Änderung der Grundordnung

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    • Änderung der Grundordnung

      Folgender Antrag steht zur Debatte:
      Antragsteller: Yaashur al-banabi
      Gegenstand: Änderung der Grundordnung

      § 11. Reservierung eines Kartenplatzes.
      (1) Vor der Eintragung einer Nation auf der Karte ist die Reservierung eines Kartenplatzes nötig.
      (2) Ein Antrag auf Reservierung muss folgende Informationen enthalten:
      1. voller Name der Nation,
      2. Kurzname, der auf der Karte eingetragen werden soll,
      3. ein aus 2 oder 3 Großbuchstaben des modernen lateinischen Alphabets bestehendes Kürzel, welches sich von den Kürzeln der bereits reservierten oder Mitgliedsnationen unterscheidet,
      4. URL zum Forum,
      5. URL zur Website,
      6. E-Mail-Adresse eines für den Antrag zuständigen Ansprechpartners,
      7. Kartenausschnitt (von der Gesamtkarte, unskaliert) mit der genauen Größe und Position des gewünschten Staatsgebietes.
      (3) Reservierungsanträge sind vom Vizedirektor abzuweisen, wenn sie gegen die Bestimmungen von (2) verstoßen.
      (4) Das Serviceteam entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 10 (2) erfüllt ist.
      (5) Eine bereits zugesprochene Reservierung erlischt wenn ein Antrag auf Eintragung gem. § 12 (4) nicht erfolgreich war. Die Feststellung des Erlöschen der Reservierung obliegt dem Serviceteam.
      (6) Nach 60 Tagen prüft das Serviceteam die Aktivität des reservierten Staates und seinen Fortschritt der Bemühungen, die Eintragungsbedingungen zu erfüllen. Entscheidet das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, dass keine kontinuierliche Aktivität vorhanden ist oder das aufgrund der Entwicklung des Staates ein folgender Eintragungsantrag keine Aussicht auf Erfolg haben wird, erlischt die Reservierung.
      (7) Der entsprechende Staat kann bei der CartA ausdrücklich auf die zugesprochene Reservierung verzichten. Das Serviceteam entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ob die antragstellende Person für den entsprechenden Staat legitimiert ist, den entsprechenden Antrag zu stellen. Sofern das Serviceteam die Legitimation der antragstellenden Person anerkennt, erlischt die Reservierung.

      Die bisherige Grundordnung sieht seltsamerweise eine zeitnahe Prüfung von einer Zeitspanne vor, die viel zu ungefähr ist, als dass sie in irgendeiner Weise mit den Fristen, die sich üblicherweise in der Grundordnung befinden, übereinstimmt. Zudem hat sich das Serviceteam in einer internen Diskussion dafür ausgesprochen, Reservierungen zu belassen, solange sie den Platz nicht blockieren, auch wenn der Reservierungsstatus über die Fristsetzung geht. Das ist mit Sicherheit nicht regelkonform, daher soll diese Reform dabei helfen.

      Sieht man sich das Original an, so wird klar, dass die Reservierung bereits mit einer fehlgeschlagenen Eintragung(§11(5)1.) und der vorgenannten Zeitspanne nach Prüfung durch das Serviceteam nach §11(6) endet. Soweit ich es nachvollziehen kann, wurde §11(6) nie angewendet, da kein Direktorium eine Pflicht darin sah, wenn sowieso die Reservierung an eine Zeitspanne gebunden ist.

      Im Sinne der abnehmenden Aktivität im Allgemeinen und der bekannten Aktivitätsprobleme eingetragener Staaten erscheint es fairer, die vom Serviceteam beschlossene Dauerreservierung auch als dauerhaften Fakt festzuschreiben. Mit dem Wegfall des automatischen Erlöschen der Reservierung besteht nun in jedem Fall die Pflicht für das Serviceteam, die Reservierungen regelmäßig zu überprüfen. Wir können die Zeitspanne auch gerne auf einen anderen Zeitraum festlegen, so dies gewünscht ist.
    • Wie wäre es denn mit dem Vorschlag, Absatz 6 so ändern, dass das Serviceteam prüft, wenn Interesse an der Neuvergabe gegeben oder das Projekt offensichtlich vollständig aufgegeben wurde? Das gleiche gilt natürlich für die Inaktivität von eingetragenen Staaten, auch wenn das nicht Gegenstand dieses Antrages ist: Wenn ohnehin niemand die Fläche haben will.

