Ausschreibung: Direktor der CartA

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    • Ausschreibung: Direktor der CartA

      Die reguläre Amtszeit des Direktors der CartA endet am 25.09.

      Gemäß § 5 (1) der Geschäftsordnung der Vollversammlung (GsoV) wird das Amt des Direktors der CartA hiermit ausgeschrieben.

      Zeitlicher Ablauf:

      13.09.2012 bis 20.09.2012 - Öffentliche Bekanntgabe von Kandidaturen
      Gemäß § 5 (2) GsOV haben diese Bekanntgaben nur in diesem Thread zu erfolgen.

      20.09.2012 bis 25.09.2012 - Wahl des Direktors

      Sollte im ersten Wahlgang keine Entscheidung fallen, findet in der Zeit vom 26.09.2012 bis 01.10.2012 gemäß § 7 (2) der Grundordnung ein zweiter Wahlgang statt.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Nun denn ... Ich bewerbe mich hiermit um eine zweite - und dies möchte ich vorwegschicken: für mich letzte - Amtszeit.

      Sicherlich habe weder ich noch das von mir zu leitende Direktorium in den letzten Monaten alles richtig gemacht. Vieles hätte man durch egschickteres Handeln eher und einfacher voranbringen können (vgl. nur das Fuchsen-Bergen-Dilemma). Mit ein bißchen mehr Zeit meinerseits in den problematischsten Momenten, daraus folgend etwas mehr Zeit sich alles nochmals und nochmals durch den Kopf gehen zu lassen, andere Meinungen einzuholen usw. usf. hätte vielleicht auch einiges verhindert werden können, ohne dass ich mich damit zum Retter stilisieren möchte.

      Aber selbst ich, der ich so lange mittlerweile Ämter bei der CartA innehabe, bedarf wohl eines Lernprozesses bei einer neuen Aufgabe, um solche Fehler nicht mehr zu wiederholen.

      Was ich mir für die, sofern ich gewählt würde, nächsten sechs Monate vorgenommen habe, ist ganz einfach zu bechreiben: Vollendung des Bürokratieabbaus. Viele wichtige Enstcheidungen sind bereits gefallen, einige stehen noch an, einige müssen noch vorbereitet werden. Da der Direktor aufgrund der "großen" GO-Änderung mit berechtigten Ausnahmen oftmals aus dem "Tagesgeschäft" genommen worden ist, sehe ich dies als eine Aufgabe, die dieser bzw. ich übernehmen kann.

      DIe CartA ist auf einem richtigen Weg. Wir stehen sehr gut da. Unsere Prbleme befinden sich auf einem hohen Niveau. Jetzt muss es eben darum gehen, durch einfachere Entscheidungswege die Stellung der CartA auf Jahre hinaus zu festigen und auszubauen.

      Wir dürfen dabei allerdings nicht den Fehler machen, den Charakter unserer Organisation und unserer Karte zu verändern. Wir sind keine Karte für jede MN, wir haben mehr Ansprüche an diese - und das ist auch gut so! Die CartA darf sich nicht verdrehen lassen, um weitere MNs aufzunehmen; wer jedoch die Kriterein erfüllt und eintragungswillig ist, dem ist jedwede beratende Hilfestellung zu geben, die er benötigt.

      Diese beiden Gedanken unter einen Hut zu bringen, dies möchte ich noch erreichen, bevor ich das Zepter an jemand anderes weiterreiche. Daher möchte ich die Delegierten um das erneute Vertrauen ersuchen.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Ich würde allerdings trotzdem gerne wissen obd er werte Kandidat es für gerechtfertigt halten würden wenn das das Direktorium ein Veto einlegt fals ein Land sich so gestaltet das kleine freie Flächen übrig bleiben (zB an der Küste, an der Grenze zu einem Drittland etc.) welche aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zukünftig genutzt werden?
    • Rein formal gesehen, empfinde ich es natürlich als zulässig. Ich war immer der Ansicht - und habe dies auch in entsprechenden Fragen vertreten -, dass das Vetorecht des Direktoriums sehr weitreichend ist, um die Karte "zu schützen". Die Lückenfrage fällt natürlich auch darunter. Daher ist meine Antwort im formalen Sinne: Ja, ein solches Veto ist denkbar und wäre gerechtfertigt.

      Bezüglich expliziten einzelnen Verfahren kann eine Antwort an dieser Stelle natürlich nicht so einfach erfolgen. Generell stellt sich die Frage ja eher bei "Alt-MNs", die unter Beibhaltung ihrer Form zur CartA wechseln. Neue MNs sollten dort flexibler sein, wobei Ausnahmen die Regel bestätigen. Solche Lücken sind soweit wie möglich zu vermeiden. Ob das Direktorium nun denn auch von seinem diesbezüglichen Vetorecht Gebrauch machen sollte, ist eine Einzelentscheidung, die unter Abwägung der Umstände (Größe der Lücke, spätere Möglichkeiten, die Lücke doch noch zu revifieren usw. usf.) zu fällen ist. Dabei spielt auch die Verhältnismäßigkeit eine Rolle: Wenn freigelassenes Gebiet praktisch die Hälfte des Kontinents unbesiedelbar macht, dann ist die Einlegung eines Vetos unausweichlich.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser