Änderung von §14 GrundO

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    • Änderung von §14 GrundO

      Antragsteller: Mehregaan, Delegierter des Medianischen Imperiums
      § 14. Reservierung eines Kartenplatzes.
      (1) Vor der Eintragung einer Nation auf der Karte ist die Reservierung eines Kartenplatzes nötig.
      (2) Ein Antrag auf Reservierung muss folgende Informationen enthalten:
      1. voller Name der Nation,
      2. Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll,
      3. ein aus 2 oder 3 Großbuchstaben des modernen lateinischen Alphabets bestehendes Kürzel, welches sich von den Kürzeln der bereits reservierten oder Mitgliedsnationen unterscheidet,
      4. URL zum Forum,
      5. URL zur Website,
      6. E-Mail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners,
      7. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes.
      (3) Reservierungsanträge sind vom Vizedirektor abzuweisen, wenn sie gegen die Bestimmungen von (2) verstoßen.
      (4) Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 13 (2) erfüllt ist.
      (5) Eine bereits zugesprochene Reservierung erlischt automatisch wenn,
      1. nach 30 Tagen keine kontinuierliche Aktivität im entsprechenden Staate zu beobachten ist, oder
      2. nach 90 Tagen kein Antrag auf Eintragung gestellt wurde, oder
      3. ein Antrag auf Eintragung nicht erfolgreich war, oder
      4. der entsprechende Staat ausdrücklich bei der CartA auf die zugesprochene Reservierung verzichtet.
    • Ganz kurz, dieser Antrag gedenkt diese Extrawürste wie zurzeit und in letzter Zeit praktiziert abzudrehen. Alle Staaten sollten gleichbehandelt werden, dieser Antrag ist ein Schritt dazu.

      Es hat sich gezeigt, dass es nicht gut ist, dass das Direktorium hier Ermessenspielraum hat, außerdem erspart es Abstimmungen und Abläufe im Direktorium.

      Die aktuelle Diskussion untermauert meine Argumente denke ich hinlänglich.

      Danke.


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

    • Ein ausgezeichneter Vorschlag.
      Ich teile außerdem die Ansicht vom Kollegen Mehregaan das dies nur ein erster Schritt sein kann.

      Der Bewertungsbogen gehört auf den Prüfstand. Wenn hier ein Vizedirektor argumentieren kann das ein Land auch mit offensichtlich ungeeigneter HP auf die Karte kommen kann dann läuft doch wohl etwas falsch.
      Auch wenn man jetzt argumentieren könnte das angesichts von 2 "richtigen" Bewertungen schlichte Inkompetenz die "falsche" Bewertung hervorgerufen hat, und gegen so etwas ist eben kein Kraut gewachsen, sollte man im Sinne der Unschuldsvermutung das Ding sich noch einmal näher ansehen.
    • Ich denke die Änderung macht Sinn da sie eine objektive Vorgabe stellt und wenig Spielraum für subjektive Interpretationen ermöglicht. Wir sind nun mal alle Individuen und somit sehen und interpretieren wir nicht immer alles gleichermaßen.

      Im Bezug auf Thrace-san.

      Ich denke der Fehler lag da weniger am Bewertungsbogen, sondern an der - aus meiner Sicht - Fehlinterpretation der Aufgabe eines Bewertenden.

      Natürlich haben wir alle Vorlieben, natürlich interessieren uns die Konzepte der einen Micronation, sei es nun die Kultur oder das politische System oder die Unterhose des dortigen Staatsoberhauptes mehr, als der gleiche Handlungsrahmen in einer anderen MN. Ist ja völlig legitim, hat aber - wieder aus meiner Sicht - nichts beim Bewertungsbogen verloren.

      Friedrich Alexander I.
      Ich finde halt z.B. das ausgestaltete System mit den Foederaten ziemlich interessant und habe daher auch mal spezielle Punkte vergeben.


      Ich finde gewisse micronationale Konzepte, z.B. mit asiatischen Hintergrund auch spannender als jetzt ein "Deutsches Kaiserreich", aber wenn eine MN die notwendigen Punkte nach möglichst objektiver Beurteilung nicht erreicht, dann ist es wurscht ob mir das Konzept gefällt oder nicht und dann verteile ich auch keine "speziellen Punkte" die im Bewertungsbogen auch nicht angedacht sind. Sonst könnte ich ja genauso "spezielle Punkte" abziehen weil mir irgendwas an der MN an sich halt nicht passt.

      Nicht der Bewertungsbogen hat hier versagt, sondern die Schwachstelle Mensch und die kann man nicht aus dem Bewertungsbogen ausschließen.

