Das ist, was ich auf die Schnelle finden konnte:
§ 10 (4): "Vizedirektor".
§ 11 (4): Statt § 13 (2) ist es nunmehr § 10 (2) [Plagiarismusfreiheit].
§ 11 (5) Z. 2: Statt § 12 (6) ist es § 12 (5) [Scheitern des Eintragungsantrags].
§ 11 (3): "Vizedirektor".
§ 12 (2): Statt § 13 ist es § 10 [Eintragungsbedingungen].
§ 12 (4): Nach § 10 (1) muss ", § 10 (2)" eingefügt werden [Plagiarismusfreiheit]. Statt § 12 (2) Z. 2 und 4 ist es nur noch § 12 (2) [Aufnahmekommission fällt weg, daher alle Entscheidungen beim Serviceteam].
§ 13 (4): "Die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1), (2) und (3) wird vom Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt." [Die Aufnahmekommission fällt weg.]
§ 14 (1) Z. 1: Statt § 12 (2) Z. 3 ist es § 12 (2) Z. 1 [interne Aktivität im eigenen Forum].
§ 14 (4): "Die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1), (2) und (3) wird vom Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt." [Die Aufnahmekommission fällt weg.]
§ 18 (4): "oder soll das Los über die Bestimmung der Schöffen des Schiedsgerichtes entscheiden" und "bzw. der Anrufung des Schiedsgerichtes gem. § 10 (2)" können gestrichen werden [Schiedsgericht fällt weg].
Das wäre zunächst eine Glättung der GO. Im Falle von § 13 (4) und § 14 (4) sollten wir aber über die Mehrheitsbestimmungen im Serviceteam diskutieren, da hier die alten Kompetenzen von Direktorium, Aufnahmekommission (beide mussten mit Mehrheit entscheiden) und Vizedirektor (entschied natürlich alleine) zusammengefallen sind. § 13 (2+3) und § 14 (2+3) sollten einfach von dem Mitglied des Serviceteams, das den Antrag bearbeitet, beschieden werden können.
§ 10 (4): "Vizedirektor".
§ 11 (4): Statt § 13 (2) ist es nunmehr § 10 (2) [Plagiarismusfreiheit].
§ 11 (5) Z. 2: Statt § 12 (6) ist es § 12 (5) [Scheitern des Eintragungsantrags].
§ 11 (3): "Vizedirektor".
§ 12 (2): Statt § 13 ist es § 10 [Eintragungsbedingungen].
§ 12 (4): Nach § 10 (1) muss ", § 10 (2)" eingefügt werden [Plagiarismusfreiheit]. Statt § 12 (2) Z. 2 und 4 ist es nur noch § 12 (2) [Aufnahmekommission fällt weg, daher alle Entscheidungen beim Serviceteam].
§ 13 (4): "Die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1), (2) und (3) wird vom Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt." [Die Aufnahmekommission fällt weg.]
§ 14 (1) Z. 1: Statt § 12 (2) Z. 3 ist es § 12 (2) Z. 1 [interne Aktivität im eigenen Forum].
§ 14 (4): "Die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1), (2) und (3) wird vom Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt." [Die Aufnahmekommission fällt weg.]
§ 18 (4): "oder soll das Los über die Bestimmung der Schöffen des Schiedsgerichtes entscheiden" und "bzw. der Anrufung des Schiedsgerichtes gem. § 10 (2)" können gestrichen werden [Schiedsgericht fällt weg].
Das wäre zunächst eine Glättung der GO. Im Falle von § 13 (4) und § 14 (4) sollten wir aber über die Mehrheitsbestimmungen im Serviceteam diskutieren, da hier die alten Kompetenzen von Direktorium, Aufnahmekommission (beide mussten mit Mehrheit entscheiden) und Vizedirektor (entschied natürlich alleine) zusammengefallen sind. § 13 (2+3) und § 14 (2+3) sollten einfach von dem Mitglied des Serviceteams, das den Antrag bearbeitet, beschieden werden können.
Qiánhé
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser