Gebietsmodifikation Nordmark

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Gebietsmodifikation Nordmark

      Wo ich grad so schön in Schwung bin erspare ich es mir auch nicht mal kurz meine Meinung zum Vorgang der Gebeitsmodifikation Nordmark zum besten zu geben.
      Ich frage mich ernsthaft was das jetzt wieder soll? Habt ihr im Direktorium irgendeinen Drang alles und jedes bürokratisch so zu verkomplizieren wie irgend vorstellbar?
      Wie wäre es wenn man mal mit etwas ganz simplen-elemtaren arbeiten würde? Vertrauen.

      Also wenn er klipp und klar sagt das wenn der MN-Gründer wieder auftaucht er das zurückgibt dann könnte man ihm das vielleicht einfach glauben. Vieleicht bin ich ja übermäßig naiv, aber zur Hölle, sowas würde ich jedem hier zugestehen.

      Dieses für normale Menschen schon wieder schwer nachzuvollziehende Konstrukt wo das Direktorium sich selbst verklagt und von vornherein ein ganz bestimmtes Urteil erwartet das nichts anderes als eine Art Vertrag mit der Nordmark ist, ist so eine hahnebüchene Zeitverschwendung das man sich nur noch an den Kopf fassen mag.
    • Eben, und wenn es einen mal selbst betrifft, ist das Geheul wieder groß ...

      Wir haben uns mit dem Antragsteller auf eine Abklärung beim Schiedsgericht geeinigt (es geht ja eben nicht nur darum, ob er es zurückgibt, sondern auch ob man "einfach so" ohne Zustimmung Landstriche gelöschter Staaten übernehmen kann). Da aber die GO ein Schiedsgerichtsverfahren nur unter sehr begrenzten Bedingungen vorsieht, muss man einen Weg dahin finden. Ob der schön, verständlich oder sonst etwas ist, ist vollkommen egal.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Der Hinweis von MacErgyll ist völlig richtig und kann zB bedeuten das das Schiedsgericht schlicht und ergreifend sagt die Entscheidung die Gebietsmodifikation zu verbieten ist so in Ordnung und es gibt schlicht gar keine.
      Denn die Absprachen zwischen Antragsteller und Direktorium gelten selbstverständlich nicht für das Schiedsgericht.

      Trotzdem weiß ich immer noch nicht warum man jetzt davon ausgehen sollte das die Nordmark Ihre Klipp und klaren Aussagen und Versprechungen nicht einhalten würde. Gut, man glaubt dem offensichtlich nicht, also geht man diesen Weg, kann man natürlich machen.
      Ich bin da trotzdem anderer Meinung und hätte ihm seine Aussage einfach geglaubt und halte deshalb das ganze nach wie vor für überflüssig.
    • Der Vertrauensbegriff ist hier nun wirklich mehr als deplatziert.

      Ich weiß auch nicht warum hier wieder so viel heiße Luft verbraten wird. Der Name "Nugensil" wird sowieso nach der gängigen Systematik nicht auf der Weltkarte erscheinen. Und wie die MN Nordmark intern mit dem geistigen Eigentum anderer umgeht, ist mir eigentlich Latte.
      So, ich hoffe ich habe mit dem Zaunpfahl niemanden verletzt.
    • Und wieso genau wird der Gebietsmodifikation dann nicht einfach zugestimmt sondern hier so ein Brimborium mit dem Gerichtsverfahren betrieben?

      Und mal zum inhaltlichen, wie soll das praktisch aussehen? Das Gericht kann doch nun nur entscheiden ob der Beschluss des Direktorums Gültig ist oder nicht. Es ist eine reine Ja / Nein Entscheidung.
      Worum geht es hier eigentlich noch? Angeblich soll doch die Nordmark sein Gebiet erweitern dürfen unter der Auflage das zurückzugeben wenn der ursprüngliche Nugensil-Gründer wieder auftaucht. Und diese Auflage will man jetzt durch ein Gerichtsverfahren praktisch rechtssicher verankern.
      Ist soweit korrekt oder habe ich etwas völlig falsch verstanden?
      Nun soll das Direktorium den Antrag mit Verweis auf Plagiarismus ablehnen und dann klagt es selbst dagegen ... was schon für sich genommen vielleicht etwas Merkwürdig anmutet.
      Aber viel mehr würde mich interessieren auf welcher Grundlage man glaubt das Gericht könne als Urteil fällen nö, das ist kein Plagiarismus wenn folgende Einschränkungen gegeben sind?
      Also meiner Ansicht nach kann das Gericht nur sagen "Es ist"-Antrag abgelehnt "Ist nicht"-Nordmark bekomt seine Erweiterung und ist auch nicht gezwungen irgendwann irgendwas zurück zu geben... wenn es das nciht von sich aus machen würde.
      Es steht, zwar an Eintragsungsstelle, aber ich gehe mal davon aus das dies ein Grundgedanke ist, völlig unzweideutig in der Grundordnung " Plagiarismus wird nicht geduldet".
      Soll jetzt das Gericht allen ernstes beschließen "Es ist Plagiarismus aber wir dulden ihn unter folgenden Auflagen"?

      Warum überhaupt ein Gerichtsverfahren? Wäre es nicht möglich das ganze einfach durch einen Beschluß des höchsten Gremiums, der Vollversammlung, abzusegnen? Wenn man denn unbedingt meint man müsse solche Auflagen fest verankern.
      Oder habe ich das worum es geht vollkommen falsch verstanden?