[Reservierung] Kaiserreich Seyffenstein-Bajar
-
-
Werte Kollegen,gemäß § 14 (4) GO liegt es am Direktorium, mit
der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem
Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist
die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf
Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. §
13 (2) GO - Freiheit von Plagiarismus - erfüllt ist.Gibt es hierzu
Aussprachebedarf? -
-
Damit kommen wir zur 120-stündigen Abstimmung.:
Werte Kollegen,gemäß § 14 (4) GO liegt es am Direktorium, mit
der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem
Reservierungsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist
die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf
Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. §
13 (2) GO - Freiheit von Plagiarismus - erfüllt ist.
-
-
-
-
-
-
-
-
Sehr geehrtes Direktorenteam,
folgender Antrag wurde von mir auf Grundlage der Grundordnung als gültig anerkannt:
F. A. von Seyffenstein schrieb:
Das Kaiserreich Seyffenstein-Bajar stellt hiermit einen Antrag auf erneute Reservierung.
Antrag auf Reservierung
Voller Name der Nation: Kaiserreich Seyffenstein-Bajar
Kurzname: Seyffenstein-Bajar bzw. Seyffenstein
Kürzel: KSB
Forum: http://seyffenstein.mikronation.de/wbb4
Website: seyffenstein.mikronation.de/hp
E-Mail Adresse des Ansprechpartners: seyffenstein[ät]outlook[dot]com
Kartenausschnitt: Im Anhang - die Grüne Fläche
§14(2) sehe ich als erüllt an. Es obliegt nun dem Direktorenteam nach §14(4) mit einfacher Mehrheit festzustellen, ob 13(2) erfüllt ist und ob ein Eintragungsverfahren Erfolg hätte. Ich bitte den Exekutivdirektor um die Einleitung einer diesbezüglichen Abstimmung. -
-
-
Ja
-
-
-
-
-
Keine Einwände - und der neue Antrag wurde oben weitergeleitet.
-
Benutzer online 1
1 Besucher