De Rossi schrieb:
Kein Veto, nur der Hinweis auf § 13 (6) der GO.
ich möchte erstmal allen für die Auseinandersetzung mit unserem Antrag danken, dann aber zunächst auf das rein formale eingehen. Mit ist es wichtig Regeln zu beachten, allerdings ist es mir auch wichtig Regeln auszuschöpfen. Ich sage dies, da ich De Rossis Hinweis an dieser Stelle für nicht einschlägig halte. Wie es in der Vergangenheit gehandhabt wurde ist etwas anderes, mit geht es erstmal um den Wortlaut der Regeln. Da in der Grundordnung zwichen "Eintragung" (§12) und "Änderung einer Eintragung" (§13) unterschieden wird, nehme ich wohl nicht zu unrecht an, dass eine "Eintragung" keine "Änderung einer Eintragung" ist. Ich denke das ist unstrittig. Der von De Rossi genannte, aber leider nicht zitierte Absatz spricht aber explizit von "Eine solche Änderung der Eintragung ist ist nur einmal innerhalb von sechs Monaten gültig." Da aber, wie bereits ausgeführt wurde, eine Eintragung eben keine "solche Änderung der Eintragung ist" sondern eben eine Eintragung, ist die in § 13(6) der GO genannte sechs Monatsfrist nicht einschlägig. Wenn der "Gesetzgeber" etwas anderes wollte so hat er es zumindest nicht in die Grundordnung geschrieben. Der Antrag ist nach unserer Rechtsauffassung somit regelkonform.
Gaspard Monge
Delegierter des Empire Outremer ist Gilbert de Ridefort
Delegierter des Empire Outremer ist Gilbert de Ridefort