      Alternativ wäre es vielleicht genauso gut, eine entsprechende "inaktiv"-Kennzeichnung zu haben, diesen aber auf der Karte zu belassen. Platzmangel haben wir nicht und für die Kontinuität der Anrainer-Ausgestaltung wäre das einfacher - das haben wir mit Barnstorvia erlebt und Dreibürgen mit der SDR erst gerade jetzt.
    • Ich muss ehrlich sagen, dass ich den ersten Abschnitt nicht begreife. Inwiefern wird das durch die Reform nicht beachtet?

      Die zweite Variante ist gefährlich, weil dadurch tote Staaten endlos blockieren können, indem einfach mal der einzige Anrainer, für den diese wichtig sind, dann bei Interesse anderer doch da postet.
    • Lukas Landerberg schrieb:

      ...

      Alternativ wäre es vielleicht genauso gut, eine entsprechende "inaktiv"-Kennzeichnung zu haben, diesen aber auf der Karte zu belassen. Platzmangel haben wir nicht und für die Kontinuität der Anrainer-Ausgestaltung wäre das einfacher - das haben wir mit Barnstorvia erlebt und Dreibürgen mit der SDR erst gerade jetzt.
      Empfinde ich als Sinnvoll.

      Yaashur al-banabi schrieb:

      ...

      Die zweite Variante ist gefährlich, weil dadurch tote Staaten endlos blockieren können, indem einfach mal der einzige Anrainer, für den diese wichtig sind, dann bei Interesse anderer doch da postet.
      Kann ich nicht nachvollziehen, da diese Gefahr dann auch heute bereits gegeben wäre, wenn der Anrainer halt regelmäßig Büros säubert.
    • Jein, heute muss klar von innen Aktivität herkommen, d.h. nur Personen, die nachweislich innere IDs haben, können die Löschung blockieren. Wie das in dem Fall konkret aussieht, ist von Bergens Seite her klarzustellen. Allerdings gebe ich auch zu bedenken, dass einige Plätze leer attraktiver für Neue sind.

      In jedem Fall bin ich auf den bergischen Vorschlag gespannt, werde aber dennoch erstmal nur die konkrete Änderung von oben mit entsprechenden Anpassungen zur Abstimmung stellen, da Inaktivkennzeichnung in eine andere Kerbe schlägt. Ich habe, man möge mir verzeihen, keine Lust, dass die Reform nur scheitert, weil wieder zwei Dinge in einen Topf geworfen werden.
    • Yaashur al-banabi schrieb:

      Ich muss ehrlich sagen, dass ich den ersten Abschnitt nicht begreife. Inwiefern wird das durch die Reform nicht beachtet?
      Die Frage die ich formulieren wollte, hätte lauten sollen: Wenn wir schon flexibilisieren, warum dann zwingend einen Fortschritt verlangen? Das würde gerade dem Ziel

      Yaashur al-banabi schrieb:

      Reservierungen zu belassen, solange sie den Platz nicht blockieren, auch wenn der Reservierungsstatus über die Fristsetzung geht. Das ist mit Sicherheit nicht regelkonform, daher soll diese Reform dabei helfen.
      doch noch näher kommen, als jetzt etwas festzuschreiben, was der lange gelebten Praxis dann schon wieder bzw. eher gesagt noch immer widerspricht.

      Die Sache mit der schlichten Kennzeichnung als "inaktiv" (sowohl von Eintragungen als auch von Reservierungen) wäre nur ein weiterdenken dieser Praxis, ist aber zugegeben etwas fern von dieser Debatte rein über Reservierungen.
    • Auf die Schnelle:
      (6) Das Serviceteam erklärt das Erlöschen der Reservierung ferner, wenn
      1. das Forum dauerhaft nicht mehr erreichbar oder für die Simulation benutzbar ist oder
      2. das reservierte Gebiet anderweitig beansprucht wird und die Reservierung nach Feststellung des Serviceteams keine Aussicht auf eine Eintragung mehr erkennen lässt.

      Damit haben wir zwei KO-Kriterien
      1. technische Aufgabe des Projekts (Abschaltung, nur noch Bots etc.)
      2. solange sie den Platz nicht blockieren.