Geehrtes Direktorenteam, folgender Antrag wurde von mir auf Grundlage der Charta als gültig anerkannt:
Der Antrag ist gültig, da er den Anforderungen nach §16(1)5 entspricht. Es ist nun zu prüfen, ob gültige Vetos von Anrainerstaaten und Direktorium vorliegen, das Gebiet hinreichend ausgestaltet ist und ob Plagiarismus vorliegt. Werden all diese Punkte mit einem negativen Bescheid beantwortet, so gilt der Antrag als erfolgreich.Hallvard II. schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren des Direktoriums,
Seit unserem letzten Antrag, in dem das Festland des Königreichs Nugensil der Nordmark beigetreten ist, sind nun 6 Monate vergangen. Damals konnte die Insel Jernøya, die bereits zu Zeiten des Empire-Uni ein Teil Nugensils war, aufgrund der Regelung über geteilte Staatsgebiete nicht berücksichtigt werden. Dies möchten wir nun nachholen.
a. Vereinigtes Königreich der Nordmark
b. Nordmark
c. NM
d. nordmark.mikronation.de/forum/index.php
e. nordmark.mikronation.de/ oder mn-wiki.de/index.php?title=Nordmark
f. jdzman[at]ymail.com
g. Rot markiert und mit einem Pfeil versehen ist das beantragte Gebiet, um welches die vereinigte Nordmark erweitert werden soll:
h. vollständige Liste aller vetoberechtigten Nationen:
Eldeyja
Eldeyja wurde informiert und verzichtet auf ein Veto. Ich hoffe der Antrag ist korrekt und das ich nichts vergessen habe.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Vielen Dank und Grüße,
Hallvard II.