Frage an das Serviceteam bezügl. Eintragung

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    • Frage an das Serviceteam bezügl. Eintragung

      Guten Abend,

      ich habe bereits im Voraus ein Mitglied des Direktoriums privat dazu angefragt, doch möchte ich nun noch einmal offen für alle fragen:

      Wir sind kurz davor die Blognation Hohenfriedberg offiziell zu eröffnen, und damit vielleicht ein neues Kapitel im Bereich der Mikronationen einzuläuten. Unsere Definition einer Blognation ist, dass es eine sehr umfangreiche Webpräsenz gibt, auf der Informationen zu allem möglichen im Staat jederzeit abrufbar und gut übersichtlich angeordnet sind. Darüber hinaus soll es ein kleines Forum geben, in dem sich Botschaften von anderen Nationen, ein Grundgesprächskanal sowie einzelne Unterforen zu allem möglichen befinden. Außerdem werden dort regelmäßig neue Informationen etc. veröffentlicht.

      Natürlich steht dieses Konzept stark im Kontrast zu den bisherigen Nationen, was vielleicht nicht unbedingt die Akzeptanz untereinander sondern eher bei der CartA gefährden könnte. Da nun das neue Direktorum bzw. Serviceteam gewählt ist sehe ich den richtigen Zeitpunkt gekommen, um anzufragen.

      Um zum Punkt zu kommen: Denken sie, dass es möglich ist, sich als Blognation auf der Karte der CartA eintragen zu lassen? Auch wenn die Nation meist nur diplomatisch auftreten wird, ist es trotzdem (und vielleicht sogar eben deswegen) ratsam, dass dies ermöglicht wird.

      Wie würden sie die Situation beurteilen? Gibt es Chancen, dass eine Eintragung erfolgreich verlaufen würde?

      Mit freundlichen Grüßen,

      August II.
    • Es war bisher immer so, dass die sechs Monate Änderungsblockade auch die Eintragung mitbeachtet haben. Daher werde ich mit dieser Auslegung fortfahren.

      Edit: Ich habe die Beiträge aus der Heijangebietserweiterung mal hierhin verschoben, falls Diskussionsbedarf bestehen sollte. In Anträgen sollte nicht diskutiert werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gilgamesh ()

    • Geht so aber nicht aus dem zitierten Regelwerk hervor. Eine Eintragung hat immerhin auch mit Reservierung, Webpräsenz und anderem ganz andere Voraussetzungen, als eine Gebietserweiterung / Änderung, weshalb ich schon denke, man kann sagen, dass es nicht das Gleiche ist. Da es dann nicht das Gleiche ist und es keine Regelung gibt, die besagt, dass die Eintragung in diesem Fall, wie eine Änderung zu werten ist, finde ich das schon arg willkürlich, auch wenn es vielleicht so ist, dass ursprünglich nur vergessen wurde, die Eintragung mit in diesen Abschnitt einzubinden. Das ist allerdings dann nicht Schuld der Antragsteller.

      Das Argument "Haben wir immer so gemacht" ist übrigens ein ganz Schlechtes. Nur, weil ein Fehler schon immer gemacht wurde, wird er dadurch ja nicht richtig und eine Richtigstellung obsolet.

      Was eigentlich folgen müsste, wäre eine Änderung der zitierten Passage, sodass die Eintragung in dem Sinne des Änderungsverfahrens als "erste Änderung" zu behandeln ist, bis dahin müsste eigentlich so verfahren werden, dass diese eben nicht so behandelt wird, sondern direkt nach Eintragung die erste Änderung erfolgen darf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Maximilian I. ()


    • Das Argument "Haben wir immer so gemacht" ist übrigens ein ganz Schlechtes.
      Grundsätzlich nicht. Es beweist erstmal nur die übliche Auslegungspraxis. Man müsste mal im Archiv suchen ob bei Erschaffung dieser Vorschrift auch an die Eintragung gedacht wurde (da bin ich mir relativ sicher). Denn dann ist es trotz uneindeutiger Formulierung nach Gewohnheit rechtens.
    • Ich habe mehrere Probleme mit der Argumentation: Hier wird eine Ansicht und Auslegung als unbedingt richtig angesehen und bisherige Praxis als falsch dargestellt. Dann werden Forderungen aufgestellt. In meinen Augen liegt die Beweislast bei demjenigen, der diese Auslegung aufstellt.

