ausgehen, daß da jeder Seins macht.
    • Original von Alfred Schündler
      Wie halten es die einzelnen MNs eigentlich mit Überflug- bzw. Anflugrechten für ausländische Fluggesellschaften? Das Thema habe ich gerade mit Lande an anderer Stelle. Er steht auf dem Standpunkt, daß es dazu gemeinhin für die bloße Notwendigkeit expliziter diplomatischer Verträge bedürfe, ich vertrete dahingegen eher die Ansicht, daß eine (fiktive) Anfrage der betreffenden Luftfahrtgesellschaft in vielen Fällen ausreichen dürfte.


      Nun ja, nun ja ... Ich denke, es hängt viel auch davon ab, wie es innerhalb der einzelnen Staaten simon-rechtlich geregelt ist. Für Chinopien ist dazu beispielsweise pauschal der Reichskanzler oder sein beauftragter Reichsminister zuständig. Daher kann man hier eher davon ausgehen, dass eben eine solche (fiktive) Anfrage ausreicht - und somit mehr oder minder weitgehende, dauerhafte Überflugsrechte bestehen, mit Ausnahmen für die Fluglinien einiger Staaten versteht sich.
      Manchmal steht es zwar auch in chinopischen Verträgen. Aber dies ist für uns eher eine deklaratorische Klausel; für andere Staaten aber kann diese eben jeodch wohl auch obligatorisch sein (siehe Liga), so dass die Frage dort ganz anders beantwortet wird.


      An sich ist das aber ohnehin eine tiefere Kontroverse: Ich stehe auf dem Standpunkt, daß bilaterale Beziehungen auf niedrigem Niveau konkludent als gegeben angesehen werden müssen, während er eher die Ansicht vertritt, daß MNs, die keine Verträge miteinander haben dann auch folglich mehr oder minder nicht handeln, keine Telephonverbindungen existieren usf. überspitzt formuliert praktisch für einander nicht existent sind.

      Letzten Endes ist es so, daß Korland, wenn man Lande folgt, vermutlich runde 30 Verträge schließen müßte, damit wir mit jedem Land der Welt auch nur Post- und Telephonverkehr haben. Mir scheint das unpraktikabel. Ich möchte aber keinesfalls haben, daß Astor oder Chinopen für einen fiktiven Normalbürger nicht postalisch oder mit dem Flugzeug erreichbar sind.


      Keine Sorge, du wirst ohne weiteres aus Korland jemanden in Chinopien anrufen können und umgekehrt. Und das auch, obwohl - bleiben wir bei diesem Beispiel - Korland wegen fehlender entsprechender Verträge/kaiserlicher Verlautbarungen an sich de jure keine diplomatische Anerkennung genießt; de facto sieht das wiederum ganz anders aus - niemand in Chinopien wird Korland die Staatlichkeit und Existenz absprechen, es ist ja nicht Xinhai ;) -, auch Pässe werden für eine Einreise anerkannt etc. Das einzige, was den Unterschied ausmacht, ist, dass eben kein Botschafter im Kaiserreich zu finden ist. Rangmäßig niedere diplomatische Gesandte sind dagegen wiederum möglich/wahrscheinlich, wobei dann wieder das Problem der fehlenden diplomatischen Immunität auftritt.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Wie man sieht handhabt das wohl jeder anders, insgesamt dürfte die Mehrheit aber ähnlich pragmatisch wie der Kollege Schündler vorgehen. Ich zumindest sehe das ähnlich.
      Und wenn Kollege Lande für seine Konstrukte die große Isolierung wünscht halte ich das für in Ordnung, solange er nicht anderen reinquatschen will wie sie das behandeln.
    • Wenn ich die Wortmeldungen Chinopiens und Anturiens richtig deute, scheint es also eine Mehrheit für eine pragmatischere Handhabung zu geben.

      Mir kommt da gerade der Gedanke, daß man sowas eventuell doch ein wenig durch eine Art Erklärung auf einer Art Bogen kodifizieren könnte. Genaueres müßte ich mir da aber auch erst überlegen

      Könnte aber vielleicht so aussehen:


      [...]

      Anflugrechte:
      [_] für Jedermann ohne Weiteres gewährt
      [_] für Jedermann nach vorherigem Antrag
      [_] nur bei vertraglicher Vereinbarung mit dem Heimatland

      Ausnahmen für folgende Länder:

      [...]

      Telephonverbindungen:

      [_] in alle Welt
      [_] nur in Länder mit Vereinbarung

      [_] Handvermittelt
      [_] SWFD in befreundete Staaten
      [_] SWFD grundsätzlich nach überall

      Ausnahmen für folgende Länder:

      [...]

    • So ein Ding könnte man in der Tat mal erstellen und dann überall mal beantworten lassen.

      Ich sehe das im übrigen auch sehr pragmatisch, nur davon auszugehen, dass jeder es so sieht wie man selbst ist halt Quark, daher geht der Blödsinn aus Anturien mal wieder ins leere.
      Irkanien!
      qui latine loquitur plerumque est molestus.
      If you don't make me soup now you are gonna regret it.
    • Benutzer online 1

      1 Besucher