Änderung §§ 14, 15 GO

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    • Änderung §§ 14, 15 GO

      Stimmen Sie der beantragten Änderung der GO zu? 8
      1.  
        Ja (7) 88%
      2.  
        Nein (1) 13%
      Antragsteller: Mehregaan, Delegierter des Medianischen Imperiums

      Gegenstand: Änderung GO

      1. § 14 Abs. 5 GO erhält folgende Fassung:

      Eine bereits zugesprochene Reservierung erlischt wenn,
      1. nach 90 Tagen kein dem Regelwerk entsprechender Antrag auf Eintragung gestellt wurde, oder
      2. ein Antrag auf Eintragung gem. § 15 (6) nicht erfolgreich war.
      3. Die Feststellung des Erlöschen der Reservierung obliegt dem Vizedirektor.

      2. § 14 GO wird um folgende Abs. 6 und 7 erweitert:

      (6) Nach 30 bis 50 Tagen prüft das Direktorium die Aktivität des reservierten Staates und seinen Fortschritt der Bemühungen, die Eintragungsbedingungen zu erfüllen. Entscheidet das Direktorium mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, dass keine kontinuierliche Aktivität vorhanden ist oder das aufgrund der Entwicklung des Staates ein folgender Eintragungsantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird, erlischt die Reservierung.
      (7) Der entsprechende Staat kann bei der CartA ausdrücklich auf die zugesprochene Reservierung verzichten. Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob die antragstellende Person für den entsprechenden Staat legitimiert ist, den entsprechenden Antrag zu stellen. Sofern das Direktorium die Legitimation der antragstellenden Person anerkennt, erlischt die Reservierung.

      3. § 15 GO wird um folgenden Abs. 6 erweitert:

      Ein Antrag auf Eintragung ist nicht erfolgreich, wenn das Direktorium oder die Aufnahmekommission nach Eröffnung des Verfahrens feststellt, dass mindestens eine der von ihm bzw. ihr gem. dieser GO festzustellende Eintragungsbedingung nicht erfüllt ist, das Verfahren gem. § 18 (4) S. 2 scheitert oder der Antragsteller den Antrag nach dem Zeitpunkt der Einberufung der Aufnahmekommission im entsprechenden Verfahren zurückzieht.


      Protokoll der Aussprache der Vollversammlung.

      Die Abstimmung dauert 120 Stunden. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgebenden Stimmen erforderlich.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser