Änderung § 2 (4) GO

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  • Änderung § 2 (4) GO

    Werte Delegierte,

    die Delegierte Astors hat folgenden Antrag auf Änderung von § 2 (4) der Grundordnung gestellt:

    Antragsteller: Taylor Kay Roberts (Astor)
    Antragsgegenstand: Änderung von §2 (4) der Grundordnung wie folgt:
    (4) Ein Wechsel des Delegierten eines Mitgliedslandes ist jederzeit möglich. Während laufender geheimer Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung ist der Wechsel nur möglich, wenn technisch nachgewiesen werden kann, dass der bisherige Delegierte nicht an der Wahl oder Abstimmung teilgenommen haben kann.


    Die Antragstellerin hat das erste Wort.
    Die Aussprache dauert zunächst 168 Stunden an.

    Edit: Änderung des Wortlautes des Antrags zu "bisherige Delegierte" entsprechend der Mitteilung der Antragstellerin.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Die Regelung, nach der Delegiertenwechsel während geheimer Abstimmungen und Wahlen unzulässig sind, ist von der Idee hier (kein Land soll zweimal stimmen dürfen) gut, schießt aber im Moment über das Ziel hinaus. Diese Regelung hatte z.B. die Folge, dass zwischen meiner Meldung als neue Delegierte und meiner Zulassung aufgrund einer Vielzahl von einander überlappenden oder aufeinander folgenden Abstimmungen über ein Monat verging. Das war ein Monat, in dem Astor überflüssigerweise nicht vertreten war. Der letzte gemeldete Delegierte war seit über einem halben Jahr nicht mehr im Forum aktiv, was durch einen Blick in das Profil auch ersichtlich war. Astor war also aufgrund dieser Regelung einen Monat lang nicht vertreten, obwohl eine Verletzung des Ein-Staat-eine-Stimme-Grundsatzes in der Abstimmung gar nicht zu befürchten stand und damit faktisch von der Mitwirkung komplett ausgeschlossen. Das war kein Weltuntergang, aber in einigen Punkten doch ziemlich unerfreulich. Und es sollte möglichst nicht nochmal passieren.

    Die CartA lebt aber davon, dass möglichst viele Staaten vertreten sind und mitwirken können. Ich denke, der Ein-Staat-eine-Stimme-Grundsatz steht im Sinne eines möglichst schnellen Delegiertenwechsels einer Ergänzung der Grundordung nicht entgegen, wenn technisch (also über das Forum) nachgewiesen werden kann, dass der bisherige Delegierte nicht an der Abstimmung teilgenommen haben kann - was bedeutet, dass er seit Beginn der entsprechenden Abstimmung nicht im mehr im Forum war. Denn dann würde sich das Risiko nicht stellen, vielmehr würde man die Chance gewinnen, dass sich der Staat wieder und während der Abstimmung aktiv einbringen kann.
    Taylor Kay Roberts
    United States of Astor
  • Erst einmal zum rein Technischen: Die Anzeige auf der Profilseite, wann man zuletzt online war, kann man durch die Geist-Einstellung umgehen. Allerdings nicht diejenige im Admin-Panel, die dem Direktor als Verantwortlichen zur Verfügung steht. Sollte dieser einmal abwesend sein, hat man ja auch noch eine hilfsbereite Hausverwaltung, die dem vertretenden Direktoriumsmitglied die entsprechenden Informationen geben kann. Von daher gibt es technisch keinerlei Probleme bei dieser Änderungen, deren Sinn ich auch vollends verstehe.

    Bzgl. der Formulierung hätte ich aber eine Bitte. Anstatt der alte Delegierte würde ich der bisherige Delegierte bevorzugen.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Man kann ja aber nicht dem alten Delegierten verbieten, sich weiterhin einzuloggen. Oder genauergesagt, man kann, aber man will wahrscheinlich nicht. Sollten wir vielleicht gleich ein Verfahren in die Grundordnung schreiben, dass mit der Meldung des Delegiertenwechsels zunächst der alte Delegierte sein Stimmrecht technisch entzogen bekommt, und sobald alle Abstimmungen zu Ende sind, bei denen er theoretisch noch abstimmen hätte können, bekommt der neue Delegierte das Stimmrecht, auch wenn mittlerweile neue Abstimmungen eröffnet sind?
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Die von Mr. Botherfield vorgeschlagene Änderung ist auch überlegenswert, ich mache mir da nochmal Gedanken drüber.

    Prinzipiell geht es hier ja auch nicht darum, Delegierten das Einloggen zu verbieten. Denn so lange ein Delegierter da ist, muss man halt mit dem Wechsel so lange warten, bis die Abstimmungen durch sind. Da sehe ich jetzt nur ein verhältnismäßig geringes Problem, denn die Regeln lauten halt nunmal, dass man bis nach der Abstimmung warten muss, bis die Delegiertenrechte getauscht werden können. So lange überhaupt ein Delegierter da ist, kann man das ja so machen.
    Der Punkt, an den ich mit dieser Änderung ran will, sind inaktive Delegierte - es geht mir in diesem Falle nicht darum, wer ein Mitglied vertritt, sondern ob ein Mitglied vertreten ist. Wenn das faktisch durch Inaktivität nicht der Fall ist - und sich auch nachweisen lässt, - dann sollte die Änderung so schnell wie möglich erfolgen.

    Und wenn es sich nicht nachweisen lässt, hat das Land eben Pech gehabt. Da geht dann auch für mich die Interessensabwägung zugunsten einer eindeutigen und möglichst manipulationsfreien Abstimmung bzw. Wahl vor. Aber wenn diese Gefahr wegen inaktivität nicht besteht, kann sie auch kein legitimer Grund sein, einen Delegiertenwechsel zu verweigern.

    Ansonsten danke ich dem Direktor für die Klarstellung. Der Antrag ist ja explizit auch nur so gestellt, dass der Nachweis geführt werden muss. Wenn er nicht technisch geführt werden kann (sei es über Profilanzeige oder das ACP), dann geht der Wechsel auch nicht. Es nutzt also nur gegenwärtige Möglichkeiten aus, verpflichtet aber zu nichts (außer den Direktor evtl. im ACP zu prüfen).

    Ich würde die vom ehrenwerten Direktor vorgeschlagene Änderung natürlich aufnehmen und aus "alte Delegierte" dann "bisherige Delegierte" machen. Soll ich dazu den geänderten Antragstext hier nochmal posten, oder wird das in den ursprünglichen editiert? So vertraut bin ich mit den Formalia hier dann doch noch nicht. ;)
    Taylor Kay Roberts
    United States of Astor

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Taylor Kay Roberts ()

  • Original von Taylor Kay Roberts
    Ich würde die vom ehrenwerten Direktor vorgeschlagene Änderung natürlich aufnehmen und aus "alte Delegierte" dann "bisherige Delegierte" machen. Soll ich dazu den geänderten Antragstext hier nochmal posten, oder wird das in den ursprünglichen editiert? So vertraut bin ich mit den Formalia hier dann doch noch nicht. ;)


    Ich werde dies entsprechend editieren.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
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