      Abschließen sei kurz angemerkt das ich den werten Friedrich Alexander I. durchaus schätze und ich ihm weiterhin dafür danke das er diesen (undankbaren) Job auch macht wie die übrigen Leute auch. Die Absicht hinter seinem Handeln war vielleicht eine wohlwollende, aber die Umsetzung und die Begründung sind als sehr heikel zu erachten.
      Ryu Chishu
    • Ich danke sehr für diesen Änderungsantrag.
      Es kann nicht sein, dass manche Staaten die Bedingungen erfüllen müssen, während für andere Staaten die Bedingungen außer Kraft gesetzt werden. Dieses bekommt dann ein ganz übles Geschmäckle.
      Gleiches Recht für Alle, sollte die Maxime bei der Aufnahme sein und nicht das braten von Extrawürsten.
    • Doch, die gibt es. Nicht am generellen Ziel, sondern an der Umsetzung. Es reicht hier eben nicht, nur zwei Wörter auszutauschen. Leider kann ich nicht alles voll ausführen, jedoch ist ein automatisches Auslaufen der Reservierung nur bei der 90-Tage-Frist sinnvoll. Bei allen anderen drei Nummern muss entweder sowieso das Direktorium entscheiden (z. B. wer entscheidet bzgl. der Aktivität nach 30 Tagen, und ein reservierter Staat hat keinen offiziellen und legitimierten Delegierten) oder man kommt in andere Problematiken (wann gilt ein Antrag als nicht erfolgreich, denn beispw. ein Veto unterbricht nur das Verfahren). Hier muss nachgebessert werden, ansonsten bekommen wir früher oder später Probleme. Wenn ich nicht gerade nur mein Handy zu Verfügung hätte - daher bitte ich direkt mögliche Verschreiber zu entschuldigen -, würde ich einen Vorschlag beigeben.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Denne hat Recht.

      Wir sollten uns überhaupt ansehen, was für Organisation, Mitglieder und Antragsteller am Dienlichsten ist. Ich bin mir im Grunde auch bei der 90-Tages-Frist nicht so sicher, ob es nötig ist, deren Ablauf so streng zu handhaben. In begründeten Fällen könnte ein kleiner Aufschub schon gewährt werden. (Im sinne der Gleichbehandlung wäre das natürlich zu konkretisieren.)

      Wer eine relativ neue oder zeitweilig in der Bespielung unterbrochene MN reserviert, muß ja 90 Tage Aktivität nachweisen, was bedeutet, daß er erst gegen Ende des Reservierungszeitraums überhaupt eintragen kann. Davon abgesehen gibt es auch Leute, die einem (fordernden) Beruf nachzugehen haben.

      PS: Wo wäre auch der Nutzen? Die betreffende MN, die das Eintragungsersuchen "verschlafen hat", wird neu reservieren und sich dann nach den nötigen weiteren 14 Tagen eintragen lassen, sofern sie alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alfred Schündler ()

    • Sorry, aber man kann hier nciht dauernd nur daran denken was der arme Antragsteller denn alles zu verkraften hat im Leben.
      Wenn er obiges nicht einhalten kann, dann hat er auf der Karte nichts zu suchen PUNKT und AUS

      Was hier heute alles durchgewunken wird ist ja vielleicht ein Versuch die Qualitätsansprüche derartig runter zu schrauben das die OIK völlig überflüssig wird, das muß aber jetzt nicht das Ziel von allen sein.

      Aus meiner Sicht, und das habe ich schon mal gesagt, solte das Direktorium ruhig schon bei der Reservierung einen flüchtigen Blick auf die HP werfen und wenn die nur Baustelle ist schon der Reservierung widersprechen.
      Das gibt die Grundordnung derzeit schon problemlos her.
      Stattdessen melden sich Staaten mit Null HP, lassen reservieren und meinen dann sie könnten das Ding ja in der Fristzeit erstellen.
      Ja und dann kommt einer mit "Forderndern Job", weint bitterliche Tränen und bekommt eine Frisverlängerung - oder auch nicht. Ganz danach wie das Direktorium gerade gelaunt ist, den Antragsteller persönlich kennt oder warum auch immer.

      Ich für meinen Teil erwarte schon eine halbwegs vernünftige HP wenn die Reservierung eingereicht wird, welche dann im Zuge der Vostellungsrunde bei anderen Ländern etc. verfeinert wird. Spätestens wenn die Veto-Frist beginnt muß die HP jawohl stehen weil Inhalte der HP ja durchaus Grund für ein Veto liefern können.

