Nordmark (Nugensil)

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    Sehr geehrte Damen und Herren des Direktoriums,

    im Auftrag der Nordmark stelle ich hiermit einen Antrag auf Gebietsmodifikation. Seit 2013 ist das Königreich Nugensil ein Teil der Simulation in der Nordmark. Eine erfolgreiche Gebietserweiterung scheiterte bisher an der fehlenden Zustimmung des Spielleiters von Nugensil und der damit einhergehenden Vermutung des Plagiarismus.
    Inzwischen habe ich mich als Spielleiter des Königreichs Nugensil und als letzter verbliebener Spielleiter des EU mit der Vereinigten Nordmark geeinigt und befürworte die Gebietserweiterung. Ich entlaste damit diesen Antrag vom Verdacht des Plagiarismus. Ich wurde außerdem in die Spielleitung und als Administrator in die Nordmark aufgenommen und als neuer Delegierter der Nordmark bei der CartA benannt. Ich freue mich daher, den Antrag auf Gebietserweiterung erneut zu stellen:

    a. Vereinigtes Königreich der Nordmark
    b. Nordmark
    c. NM
    d. nordmark.mikronation.de/forum/index.php
    e. nordmark.mikronation.de/ oder mn-wiki.de/index.php?title=Nordmark
    f. jdzman[at]ymail.com
    g. Rot markiert ist das beantragte Gebiet, um welches die vereinigte Nordmark erweitert werden soll:



    h. vollständige Liste aller vetoberechtigten Nationen:

    Demokratische Union
    Albernia
    Glenverness
    Eldeyja
    Bergen
    Fuchsen
    Freesland
    Njorlande
    Turanien

    Alle Nationen wurden informiert. Ich hoffe der Antrag ist korrekt und das ich nichts vergessen habe.

    Eine spezielle Bitte habe ich noch, sollte dies möglich sein: Wenn möglich soll, wie schon vorher als Nugensil Teil des Vereinigten Kaiserreichs von Neuenkirchen war, auch der Name Nugensils auf der Karte erwähnt sein und die Grenze zwischen der Nordmark und Nugensil auf der Karte verzeichnet bleiben. Nugensil soll als Zusatz das Kürzel der Nordmark tragen und in gleicher Farbe eingetragen sein.
    Solte dies aus formalen Gründen nicht möglich sein, verstehe ich dies voll und ganz und es kann ganz normal eingetragen werden.

    Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

    Vielen Dank und Grüße,
    Hallvard II.
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  • Ich fürchte, der Antrag verstößt gegen §13(1)5, welcher auch im Falle einer Gebietserweiterung zu beachten ist.

    5. Eine Reservierung gem. § 14 oder eine Eintragung gem. § 15 mit geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.


    Desweiteren kann ich zwar aus den Regeln kein Verbot ablesen, halte aber den Wunsch auf Repräsentation von Landesteilen für gefährlich, sofern diese nicht weit ab voneinander liegen. Sonst könnte etwa die DU morgen den Antrag stellen, alle Unionsländer einzeln auf der Karte zu repräsentieren; die wäre dann unlesbar.
  • Von dieser Einschränkung war im Antrag von 2013 keine Rede? Können Sie mir näher erläutern, was das Problem ist? Nugensil ist einst mit dem Empire-Uni fusioniert, welches es heute nicht mehr gibt. Nun möchten wir Nugensil, das auf eine 12jährige Geschichte zurückblicken kann gerne in der Nordmark weiterführen.
  • Im Antrag von 2013 war das Empire Uni/Neuenkirchen auf dem anticäischen Festland eingetragen und von Nugensil durch eine Wassermasse getrennt. Unter diesen Voraussetzungen machte eine eigene Kennzeichnung (vergleichbar mit Neuturanien hier vgeo.de/karten/carta_20042016.png) Sinn. Dies ist bei einer direkten Verbindung zum Staatsgebiet des zu erweiternden Staates nicht gegeben, außer ein solches Beispiel ist auf der Karte zu sehen.


    Was das Verbot der Eintragung getrennter Flächen angeht, so wurde dies direkt von der GF damals übernommen.
  • Ah okay, jetzt hab ich es verstanden, was mit dem geteilten Gebiet gemeint ist. Ich habe den Antrag nun geändert. Die vorgelagerten Inseln sind aber in Ordnung und gehören zum Festland?

    Dann stellen wir in 6 Monaten einen Antrag für Jernøya, das ist der Name der Insel im Nordwesten.