Kaiserreich Heijan

  • Vergrößerung

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  • Ich verweise dazu auf die Grundordnung:

    § 13. Änderungen einer Eintragung
    (1) Eine Nation kann die Form seines Gebietes modifizieren, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Keine gültigen Vetos der Anrainernationen und des Serviceteams.
    2. Im Falle einer Vergrößerung des Gebietes muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein.
    3. Eine Vergrößerung des Gebietes ist nur auf einer gem. § 10 (1) Ziffer 3 freien Fläche zulässig.
    4. Die Gebietsveränderung muss gem. § 10 (2) frei von Plagiarismus sein.
    5. Ein Antrag auf Gebietsmodifikation, welcher neben den für bereits für
    die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste
    aller vetoberechtigten Nationen sowie den Nachweis von deren
    Informierung über den Antrag auf Gebietsmodifikationen enthält.
    6. Eine solche Änderungen der Eintragung ist nur einmal innerhalb von 6 Monaten zulässig.
    (2) Eine Nation kann sowohl ihren vollen Namen als auch ihren Kurznamen
    ändern, sofern sich diese jeweils von denjenigen der reservierten oder
    der Mitgliedsnationen unterscheiden.
    (3) Eine Nation kann ihr Nationenkürzel ändern, sofern das neue Nationenkürzel den Bedingungen nach §11 (2) Ziffer 3 entspricht
    (4) Im Fall von (1) wird die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1),
    (2) und (3) vom Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen
    Stimmen festgestellt.

    Der Antrag ist daher ungültig(auch wenn dort ein Rechtschreibfehler im Text ist).