Wahlen zum Serviceteam - Kandidatensuche

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    • Wahlen zum Serviceteam - Kandidatensuche

      Werte Mitglieder, nach der Änderung der Grundordnung ist es nötig, ein Serviceteam zu wählen. Dazu sind ein Organisationsleiter und ein Kartograph zu finden, die danach durch die Vollversammlung gewählt werden müssen. Beachten Sie bitte die entsprechenden Bestimmungen über Dauer und Inaktivität bezüglich der Amtszeit. Anbei der entsprechende Ausschnitt der neuen Grundordnung:
      ABSCHNITT III - DAS SERVICETEAM

      § 4. Zusammensetzung.
      (1) Das Serviceteam besteht aus:
      1. dem Organisationsleiter, der dem Serviceteam vorsteht, das Forum moderiert und Aussprachen, Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung leitet;
      2. dem Kartographen, der die Karte erstellt und pflegt;
      3. weiteren Teammitgliedern für besondere Aufgaben, die jederzeit durch das Serviceteam berufen werden können.
      (2) Die Mitglieder des Serviceteams können ihre Kompetenzen untereinander temporär delegieren und vertreten sich gegenseitig. Ausgenommen
      davon sind einberufene Mitglieder des Serviceteams, die ausschließlich
      ihre besonderen Aufgaben gemäß Einberufung wahrnehmen.

      § 5. Wahl, Amtsenthebung.
      (1) Die Mitglieder des Serviceteams werden in allgemeiner, freier,geheimer und gleicher Wahl mit einfacher Mehrheit (mehr als die Hälfte) der abgegebenen Stimmen durch die Vollversammlung für zwölf Monate gewählt.
      (2) Findet sich im ersten Wahlgang nicht die nötige Mehrheit, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen angesetzt. Ins Amt gewählt ist der Kandidat, der die relative Mehrheit (die meisten) der abgegebenen Stimmen erhält. Findet sich auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit, entscheidet das Los.
      (3) Ein Mitglied des Serviceteams kann des Amtes enthoben werden, wenn auf Initiative eines Mitgliedes der Vollversammlung gleichzeitig mit der Abwahl des Amtsinhabers ein durch den Antragsteller Vorgeschlagener mit absoluter Mehrheit der Vollversammlung (mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Delegierten) gewählt wird.
      (4) Ein Mitglied des Serveteams verliert automatisch seinen Posten, wenn es nachweislich mehr als einen Monat unentschuldigt nicht mehr seinen Aufgaben nachgekommen ist. Dieser Umstand ist durch mindestens einen Delegierten in der Vollversammlung vorzubringen. Danach hat das Mitglied des Serviceteams 14 Tage Zeit sich dazu zu äußern. Sollte keine Reaktion erfolgen, sind Neuwahlen einzuleiten.
      (5) Ein Verfahren nach (4) ist zu umgehen, wenn das Mitglied des Serviceteams mindestens 31 Tage unentschulidgt nicht im Forum der CartA eingeloggt war. In dem Fall sind umgehend Neuwahlen einzuleiten.

      § 6. Aufgaben.
      (1) Das Serviceteam sorgt für den ordnungsgemäßen Betrieb der CartA gemäß deren Regelwerk.
      (2) Es übt, gemeinsam mit dem Forenhoster, das Hausrecht im Forum aus und genießt das Recht, Nutzer, die den Betrieb der Organisation behindern, stören, gegen die guten Sitten oder geltendes deutsches Recht verstoßen, mittels moderativer Maßnahmen zurechtzuweisen.
      (3) Das Serviceteam tagt öffentlich.
      (4) Das Serviceteam kann sich eine Geschäftsordnung geben.
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