Änderung der Grundordnung

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    • Das ist, was ich auf die Schnelle finden konnte:

      § 10 (4): "Vizedirektor".
      § 11 (4): Statt § 13 (2) ist es nunmehr § 10 (2) [Plagiarismusfreiheit].
      § 11 (5) Z. 2: Statt § 12 (6) ist es § 12 (5) [Scheitern des Eintragungsantrags].
      § 11 (3): "Vizedirektor".
      § 12 (2): Statt § 13 ist es § 10 [Eintragungsbedingungen].
      § 12 (4): Nach § 10 (1) muss ", § 10 (2)" eingefügt werden [Plagiarismusfreiheit]. Statt § 12 (2) Z. 2 und 4 ist es nur noch § 12 (2) [Aufnahmekommission fällt weg, daher alle Entscheidungen beim Serviceteam].
      § 13 (4): "Die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1), (2) und (3) wird vom Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt." [Die Aufnahmekommission fällt weg.]
      § 14 (1) Z. 1: Statt § 12 (2) Z. 3 ist es § 12 (2) Z. 1 [interne Aktivität im eigenen Forum].
      § 14 (4): "Die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1), (2) und (3) wird vom Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt." [Die Aufnahmekommission fällt weg.]
      § 18 (4): "oder soll das Los über die Bestimmung der Schöffen des Schiedsgerichtes entscheiden" und "bzw. der Anrufung des Schiedsgerichtes gem. § 10 (2)" können gestrichen werden [Schiedsgericht fällt weg].

      Das wäre zunächst eine Glättung der GO. Im Falle von § 13 (4) und § 14 (4) sollten wir aber über die Mehrheitsbestimmungen im Serviceteam diskutieren, da hier die alten Kompetenzen von Direktorium, Aufnahmekommission (beide mussten mit Mehrheit entscheiden) und Vizedirektor (entschied natürlich alleine) zusammengefallen sind. § 13 (2+3) und § 14 (2+3) sollten einfach von dem Mitglied des Serviceteams, das den Antrag bearbeitet, beschieden werden können.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • PS: Dazu die Änderungen in den anderen Dokumenten.

      1. GsO Vollversammlung:

      - "Direktorium" durch "Serviceteam" und "Direktor" durch "Organisationsleiter" ersetzen.
      - § 5 (1): "Die Wahlen des Serviceteams gem. § 5 GO werden durch öffentliche Ausschreibung des Organisationsleiters im Forum “Foyer” unter Angaben des zeitlichen Ablaufes eingeleitet."
      - § 5 (4) S. 1: "Sofern gem. § 5 Abs. 2 GO eine Stichwahl erforderlich ist, leitet der Organisationsleiter diese spätestens 72 Stunden nach dem Ende des ersten Wahlgangs ein."

      2. Bewertungsbogen, GsO Schiedsgereicht und GsO Aufnahmekommission streichen.
      3. In allen Beschlüssen der VV generell "Direktorium" durch "Serviceteam" und "Direktor" durch "Organisationsleiter" ersetzen.
      4. Der Beschluss vom 08.06.2010 [Bewertungsbogen] kann gestrichen werden bzw. mit Vermerk "außer Kraft" markiert werden. Daher auch keine weitere Änderung notwendig.
      5. Im Beschluss vom 29.08.2010 [Zeitzonenkarte]: In (1) "Direktor für Kartographie" durch "Kartographen" ersetzen.
      6. Im Beschluss vom 26.09.2010 [Kündigung VETO] sollte der Vollzug der Kündigung vermerkt werden. Das genaue Datum ist wahrscheinlich in Albernia auffindbar [Edit: es war der 26.10.2010]. Daher kann hier auf eine Änderung von "Direktorium" usw. verzichtet werden.
      7. Im Beschluss vom 26.03.2012 [Nichterreichbarkeit von Foren] kann man sich entscheiden, ob man den Vizedirektor durch den Organisationsleiter oder durch das Serviceteam ersetzt.
      8. Im Beschluss vom 26.03.2012 [Amtszeitenablauf]: Die Erwähnungen des Schiedsgerichtes bzw. der Richter des Schiedsgerichtes in Pkt. 1 und 2 können gestrichen werden. Pkt. 3 kann ganz gestrichen werden bzw. der Wegfall von Schiedsgericht und Aufnahmekommission vermerkt werden.
      9. Im Beschluss vom 05.10.2012 [Kartenausschnitt]: Statt § 14 (2) Z. 7 GO ist es § 11 (2) Z. 7 GO.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
    • Danke, ich habe die Anmerkungen im oberen Post entsprechend eingepflegt. Zur Mehrheitsfindung habe ich im Moment keine Meinung, da die jeweiligen Fälle so speziell sind, dass eine Mehrheitsabstimmung nun nicht problematisch erscheint. Die GO ist abseits davon abzuändern durch eine Abstimmung; hier würde ich jedoch die alten Erlasse lassen und lediglich anfügen "Seit dem . . . gehen Rechte und Pflichten von Direktorium und Direktor auf Serviceteam und Serviceleiter über". Die überflüssigen Geschgäftsordnungen werde ich schließen und archivieren mit dem Hinweis ihres Außerkrafttretens.
    • § 4. Zusammensetzung.
      (1) Das Serviceteam besteht aus:
      1. dem Organisationsleiter, der dem Serviceteam vorsteht, das Forum moderiert und Aussprachen, Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung leitet;
      2. dem Kartographen, der die Karte erstellt und pflegt;
      3. weiteren Teammitgliedern für besondere Aufgaben, die jederzeit durch das Serviceteam berufen werden können.
      (2) Die Mitglieder des Serviceteams können ihre Kompetenzen untereinander temporär delegieren und vertreten sich gegenseitig. Ausgenommen davon sind einberufene Mitglieder des Serviceteams, die ausschließlich ihre besonderen Aufgaben gemäß Einberufung wahrnehmen.


      Eine klarstellende Frage, bevor es zu eventuellen Unstimmigkeiten kommt: Inwieweit sind die berufenen Mitglieder berechtigt, an Abstimmungen des Serviceteams über Kartenanträge u.ä. teilzunehmen? Wird dies durch (2) S. 2 (besonders Hs. 2: "die ausschließlich ...") gleichsam ausgeschlossen?

      Am besten könnte unser Kartograph die Frage beantworten. Er hat die Änderung textlich erstellt, so ist seine Intention auch die Interpretationgrundlage.
      Qiánhé

      Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser