Eintrag Republik Bergen

  • Eintrag Republik Bergen

    Werte Mitdirektoren, die Republik Bergen hat folgenden Antrag auf Eintragung gestellt:
    Original von Wilhelm von Graubünden
    Liebe Mitglieder der CartA,

    nach erfolgreicher Reservierung, über welche wir uns sehr gefreut haben, möchten wir auch den nächsten Schritt wagen und beantragen hiermit offiziell die Eintragung auf der CartA.

    Nachstehend nochmalig alle benötigten Informationen rund um die Republik Bergen.

    Voller Name der Nation: Republik Bergen
    Kurzname: Bergen
    Kürzel: BER
    Forum: mn-bergen.de
    Website: hp.mn-bergen.de
    E-Mail-Adresse des Ansprechpartners: sKasubek[ätt]web[p_unkt_t]de

    Karte:



    Es handelt sich dabei um das Gebiet nördlich vom Freistaat Fuchsen.

    VETO-Benachrichtigungen:

    Sollten wir jemand vergessen haben, bitte ich um einen freundlichen Hinweis.

    Kingdom of Albernia (Benachrichtigung)

    Anturien (Benachrichtigung)

    Kaiserreich Dreibürgen (Benachrichtigung)

    Demokratische Union (Benachrichtigung)

    Nordmark (Benachrichtigung)

    Freistaat Fuchsen (Benachrichtigung)

    Empire Uni: empire-uni.eu/wbb/thread.php?threadid=2142
  • Dem Direktorium obliegen nun folgende Entscheidungen:

    1. Gem § 18 (1) S. 2 GO darüber zu befinden, ob es selbst ein Veto einlegt.
    2. Gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingung (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt ist.
    3. Gem. § 18 (2) S. 3 GO darüber zu befinden, ob etwaig eingelegte Vetos stichhaltig und somit gültig sind.

    Da die Punkte 2 und 3 erst zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden können, müssen wir nun über Punkt 1 befinden.

    Daher frage ich, ob es Aussprachebedarf in Bezug auf das Einlegen eines Vetos von Seiten des Direktoriums im hiesigen Verfahren gibt?

    Denne, rufst du wieder die Aufnahmekommission ein oder soll ich dies tun?
  • Ich befürworte ein Veto. Bergen soll den Kartenausschnitt noch einmal bearbeiten. So wie der Kartenausschnitt jetzt aussieht, bleibt eine freie Fläche von etwa 5000 km² zwischen Bergen und Fuchsen, bei der keine Aussicht darauf besteht, dass sie irgendwann einmal von einer anderen MN gefüllt wird. Das gilt es meines Erachtens zu vermeiden.

    Und bevor jemand fragt: Nein, ich werde davon jetzt keine Vergleichsgrafik anfertigen. Wer mir nicht glaubt, soll sich die beiden Ausschnitte einfach selbst übereinanderlegen.
    Delegierter von Aurora und Ozeania
  • In dieser Hinsicht und der, dass Fuchsen und Bergen aneinandergrenzen wollen: volle Zustimmung. Ich denke/hoffe allerdings, dass man den Ausschnitt noch entsprechend ändert.

    PS: Un solange diese Angelegenheit nicht geklärt ist ... Nun ja ... Die Aufnahmekommission wird erst danach einberufen, um alle Eventualitäten auszuschließen.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Ich habe jetzt die Schnauze wirklich mehr als gestrichen voll!

    Folgender Zusammenhang:

    Als ich nach Hause kam, habe ich mich hingesetzt, die Dateien mit den Kartenausschnitten runtergeladen und wollte eine Vergleichsgrafik machen, in der man die Lücke sieht. Allerdings habe ich dann nicht schlecht gestaunt. Es war keine Lücke da. Die Lücke habe ich allerdings vorher, daran habe ich nicht den Hauch eines Zweifels, gesehen und ich war auch nicht besoffen.

    Da ich meinem Auge dann doch mehr getraut habe, als der Vergleichsgrafik der bergischen "Kartographin", habe ich nach anderen Möglichkeiten gesucht. Um das Ergebnis zu rekonstruieren, habe ich die Dateien vom 21.07., mit denen ich ursprünglich die Lücke gefunden hatte, aus dem Papierkorb wiederhergestellt. Beim Bergen-Kartenausschnitt hatte sich nichts geändert, der Fuchsenkartenausschnitt hatte sich allerdings definitiv geändert und zwar genau so, dass die Lücke nun nicht mehr da ist. Das ist mit bloßem Auge zu erkennen. Hier habe ich die beiden Ausschnitte mal nebeneinandergelegt:



    Das ganze kann ich mir nur so erklären, dass jemand irgendwann zwischen gestern (21.07.) um halb elf und heute (22.07.) das Foto, dass ich aus dem Eintragungsthread von Fuchsen runtergeladen hatte, auf dem Server ausgetauscht haben muss.

    Ich habe überhaupt kein Problem mit Bergen und mit Sven habe ich in Ozeania immer gut simulieren können und ich mochte ihn auch. Bergen würde ich unheimlich gern auf der CartA sehen und Fuchsen war, auch wenn das vermutlich niemand weiß, die erste MN in der ich überhaupt dabei war. Beide Staaten würde ich sehr gern auf der CartA haben. Allerdings hätte ich doch ziemlich gern eine verdammt gute Erklärung was da vorgefallen wird.

    Persönlich finde ich das in der gesamten Angelegenheit von der "Kartographin" bisher gezeigte Verhalten extrem befremdlich und meine Geduld hängt inzwischen wirklich am letzten Faden. Ich werde mich hier nicht weiter für dumm verkaufen lassen!
    Delegierter von Aurora und Ozeania
  • Dann würde ich nur noch den Antragsteller bitten, im offiziellen Thread diesen Kartenausschnitt zu bestätigen. Dann wird die Aufnahmekommission einberufen.

    Für einen Neubeginn der Vetofrist sehe ich keinen Grund, da diese 15 (?) Pixel keine Küsten o. ä. verändern und jeder eigentlich egdacht hatte, dass Bergen dieses Gebiet beantragt, bevor der Fehler entdeckt wurde.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Am 3. August ist die Frist zur Einlegung eines Vetos im besagten Verfahren abgelaufen, ohne dass entweder ein solches bekanntgemacht oder ein eingelegtes durch das Direktorium für gültig befunden wurde.

    Daher entfällt eine Entscheidung des Direktoriums bzgl. der Stichhaltigkeit eines etwaigen/weiteren eingelegten Vetos gem. § 18 (2) S. 3 GO.

    Es liegt nun am Direktorium, gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingung (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt ist, wozu ich direkt die Abstimmung einleite:

    Stellt das Direktorium gem. § 15 (5) GO fest, dass im Eintragungsverfahren der Republik Bergen kein gültiges Veto gem. § 18 GO eingelegt wurde und damit jene Bedingung zur Eintragung erfüllt ist?

    Gem. § 21 Abs. 2 GO dauert diese Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 15. August 14:50 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Da eine unumstößliche Mehrheit vorliegt, schließe ich diese Abstimmung vorzeitig.

    Das Direktorium hat mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt, dass im Eintragungsverfahren der Republik Bergen kein gültiges Veto eingelegt wurde und damit gem. § 15 (5) GO festgestellt, dass diese Eintragungsbedingung erfüllt ist.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
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