Zwei Staaten - ein Forum

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    • Zwei Staaten - ein Forum

      Einige MNs haben das ja bereits z.B. Aurora-Irkanien und früher auch Irkanien-Sergyie.
      Vor kurzem hatte ich selbst angefragt bezüglich eines Staates der im androischen Forum plaziert sein sollte. Da es früher schon legal war und laut GO auch legitim ist, denke ich mal, spricht auch hier nichts dagegen.
      Jedoch wurde mit von einem Offiziellen der CartA mitgeteilt, dass auch eine in ein anderen Forum implementierte MN eine eigene Homepage benötigt und nicht auf der Website des "Wirts" untergebracht werden kann.
      Ist das korrekt?
    • Müsste der Offizielle der CartA mal darstellen, wo er das ableitet.
      Grundsätzlich würde ich aber sagen, dass es für das Verfahren und die Transparenz einfacher ist, wenn der untergebrachte Staat ein irgendwie geartetes eigenes Informationsangebot macht. Über den allgemeinen Vorteil einer eigenständigen Präsentation muss ich sicher auch nichts näher ausführen.
    • Abschnitt II, § 2
      (2) Jeder Mitgliedsstaat der CartA entsendet einen Delegierten in die Vollversammlung; Mitgliedsstaaten, welche über ein gemeinsames Forum verfügen (Forenverbund), entsenden einen gemeinsamen Delegierten. Ausschließlich der jeweilige Delegierte vertritt die Interessen eines durch ihn vertretenen Mitgliedsstaates bei der CartA.

      Abschnitt VII, § 13
      (1) 2. Die Nation muss über ein Forum sowie eine Webpräsenz verfügen.


      Der offizielle hat Dir Bockmist erzählt.

      Obwohl ich Rossi ja zustimmen muss, dass das einfach besser ist. Aber das Regelwerk gibt die Behauptung nicht wieder, dass das ein Zwang wäre.
      Irkanien!
      beati pauperes spiritu quoniam ipsorum est regnum caelorum
    • Also ganz so leicht ist das speziell mit der Webpräsenz jetzt wieder nicht.
      Ich finde da muß schon klar sein welcher Teil der Webpräsenz zu welchem Land gehört.
      Beim Forum kann man das ja durch entsprechende Aufteilungen der Unterforen schon realtiv leicht trennen.
      Bei der Webpräsenz sehe ich das jetzt mal nicht bzw. weiß nicht warum man dann nicht gleich eine eigene macht. Denn wenn ich die beiden Webpräsenzen jetzt so klar trenne dann kann ich denen gleich jeweils eine eigne URL zuweisen. Wenn das nicht klar erkennbar ist was zu wem gehört bin ich persönlich dagegen.
      Ansonsten kann man ja aus einem Land mit 10 Provinzen auch gleich ganz schnell 10 eigene Länder machen.

      Und jetzt mal umgekehrt, ich mache 10 Foren auf aber nur eine Webseite ... dann kann ich sehr wohl 10 Delegierte entsenden.

      Man beachte auch das in der GO ausdrücklich ein "Forenverbund" vorgesehen ist aber nirgendwo von "Webseitenverbund" die Rede ist.
      Insofern wäre ich vorsichtig hier gleich "Bockmist" zu tönen.

      Edit:
      Ich mache mal folgende Argumentation auf:
      Aus "(1) 2. Die Nation muss über ein Forum sowie eine Webpräsenz verfügen." folgt erstmal das jedes Land ein eigenes Forum und eine eigene Webpräsenz haben muß.
      Aus "Mitgliedsstaaten, welche über ein gemeinsames Forum verfügen" kann man aber ableiten das ein gemeinsames Forum erlaubt ist.

      Nirgends steht aber das eine gemeinsame Webseite erlaubt ist - ist nicht erlaubt.

      Diese Interpretation kann man natürlich problemlos anzweifeln, aber ich denke es gibt auch stichhaltige Gründe das Gegenteil anzuzweifeln. Also entwerder kann man mal wieder die GO klarifizieren oder im zweifel das Direktorium entscheiden lassen wenn sowas kommt und dann das ganze durchs Schiedsgericht klären lassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jade Thrace ()

    • Wie üblich ist diese Argumentation völlig unsinnig.

      Natürlich muss auf den Seiten ersichtlich sein zu welchem Land die einzelne Unterseite gehört, denn sonst gibt die Aufnahmekommission keine Punkte oder das Direktorium legt ein Veto ein.

