Liebe Kollegen,
Turanien hat den nun folgenden Antrag auf Eintragung eingereicht.
Am Direktorium ist es nun, über diesen Antrag zu entscheiden.
1. Gem § 18 (1) S. 2 GO darüber zu befinden, ob es selbst ein Veto einlegt.
2. Gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingungen (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt sind.
3. Gem. § 18 (2) S. 3 GO darüber zu befinden, ob eingelegte Vetos stichhaltig und somit gültig sind, sofern diese denn vorliegen.
Zunächst muss über Punkt 1 abgestimmt werden, da in einem solchen Fall die nachfolgenden Punkte entfallen würden, oder aber natürlich die Punkte 2 und 3 bearbeitet werden können, wenn das Direktorium auf ein Veto verzichtet.
Gibt es dazu Aussprachebedarf?
Turanien hat den nun folgenden Antrag auf Eintragung eingereicht.
Original von Onkel Ho
Voller Name der Nation: Turanische Republik
Kurzname: Turanien
Kürzel: TUR
Forum: forum.turanien.de/index.php
Webseite: turanien.de/
E-Mail-Adresse des Ansprechpartners: fde[ätt]gmx[dot]at
Liste der vetoberechtigten Mitgliedsstaaten:
Albernia forum.albernia.org/thread.php?threadid=5725
Glenverness glenverness.de/board/thread.php?threadid=696&sid=
Merolie merolie.mikronation.de/wbb2/thread.php?threadid=635
Medianisches Imperium medianisches-imperium.de/forum…enachrichtigung-turanien/
Valsanto ecclesia.mnforen.net/thread.php?threadid=618&sid=
Demokratische Union forum.dunion.de/thread.php?threadid=11026
Freistaat Fuchsen freistaat-fuchsen.de/forum/thread.php?threadid=6478
Bundesrepublik Bergen mn-bergen.de/bergen_3/board458…enachrichtigung-turanien/
Nordmark nordmark.mikronation.de/forum/thread.php?threadid=692
Severanien wird nachgereicht sobald die Freischaltung durch die dortige Administration erfolgt ist.
Bazen bazen.mikronation.de/forum/thread.php?threadid=1143&sid=
Dreibürgen dreibuergen.de/forum/thread.php?threadid=15992
Anturien mn-host.de/anturien/index.php?page=Thread&threadID=578
SDR sdr.mn-welt.de/forum/thread.php?threadid=592
Kartenausschnitt:
forum.carta.mn-orga.de/attachment.php?attachmentid=35
Am Direktorium ist es nun, über diesen Antrag zu entscheiden.
1. Gem § 18 (1) S. 2 GO darüber zu befinden, ob es selbst ein Veto einlegt.
2. Gem. § 15 (5) GO darüber zu befinden, ob die in § 15 (2) Ziffer 2 GO genannte Bedingungen (keine gültigen Vetos der Anrainer und des Direktoriums) erfüllt sind.
3. Gem. § 18 (2) S. 3 GO darüber zu befinden, ob eingelegte Vetos stichhaltig und somit gültig sind, sofern diese denn vorliegen.
Zunächst muss über Punkt 1 abgestimmt werden, da in einem solchen Fall die nachfolgenden Punkte entfallen würden, oder aber natürlich die Punkte 2 und 3 bearbeitet werden können, wenn das Direktorium auf ein Veto verzichtet.
Gibt es dazu Aussprachebedarf?
Delegierter Dreibürgens
Vizedirektor der CartA a.D.
Vizedirektor der CartA a.D.