      Und der aktuelle Fall setzt ja noch einen drauf. Da wird nicht nur die Frist verlängert, nein ein laufender Antrag wir "resettet" - oder bleiben die bereits erfolgten Bewertungen bestehen und der Antrag wird nur unterbrochen?
      Ich hätte gerne nach wie vor eine Sachkundige Meinung ob so etwas wie ein "Reset" des Antrages überhaupt nach derzeitigen Rechtslage möglich ist.
      Ansonsten kündige ich schon mal vorsorglich an das ich erwäge das Schiedsgericht einzuschalten um das überprüfen zu lassen.
    • Sorry, aber man kann hier nciht dauernd nur daran denken was der arme Antragsteller denn alles zu verkraften hat im Leben.
      Wenn er obiges nicht einhalten kann, dann hat er auf der Karte nichts zu suchen PUNKT und AUS

      Was hier heute alles durchgewunken wird ist ja vielleicht ein Versuch die Qualitätsansprüche derartig runter zu schrauben das die OIK völlig überflüssig wird, das muß aber jetzt nicht das Ziel von allen sein


      Die Frage ist hier allerdings schon, in welcher Beziehung die Qualität einer MN und das Versäumen einer Eintragung aus Zeitmangel stehen. Für mich offen gesagt in überhaupt keinem.

      Über das Durchwinken kann man geteilter Meinung sein. Das Problem im Moment ist für mich aber eher, WO man bestimmte MNs sich andiedeln läßt. Wenn Ladinien und Viktorien dort unten eingetragen werden, ist das für mich eher schon ein Anschlag auf die Qualität der Karte. Die MNs selbst wären mir jetzt nicht als lieb- und niveaulose Projekte aufgefallen, am "richtigen" Ort könnten sie sicher eine Bereicherung sein..

      Aus meiner Sicht, und das habe ich schon mal gesagt, solte das Direktorium ruhig schon bei der Reservierung einen flüchtigen Blick auf die HP werfen und wenn die nur Baustelle ist schon der Reservierung widersprechen.
      Das gibt die Grundordnung derzeit schon problemlos her.
      Stattdessen melden sich Staaten mit Null HP, lassen reservieren und meinen dann sie könnten das Ding ja in der Fristzeit erstellen.
      Ja und dann kommt einer mit "Forderndern Job", weint bitterliche Tränen und bekommt eine Frisverlängerung - oder auch nicht. Ganz danach wie das Direktorium gerade gelaunt ist, den Antragsteller persönlich kennt oder warum auch immer.


      Fristverlängerung würde ich auch nur gewähren, weil man sich etwa mit den Nachbarn trotz langer Verhandlungen nicht gänzlich einigen konnte, oder unerwartete Schwierigkeiten eingetreten sind. Seien es ausgefallene Server oder private Widrigkeiten. Auch Ausfälle bei den Nachbarn sind ja nicht vom Antragsteller zu vertreten.

      Daß es einem allerdings in 90 Tagen nicht gelungen ist, eine Homepage zu gestalten eher nicht - die Motivation sollte man als Eintragungswilliger schon aufbringen können.

      Und der aktuelle Fall setzt ja noch einen drauf. Da wird nicht nur die Frist verlängert, nein ein laufender Antrag wir "resettet" - oder bleiben die bereits erfolgten Bewertungen bestehen und der Antrag wird nur unterbrochen?
      Ich hätte gerne nach wie vor eine Sachkundige Meinung ob so etwas wie ein "Reset" des Antrages überhaupt nach derzeitigen Rechtslage möglich ist.
      Ansonsten kündige ich schon mal vorsorglich an das ich erwäge das Schiedsgericht einzuschalten um das überprüfen zu lassen.


      Wie gesagt, Gleichbehandlung muß sein und zu großzügig sollte man auch nicht mit Regeln umgehen. Ich bin mit dem momentanen Verfahren auch nicht so recht glücklich und hätte mir gewünscht DeRossi hätte sich durchgesetzt. Ich weiß aber eben auch, daß ich da nicht ganz neutral bin - ein Römerreich in Südamerika behagt mir schlicht und einfach nicht.
    • Original von Jade Thrace
      Sorry, aber man kann hier nciht dauernd nur daran denken was der arme Antragsteller denn alles zu verkraften hat im Leben.
      Wenn er obiges nicht einhalten kann, dann hat er auf der Karte nichts zu suchen PUNKT und AUS

      Was hier heute alles durchgewunken wird ist ja vielleicht ein Versuch die Qualitätsansprüche derartig runter zu schrauben das die OIK völlig überflüssig wird, das muß aber jetzt nicht das Ziel von allen sein.

      Aus meiner Sicht, und das habe ich schon mal gesagt, solte das Direktorium ruhig schon bei der Reservierung einen flüchtigen Blick auf die HP werfen und wenn die nur Baustelle ist schon der Reservierung widersprechen.
      Das gibt die Grundordnung derzeit schon problemlos her.
      Stattdessen melden sich Staaten mit Null HP, lassen reservieren und meinen dann sie könnten das Ding ja in der Fristzeit erstellen.
      Ja und dann kommt einer mit "Forderndern Job", weint bitterliche Tränen und bekommt eine Frisverlängerung - oder auch nicht. Ganz danach wie das Direktorium gerade gelaunt ist, den Antragsteller persönlich kennt oder warum auch immer.

