Werte Kollegen,gemäß § 14 (4) GO liegt es am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 13 (2) GO - Freiheit von Plagiarismus - erfüllt ist.Gibt es hierzu Aussprachebedarf?
Stimmt das Direktorium der Reservierung der Freien Hansestadt Alsztynas zu?
Gemäß § 21 Absatz 2 der Grundordnung dauert die Abstimmung 120 Stunden, also bis zum 3. Oktober 17:30 Uhr. Sie kann vorzeitig beendet werden, sofern eine unumstößliche Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (d.h. den Mitgliedern des Direktoriums) vorliegt.
Anthropous ekalesa, ou katharmata.
He glossa sou me protrecheto tou nou.