      Wenn Staat A und Staat B sich eine Webseite teilen werden nicht zwei halbe Webseiten produziert. Punkt.

      Definiere einfach mal Webseite: Sind "www.blauerdummerthracekuchen.de/blöd" und "www.blauerdummerthracekuchen.de/dumm" eine oder zwei Webseiten? Es kommt darauf an wie diese verlinkt sind.
      Sind es zwei Seiten wenn unter "www.blauerdummerthracekuchen.de/klima" für Unterwurstien eine Erläuterung und für Oberwurstien eine andere Erläuterung steht? Es könnten sogar zwei verschiedene php-Seiten sein. Oder eben nicht.
      Da stehen übrigens schon drei URLs, geht über z.B. php aber auch anders. Willst Du das nun wieder alles regeln oder was?

      Das was da in der GO steht ist absolut unmissverständlich. Natürlich kann man sich eine Webseite teilen, mann sollte bzw. muss nur eben darauf achten, dass man die Punkte erreicht.

      Mal ein bisschen weiterdenken.
      Irkanien!
      beati pauperes spiritu quoniam ipsorum est regnum caelorum
    • "Abschnitt VII, § 13
      (1) 2. Die Nation muss über ein Forum sowie eine eigene Webpräsenz verfügen."

      Viel Spaß bei der Definition von "Webpräsenz".

      Und nochmal: WEITERdenken.


      Nachtrag: Ich möchte übrigens betonen, dass Irkanien eine eigene hat ;)
      Irkanien!
      beati pauperes spiritu quoniam ipsorum est regnum caelorum

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfram Lande ()

    • Ich möchte meine Ansichht als "Neuer" zu der Sache einmal darlegen:

      Der GO entnehme ich, dass eine Nation eine Webpräsenz braucht, unabhängig welche Form das Forum dieser Nation hat.
      Richtig zitiert von Wolfram Lande.

      Allerdings ist in der GO nicht vorgeschrieben, wie und wo diese Webpräsenz gehostet ist, d.h. die URL ist irrelevant.
      Somit ergibt sich, dass es laut GO nicht verboten ist, wenn die Webpräsenz des Landes Teil einer anderen wie auch immer gearteten Webpräsenz ist, solange gesichert ist, dass sich die dargebotenen Informationen ausschliesslich auf die entsprechende Nation beziehen.

      Also gilt der alte Spruch von Schiller "Was nicht verboten ist, ist erlaubt", wenn eine Verwechslung mit anderen Nationen ausgeschlossen werden kann.
    • Wenn alles so schön geteilt ist sehe ich, wie gesagt, überhaupt nicht was eine "gemeinsame Webpräsenz" dann überhaupt noch sein soll.

      Ich möchte / erwarte das ein Land eine eigene Webpräsenz hat.
      Und das heißt für mich klipp und klar jedes Land hat eine eigene URL und alles was ich unter dieser URL (und allen Unterseiten) finde gehört ausschließlich zu einem Land.
    • Und wenn http://irkanischeunion.blogspot.de/ und http://scheiss-staat-B.blogspot.de/ nun existieren willst du die eine nicht werten oder was? Betrunken?

      Oder meinst Du http://irkanischeunion.blogspot.de/Irkanien und z.B. http://irkanischeunion.blogspot.de/Scheiss-staat-b ?
      Wenn ja musst Du das definieren sonst ist die Änderung der GO ein Haufen sinnlosen Gelabers.

      Zitat wikipedia:
      Webseiten bestehen zumeist aus strukturiertem Text, in dem Bilder und andere Multimediaelemente eingebunden sein können. Das wesentliche Merkmal von Webseiten ist, dass sie Verweise, sogenannte Hyperlinks, auf andere Webseiten enthalten und gemeinsam den Hypertext bilden. Dabei hat jedes Dokument mindestens eine Adresse (URL), über die es in einem Webbrowser aufgerufen werden kann. Webseiten können statische (feste) oder dynamische Inhalte haben. Dynamische Inhalte werden bei jedem Aufruf neu generiert, vorzugsweise basierend auf dem Ergebnis einer Datenbankanfrage. Zudem können gleiche Inhalte verschiedenartig dargeboten werden, etwa als Druckversion oder Textversion.

      Webseiten werden meist aus dem Internet oder einem Intranet geladen, können aber auch auf einem lokalen Speichermedium, zum Beispiel einer Festplatte, abgelegt sein. Die Gesamtheit der Webseiten eines Internetauftritts wird als Website, Webpräsenz, Webauftritt, Internetpräsenz oder umgangssprachlich auch als Homepage bezeichnet.

