Antrag zur Änderung der GO §14/4

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    • Wir sollten hier auch nicht übertreiben und aufgrund von Einzelfällen in die Regelwut verfallen.
      Ja, es gab ein paar Enthaltungen, ja es gab Inaktivitäten einzelner Direktoren. Letzteres ist gemäß der GO recht schnell zu regeln, durch Abwahl und Neubesetzung.
      Was die Enthaltungen betrifft, da reicht in meinen Augen auch ein einfacher Beschluss der VV der besagt, dass nach Wunsch der VV das Direktorium dazu angehalten wird, bei Reservierungen klare Entscheidungen zu treffen. Fertig. Dazu muss man die Grundordung nicht ändern.

      Mir persönlich, das möchte ich noch anmerken, ist es im Prinzip scheißegal. Mir wäre es am Liebsten, wenn ich nur noch die Karte betreuen müsste und aus dem ganzen bürokratischen Scheiß raus wäre. Aber solange es ist wie es ist, hatte ich mir vorgenommen möglichst neutral zu sein. Das ist in einigen Einzelfällen nicht ganz pässlich gewesen, aber bei entsprechender Aktivität der übrigen Direktoren wäre es auch glatter gelaufen.

      Also, guter Rat von mir. Nicht zerreden und dramatisieren die ganze Sache (das schließt auch den Verzicht auf sehr gewagte Unterstellungen ein), und einen kurzen Beschluss der VV fassen. Danke.
    • Im Moment ist diese Enthaltung ein Nein.
      Das ist noch weniger hilfreich, da darin die bisher geschehenen technischen Ablehnungen begründet liegen.

      Weder ja noch nein zu sagen, ist im Zuge der Bearbeitung eines Reservierungsantrages nicht sinnvoll.
      Bisher laufen solche Enthaltungen oder Stimmversäumnisse auf eine Ablehnung ohne Begründung hinaus.

      Wenn ein Antragsteller schon abgelehnt wird, dann sollte ihm schon ein anderer Grund genannt werden können als der, dass Teile des Direktoriums ihre Arbeit nicht machen können oder wollen - nämlich über die Aussicht auf Eintragung zu entscheiden.
    • Carson Theophrast McSniff schrieb:

      Im Moment ist diese Enthaltung ein Nein.


      Ist sie eben nicht: Enthaltungen gelten nach § 21 (2) GO als "nicht-abgegebene Stimmen". Im Übrigen zeigt der genannte Absatz in Verbindung mit § 8 (4) GO, dass es der beantragten Regelwerksänderung nicht bedarf; denn das Direktorium kann selbständig festlegen, ob es bei seinen Abstimmungen die Möglichkeit einer Stimmenthaltung gibt oder eben nicht.

      Dass es im Falle Freeslands zu einer solchen Situation kommt, ist bedauerlich. Aber deswegen sollte man nicht in Aktionismus - dazu mit unausgegorenen Antragstexten - verfallen.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Also ehrlich gesagt halte ich den Punkt das ein Antrag solange offen bleibt bis er entschieden wurde für den wichtigeren Punkt.
      Derzeit ist es so das ein Antrag ablaufen kann (und das ist ja auch vorgekommen) und damit negativ entscheiden wird einfach dadurch das das Direktorium inaktiv war.
      Das stört ehrlich gesagt meinen Gerechtigkeitssinn. Die Schuld das so ein Antrag abgelehnt wird liegt beim inaktiven Direktorium und den Nachteil hat der Antragsteller.
    • Sie unterstützen also meinen ursprünglichen Entwurf.
      Dann will ich bei diesem bleiben, zumal mein Alternativentwurf tatsächlich im Extremfall eine automatische Reservierung nach sich ziehen kann, die wohl nicht so optimal wäre.

      Also bleibe ich bei der ursprünglichen Fassung:

      §14 (4) Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Ja- oder Nein-Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 13 (2) erfüllt ist. Die Bearbeitung des Reservierungsantrags endet erst, wenn das Direktorium eine Entscheidung für oder gegen den Antrag gefällt hat.

      Sollte die VV den Antrag als nicht sinnvoll erachten, können andere Alternativen immer noch zur Diskussion gestellt werden.
    • In meiner ersten Stellungnahme habe ich den Antrag noch vommumfänglich so unterstützt.
      Zum nachdenken hat mich aber einmal mehr der Beitrag von Denne gebracht.
      Ich bin jetzt deshalb nicht mehr so sicher ob ich den Teil mit den Ja- oder Nein Stimmen noch nötig finde.
      Wenn Enthaltungen als Nicht-Stimmen gelten haben die ja keinen Einfluß. Wenn sich natürlich alle 3 enthalten dann würde der Antrag abgelehnt da es keine positive Entscheidung gibt. Aber wie wahrscheinlich ist das?
      Problematisch wäre aber das wenn alle 3 sich enthalten und ein Antrag offen bleibt bis er entschieden ist... der würde unendlich lange offen bleiben.

      Alo ich würde jetzt die Ja oder Nein Änderung weglassen, das ist glaube ich sowieso am umstrittensten, und den letzten Satz ändern in:
      "Die Bearbeitung des Reservierungsantrags endet erst, wenn das Direktorium eine Entscheidung für oder gegen den Antrag gefällt hat oder alle Direktoren sich der Stimme enthalten haben, was als positive Entscheidung gewertet wird."