Original von Jan van Steen
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich nicht in der Lage bin, meinen eigenen Beiträge zu editieren, stelle ich hiermit noch einmal den Reservierungsantrag:
im Namen des Königreichs Freesland stelle ich hiermit einen Reservierungsantrag.
Sehe ich es richtig, dass folgende Staaten hinsichtlich der Platzierung des Mutterlandes als auch der überseeischen Besitzungen vetoberechtigt sind? :
Bergen,
Fuchsen,
Barnstorvia
Turanien
Albernia
Reservierungsantrag Königreich Freesland
a. voller Name: Königreich Freesland
b. Kurzname: Freesland
c. Kürzel: FRL
d. URL zum Forum: freesland.mikronation.de/forum/
e. URL zur Website: freesland.mikronation.de/hp/
f. E-Mail-Adresse des für den Antrag zuständigen Ansprechpartners: pmeinse@web.de
g. Kartenausschnitte des gewünschten Staatsgebietes:
img802.imageshack.us/img802/1220/freesland1000.gif
Werte Kollegen,
gemäß § 14 Absatz 4 der Grundordnung liegt es am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird.
Gibt es hierzu Aussprachebedarf?
Delegierter Dreibürgens
Vizedirektor der CartA a.D.
Vizedirektor der CartA a.D.