Änderung § 16 (1) GO

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  • Änderung § 16 (1) GO

    Werte Delegierte,

    der Direktor und Delegierte Chinopiens hat folgenden Antrag auf Änderung der Grundordnung gestellt:

    Original von Denne Ziang Belai
    Antragsteller: Denne Ziang Belai (Direktor/Delegierter Chinopiens)

    Gegenstand: Änderung GO

    § 16 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

    Eine Nation kann die Form seines Gebietes modifizieren, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Keine gültigen Vetos der Anrainernationen und des Direktoriums.
    2. Im Falle einer Vergrößerung des Gebietes muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein.
    3. Eine Vergrößerung des Gebietes ist nur auf einer gem. § 13 (1) Ziffer 3 freien Fläche zulässig.
    4. Die Gebietsveränderung muss gem. § 13 (2) frei von Plagiarismus sein.
    5. Ein Antrag auf Gebietsmodifikation, welcher neben den für bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Nationen sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Gebietsmodifikationen enthält.
    6. Eine solche Änderungen der Eintragung ist nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.


    Der Antragsteller hat das erste Wort.
    Die Aussprache dauert zunächst 168 Stunden an.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
  • Werte Delegierte,

    zunächst technisch zum Antrag sei erwähnt, dass nur die Ziffern 3 und 4 neu sind. Der Rest steht bereits so in der GO und ist - wo nötig - einfach neu nummeriert. Aber jetzt zu diesen neuen Ziffern, die eine Regelwerkslücke stopfen sollen.

    Plagiarismus wird nicht geduldet. Bei der Eintragung und bei Gebietsteilungen wird durch die Aufnahmekommission befunden, ob die MN(s) frei von Plagiaten sind. Bei der Reservierung übernimmt diese Aufgabe das Direktorium qua der Tatsache, dass es über den Antrag entscheidet. Aber wer macht es bei Gebietsänderungen/-modifikationen? Diese werden dazu noch nicht einmal in der expliziten Regelung erwähnt, und bisher fehlte dann hierbei in der GO eben auch noch ein Verweis auf die notwendige Plagiatsfreiheit, wie es im Gegensatz dazu bei der Gebietsteilung der Fall ist. Theoretisch also kann die Gebietsmodifikation nur so vor Plagiaten strotzen - niemand könnte es verhindern. Daher soll ab sofort das Direktorium, welches auch über die anderen Bedingungen befindet, diese Angelegenheit entscheiden.

    Ein ähnliches Problem soll neu Ziffer 3 lösen: Gebietsvergrößerungen könnten theoretisch auf bereits besetzter Fläche vollzogen werden. Ein Verbot kennt die GO bisher nicht, eine freie Fläche ist bisher keine Bedingung. Auch hier ist eine Änderung/Klarstellung mehr als sinnvoll.

    Daher habe ich diese Änderung beantragt und hoffe,d ass mir die Delegierten dabei zustimmen werden.
    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
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