      Warum hat er recht und die gesamte Praxis bisher unrecht? Warum ist seine Lesung der Grundordnung die richtige? Warum muss es jetzt so geändert werden, wie er das will?
    • Weil niedergeschriebene Regeln als solche nutzbar sein sollten. Wozu hat man ein niedergeschriebenes Regelwerk, wenn das, was dort geschrieben steht, nicht gilt, wegen Gründen, die nicht aus diesen geschrieben Regeln hervorgehen? (Konzept RAW - Rules as written)

      Meine Lesung der Grundordnung ist in meinen Augen richtig, weil mit keinem Wort in der Grundordnung erwähnt wird, dass in die Eintragung als Änderung gilt, weswegen der Punkt, dass man nur einmal alle sechs Monate eine Änderung vornehmen kann, zwar richtig, in diesem Fall jedoch irrelevant ist, da bisher keine Änderung vorlag.

      Zwar ist es im Endeffekt mehr oder weniger egal, ob Heijan seine Kolonie nun jetzt, oder Januar/Februar '18 eintragen kann, der Punkt bleibt jedoch bestehen, dass man hier ein Regelwerk hat, welches eindeutig sagt, dass "Eine solche Änderungen der Eintragung ist nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig" ist und welches auch definiert, was eine Änderung ist, welches allerdings mit keinem Wort erwähnt, dass diese Regelungen erst 6 Monate nach der ursprünglichen Eintragung gelten.

      Ich finde nun nicht, dass meine Argumentation unvernünftig ist, wenn man schon geschriebene Regeln hat, dann sollte sich daran nicht nur der Antragsteller halten müssen, sondern auch diejenigen, die für die Bearbeitung von Anträgen zuständig sind.
    • Wir halten uns an die Regeln und ich sehe keinen Beweis, dass meine Auslegung derselben inkorrekt wäre. Es ist auch in meinen Aussagen nicht nötig, die Regeln auf jedes Fitzelchen zu ergänzen. Wir verwalten hier eine Karte und kein Gesetzeswerk. Die CartA ist ein Service für die MNs, keine MN, die ins Detail ausgestaltet werden will.

      So diese Stelle so reformwürdig ist, hätte ich gerne, dass - wie es die Grundordnung vorsieht - ein Delegierter einen entsprechenden Änderungsantrag stellt. Ich sehe keinen Anlass von meiner Seite dafür. Wenn es aber nötig ist, wird sich sicherlich ein Delegierter von deiner Argumentation überzeugen lassen und den Antrag stellen.
    • In jedem Fall ist es mehr als unfair, eine unklare Stelle zu Lasten der Antragsteller auszulegen, da diese ja (insbesondere im jetzigen Fall) das Missverständnis nicht zu verschulden haben.

      Ich denke, dass - wenn diese Passage mir nicht klar Recht gibt - dann wirft sie zumindest die Frage auf, ob die Eintragung nun als Änderung zählt und da sollte man schon von Seiten der Orga einsehen, dass dieser Fehler wegen der niedergeschriebenen Regeln passieren kann und sich da kulant zeigen.
    • Wie ich bereits erklärt habe, wurde es bisher stets so gehalten. Es ist also immer so ausgelegt worden. Und ich sehe die Stelle als eindeutig an. Der Einzige hier, der diese Stelle als unklar oder als Fehler definiert hat, bist du. Und ich werde für Heijan keine Ausnahme machen, nur weil du das willst.

      Den Weg, dies zu ändern, habe ich bereits beschrieben.
    • So, da ich ja nun kein Serviceteammitglied mehr bin, würde mich interessieren, wie das derzeitige Serviceteam zu solchen steht. Meine Argumentation lässt sich ja hier im Thread nachlesen, aber die zählt ja nicht ;).

      Da ich Futuna nur als Blog betreiben würde, ist der Punkt für mich wichtig. Das hätte ich vor fünf Jahren schon machen sollen.
    • Ich kann ja nicht für den Serviceleiter sprechen, aber meine Auffassung dazu ist, dass für eine Eintragung einfach die Grundvoraussetzungen nach § 10 GO, und hier für mich am bedeutsamsten der Punkt 2, erfüllt sein müssen. Bei reinen Blogstaaten ohne jegliches Forum sehe ich da derzeit Probleme, weil dort auch die Einhaltung der Mindestaktivität nach § 16 Absatz 2 Punkt 1 GO unmöglich ist.