Das Schiedsgericht wurde angerufen. Dieses besteht aus dem Richter sowie zwei aus den Reihen der Delegierten der Vollversammlung bestimmten Schöffen (§ 9 (1) GO). Zur Bestimmung dieser Schöffen werden durch den Direktor zwei getrennte Losverfahren durchgeführt, in einem dritten wird ein Ersatzschöffe bestimmt (§ 9 (4) GO). Zum Schöffen kann gem. § 9 (5) GO nicht berufen werden, wer
1. Mitglied des Direktoriums ist,
2. Mitglied der betreffenden Aufnahmekommission war, deren Beschlüsse oder Entscheidungen beklagt werden,
3. das Schiedsgericht angerufen hat.
Das Losverfahren richtet sich nach § 21 (4) GO:
Wird nach einer Stichwahl das Los gezogen oder soll das Los über die Bestimmung der Schöffen des Schiedsgerichtes entscheiden, so wird dazu nach folgender Vorgehensweise die dritte und vierte Nachkommastelle - als von links nach rechts gelesene zweistellige Zahl - des Wechselkurses von einem Euro in US-amerikanische Dollar anhand der Daten der Europäischen Zentralbank vom Tag nach dem Ende der Stichwahl bzw. der Anrufung des Schiedsgerichtes gem. § 10 (2) (im Folgenden: "die Gewinnzahl") herangezogen:
a. Zunächst werden allen Kandidaten in der alphabetischen Reihenfolge ihres Benutzernamens im Forum nacheinander eine ganze Zahl zugewiesen, beginnend bei 00. Sobald die Liste erschöpft ist und allen Kandidaten so eine Zahl zugewiesen wurde, wird dieses Verfahren immer wiederholt, sofern von der letzten an einen Kandidaten zugewiesenen Zahl gerechnet bis zur Zahl 99 die Anzahl der noch nicht zugewiesenen Zahlen weiterhin die Anzahl der Kandidaten übersteigt oder mit dieser gleich ist. Sobald die Anzahl der Kandidaten die Anzahl der noch nicht zugewiesenen Zahlen übersteigt, bleiben die bisherig nicht zugewiesen Zahlen auch nicht zugewiesen.
b. Es gewinnt derjenige Kandidat, dessen zugewiesene Zahl der Gewinnzahl entspricht. Sollte die Gewinnzahl einer nicht zugewiesenen Zahl entsprechen, wird das Los mit dem Wechselkurs des Folgetags nach derselben Vorgehensweise bestimmt.
1. Mitglied des Direktoriums ist,
2. Mitglied der betreffenden Aufnahmekommission war, deren Beschlüsse oder Entscheidungen beklagt werden,
3. das Schiedsgericht angerufen hat.
Das Losverfahren richtet sich nach § 21 (4) GO:
Wird nach einer Stichwahl das Los gezogen oder soll das Los über die Bestimmung der Schöffen des Schiedsgerichtes entscheiden, so wird dazu nach folgender Vorgehensweise die dritte und vierte Nachkommastelle - als von links nach rechts gelesene zweistellige Zahl - des Wechselkurses von einem Euro in US-amerikanische Dollar anhand der Daten der Europäischen Zentralbank vom Tag nach dem Ende der Stichwahl bzw. der Anrufung des Schiedsgerichtes gem. § 10 (2) (im Folgenden: "die Gewinnzahl") herangezogen:
a. Zunächst werden allen Kandidaten in der alphabetischen Reihenfolge ihres Benutzernamens im Forum nacheinander eine ganze Zahl zugewiesen, beginnend bei 00. Sobald die Liste erschöpft ist und allen Kandidaten so eine Zahl zugewiesen wurde, wird dieses Verfahren immer wiederholt, sofern von der letzten an einen Kandidaten zugewiesenen Zahl gerechnet bis zur Zahl 99 die Anzahl der noch nicht zugewiesenen Zahlen weiterhin die Anzahl der Kandidaten übersteigt oder mit dieser gleich ist. Sobald die Anzahl der Kandidaten die Anzahl der noch nicht zugewiesenen Zahlen übersteigt, bleiben die bisherig nicht zugewiesen Zahlen auch nicht zugewiesen.
b. Es gewinnt derjenige Kandidat, dessen zugewiesene Zahl der Gewinnzahl entspricht. Sollte die Gewinnzahl einer nicht zugewiesenen Zahl entsprechen, wird das Los mit dem Wechselkurs des Folgetags nach derselben Vorgehensweise bestimmt.
Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser