Folgender Antrag steht zur Debatte:
Sieht man sich das Original an, so wird klar, dass die Reservierung bereits mit einer fehlgeschlagenen Eintragung(§11(5)1.) und der vorgenannten Zeitspanne nach Prüfung durch das Serviceteam nach §11(6) endet. Soweit ich es nachvollziehen kann, wurde §11(6) nie angewendet, da kein Direktorium eine Pflicht darin sah, wenn sowieso die Reservierung an eine Zeitspanne gebunden ist.
Im Sinne der abnehmenden Aktivität im Allgemeinen und der bekannten Aktivitätsprobleme eingetragener Staaten erscheint es fairer, die vom Serviceteam beschlossene Dauerreservierung auch als dauerhaften Fakt festzuschreiben. Mit dem Wegfall des automatischen Erlöschen der Reservierung besteht nun in jedem Fall die Pflicht für das Serviceteam, die Reservierungen regelmäßig zu überprüfen. Wir können die Zeitspanne auch gerne auf einen anderen Zeitraum festlegen, so dies gewünscht ist.
Die bisherige Grundordnung sieht seltsamerweise eine zeitnahe Prüfung von einer Zeitspanne vor, die viel zu ungefähr ist, als dass sie in irgendeiner Weise mit den Fristen, die sich üblicherweise in der Grundordnung befinden, übereinstimmt. Zudem hat sich das Serviceteam in einer internen Diskussion dafür ausgesprochen, Reservierungen zu belassen, solange sie den Platz nicht blockieren, auch wenn der Reservierungsstatus über die Fristsetzung geht. Das ist mit Sicherheit nicht regelkonform, daher soll diese Reform dabei helfen.Antragsteller: Yaashur al-banabi
Gegenstand: Änderung der Grundordnung
§ 11. Reservierung eines Kartenplatzes.
(1) Vor der Eintragung einer Nation auf der Karte ist die Reservierung eines Kartenplatzes nötig.
(2) Ein Antrag auf Reservierung muss folgende Informationen enthalten:
1. voller Name der Nation,
2. Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll,
3. ein aus 2 oder 3 Großbuchstaben des modernen lateinischen Alphabets bestehendes Kürzel, welches sich von den Kürzeln der bereits reservierten oder Mitgliedsnationen unterscheidet,
4. URL zum Forum,
5. URL zur Website,
6. E-Mail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners,
7. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes.
(3) Reservierungsanträge sind vom Vizedirektor abzuweisen, wenn sie gegen die Bestimmungen von (2) verstoßen.
(4) Das Serviceteam entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 10 (2) erfüllt ist.
(5) Eine bereits zugesprochene Reservierung erlischt wenn ein Antrag auf Eintragung gem. § 12 (4) nicht erfolgreich war. Die Feststellung des Erlöschen der Reservierung obliegt dem Serviceteam.
(6) Nach 60 Tagen prüft das Serviceteam die Aktivität des reservierten Staates und seinen Fortschritt der Bemühungen, die Eintragungsbedingungen zu erfüllen. Entscheidet das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, dass keine kontinuierliche Aktivität vorhanden ist oder das aufgrund der Entwicklung des Staates ein folgender Eintragungsantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird, erlischt die Reservierung.
(7) Der entsprechende Staat kann bei der CartA ausdrücklich auf die zugesprochene Reservierung verzichten. Das Serviceteam entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob die antragstellende Person für den entsprechenden Staat legitimiert ist, den entsprechenden Antrag zu stellen. Sofern das Serviceteam die Legitimation der antragstellenden Person anerkennt, erlischt die Reservierung.
Sieht man sich das Original an, so wird klar, dass die Reservierung bereits mit einer fehlgeschlagenen Eintragung(§11(5)1.) und der vorgenannten Zeitspanne nach Prüfung durch das Serviceteam nach §11(6) endet. Soweit ich es nachvollziehen kann, wurde §11(6) nie angewendet, da kein Direktorium eine Pflicht darin sah, wenn sowieso die Reservierung an eine Zeitspanne gebunden ist.
Im Sinne der abnehmenden Aktivität im Allgemeinen und der bekannten Aktivitätsprobleme eingetragener Staaten erscheint es fairer, die vom Serviceteam beschlossene Dauerreservierung auch als dauerhaften Fakt festzuschreiben. Mit dem Wegfall des automatischen Erlöschen der Reservierung besteht nun in jedem Fall die Pflicht für das Serviceteam, die Reservierungen regelmäßig zu überprüfen. Wir können die Zeitspanne auch gerne auf einen anderen Zeitraum festlegen, so dies gewünscht ist.