      Ich für meinen Teil erwarte schon eine halbwegs vernünftige HP wenn die Reservierung eingereicht wird, welche dann im Zuge der Vostellungsrunde bei anderen Ländern etc. verfeinert wird. Spätestens wenn die Veto-Frist beginnt muß die HP jawohl stehen weil Inhalte der HP ja durchaus Grund für ein Veto liefern können.

      Und der aktuelle Fall setzt ja noch einen drauf. Da wird nicht nur die Frist verlängert, nein ein laufender Antrag wir "resettet" - oder bleiben die bereits erfolgten Bewertungen bestehen und der Antrag wird nur unterbrochen?
      Ich hätte gerne nach wie vor eine Sachkundige Meinung ob so etwas wie ein "Reset" des Antrages überhaupt nach derzeitigen Rechtslage möglich ist.
      Ansonsten kündige ich schon mal vorsorglich an das ich erwäge das Schiedsgericht einzuschalten um das überprüfen zu lassen.


      +1


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

    • Original von Denne Ziang Belai
      Doch, die gibt es. Nicht am generellen Ziel, sondern an der Umsetzung. Es reicht hier eben nicht, nur zwei Wörter auszutauschen. Leider kann ich nicht alles voll ausführen, jedoch ist ein automatisches Auslaufen der Reservierung nur bei der 90-Tage-Frist sinnvoll. Bei allen anderen drei Nummern muss entweder sowieso das Direktorium entscheiden (z. B. wer entscheidet bzgl. der Aktivität nach 30 Tagen, und ein reservierter Staat hat keinen offiziellen und legitimierten Delegierten) oder man kommt in andere Problematiken (wann gilt ein Antrag als nicht erfolgreich, denn beispw. ein Veto unterbricht nur das Verfahren). Hier muss nachgebessert werden, ansonsten bekommen wir früher oder später Probleme. Wenn ich nicht gerade nur mein Handy zu Verfügung hätte - daher bitte ich direkt mögliche Verschreiber zu entschuldigen -, würde ich einen Vorschlag beigeben.


      Jo mit solchen Ergänzungen habe ich kein Problem, aber es klar ist, dass wenn ein Antrag zur Eintragung gescheitert ist und festgestellt wurde, dass 30 Tage Aktivität nicht mehr vorliegen, dann sollte das Direktorium MÜSSEN und keinen "Ermessenspielraum" haben.


      Anthropous ekalesa, ou katharmata.
      He glossa sou me protrecheto tou nou.

    • RE: Änderung von §14 GrundO

      [...]
      (5) Eine bereits zugesprochene Reservierung erlischt wenn,
      1. nach 90 Tagen kein Antrag auf Eintragung gestellt wurde, oder
      2. ein Antrag auf Eintragung nicht erfolgreich war. Nicht erfolgreich ist ein Antrag auf Eintragung, wenn das Direktorium oder die Aufnahmekommission nach Eröffnung des Verfahrens feststellt, dass mindestens eine der von ihm bzw. ihr gem. dieser GO festzustellende Eintragungsbedingung nicht erfüllt ist oder das Verfahren gem. § 18 (4) S. 2 scheitert.
      3. Die Feststellung des Erlöschen der Reservierung obliegt dem Vizedirektor.
      (6) Nach 30 bis 50 Tagen prüft das Direktorium die Aktivität des reservierten Staates und seinen Fortschritt der Bemühungen, die Eintragungsbedingungen zu erfüllen. Entscheidet das Direktorium mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, dass keine kontinuierliche Aktivität vorhanden ist oder das aufgrund der Entwicklung des Staates ein folgender Eintragungsantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird, erlischt die Reservierung.
      (7) Der entsprechende Staat kann bei der CartA ausdrücklich auf die zugesprochene Reservierung verzichten. Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob die antragstellende Person für den entsprechenden Staat legitimiert ist, den entsprechenden Antrag zu stellen. Sofern das Direktorium die Legitimation der antragstellenden Person anerkennt, erlischt die Reservierung.


      So nun mein Entwurf. Ich habe das mit den 30 Tagen Aktivität zu einer Prüfungspflicht des Direktoriums auch für die sonstigen Eintragungsbedingungen ausgebaut (und eben eine kleine Zeitspanne eingebaut, da man nach exakt 30 Tagen nicht immer sofort einen Direktoriumsbeschluss erreichen kann).
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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