      Du verstehst das Problem?
      Irkanien!
      beati pauperes spiritu quoniam ipsorum est regnum caelorum
    • Keine Ahnung wovon Du da redest.

      Die ursprüngliche Frage, dieses Threads, war ob jedes Land eine eigene Homepage braucht.
      Meine Antwort: JA

      Und es ist mir völlig egal ob die eigene HP bei Anturien.de oder Anturien.de/ZweiterSTaat untergebracht ist. Beides ist völlig in Ordnung solange jedes Land seine eigene HP hat und nicht eine HP für beide da ist.
    • Original von Carson Theophrast McSniff
      Eigene Websites für Informationen über das Land: definitiv ja, würde ich sagen.

      Allein die technische Umsetzung ist egal.
      Somit ist dieser Thread wohl nur einem Missverständnis geschuldet.


      Ach, das einzige Problem ist die Definition von Website(s).
      Wie gesagt lässt sich das alles einfach über den Bewertungsbogen und das Direktoriumsveto klären. Wenn eine Fraktion davon meint es sei nicht ersichtlich was zu welchem Staat gehört dann hat der Staat bzw. die Staaten eben ein Problem und es liegt an diesen das zu lösen.
      Irkanien!
      beati pauperes spiritu quoniam ipsorum est regnum caelorum
    • Original von Jade Thrace
      Keine Ahnung wovon Du da redest.

      Die ursprüngliche Frage, dieses Threads, war ob jedes Land eine eigene Homepage braucht.
      Meine Antwort: JA

      Und es ist mir völlig egal ob die eigene HP bei Anturien.de oder Anturien.de/ZweiterSTaat untergebracht ist. Beides ist völlig in Ordnung solange jedes Land seine eigene HP hat und nicht eine HP für beide da ist.


      Du hast nicht ansatzweise verstanden worum es geht.
      Definiere doch einfach mal folgende Dinge:
      Homepage
      Website
      URL

      und schon merkst du, dass das was du da meinst nicht ganz so klar ist wie du es gerne hättest.
      Ebenso wie die Forderung die du in der VV aufstellst nicht so klar ist wie du es gerne hättest.
      Irkanien!
      beati pauperes spiritu quoniam ipsorum est regnum caelorum
    • Abschnitt VII, § 13
      (1) 2. Die Nation muss über ein Forum sowie eine Webpräsenz verfügen.

      Kann man auf zweierlei Arten verstehen.
      Ein Forum, eine Homepage, zwei MNs.
      Ein Forum, eine Homepage, eine MN.

      Würde aber sagen, dass hier das Gewohnheitsrecht dahingehendgilt, ebenso wie Abschnitt II, § 2 (2), das Forenverbund schon alles sagt.

      Fazit: Ich kann in Andro im Forum wie auf der Website eine zweite Mikronation unterbringen.


      ps: mir ging es darum, ob pro MN Forum und Website anzulegen sind, oder ob 10 MNs in einem Forum/HP sein können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Janislav Pietarow ()

    • Also wenn da "Gewohnheitsrecht" gilt dann würde ich gerne ein oder mehrere Beispiele für eine gemeinsame HP mehrerer Länder aus der Vergangenheit sehen.

      Habe nämlich jetzt pragmatisch beschlossen das ich abwarte bis wirklich einer mit dem Fall zwei MNs eine HP hier auftaucht damit man über was konkretes redet.
      Denn dieses ganze technische Zeug habe ich weder verstanden noch wirklich drüber geredet. Mir geht es um die Inhalte einer solchen gemeinsamen HP.
      Und das will ich dann mal praktisch sehen wie das umgesetzt wird und kann mich immer noch aufregen oder eben nicht aufregen.
    • Wie gesagt sagt die GO für mich nur aus, dass man irgendeine Präsenz und ein Forum haben muss. Generell ist es wurscht wo, aber es muss für Direktorium und Aufnahmekommission klar sein welche Unterseite oder Teil eines Textes für welches Land gilt.

      Da ist auch schon bei Andro der Punkt den viele nicht begreifen zu erfassen: Es ist überall http://andro.mikronation.de/index.php aber verschiedene Seiten (?). Sind es? Die URL ist immer die gleiche.

      Schoppi: Legt lieber http://andro.mikronation.de/tollerzweitstaat.php an. ;)
      Irkanien!
      beati pauperes spiritu quoniam ipsorum est regnum caelorum