Ich würde im Zweifel für die Entscheidung zwischen den Schöffen einen objektiveren Wert festlegen, z.B. die längere Mitgliedschaft als Delegierter, und den beiden Schöffen die Möglichkeit geben, einen von ihnen als Vorsitzenden festzulegen. Es könnte ja sein, dass der andere Schöffe kein Interesse hat.
Die Frage, die ich mir auch stelle ist, ob man nicht in einem solchen Falle einen dritten (Ersatz)Schöffen bestimmen sollte, damit das Gericht weiterhin aus drei Mitgliedern besteht und eine Mehrheitsentscheidung getroffen werden kann?
Die Frage, die ich mir auch stelle ist, ob man nicht in einem solchen Falle einen dritten (Ersatz)Schöffen bestimmen sollte, damit das Gericht weiterhin aus drei Mitgliedern besteht und eine Mehrheitsentscheidung getroffen werden kann?
Taylor Kay Roberts
United States of Astor
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