Änderung der Grundordnung (§16)

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  • Änderung der Grundordnung (§16)

    Gilgamesh hat einen Antrag gestellt. Das erste Wort gebührt ihm

    Gilgamesh schrieb:

    Antragsteller: Gilgamesh
    Antragsgegenstand: Verschärfung der Löschungsregeln, um die Karte besser sauber zu halten.

    (Klicken um eine Quelle anzugeben)§ 16. Löschung.
    (1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
    (2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
    1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 30 Tagen kein Beitrag mehr verfasst wurde. Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
    2. Auf Antrag des Serviceteam durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
    (3) Eine Löschung auf eigenen Wunsch erfolgt auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates.
    (4) In allen Fällen wird der entsprechende Mitgliedsstaat nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Löschung von Seiten des betroffenen Mitgliedsstaates widersprochen werden.
    (5) Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird in einem Verfahren gem. (2) Ziffer 1 innerhalb von 30 Tagen die Inaktivität des zuvor der Löschung widersprechenden Mitgliedsstaates festgestellt, wird der betroffene Mitgliedsstaat ohne Widerspruchsfrist gelöscht, wobei die Zählung der Tage ohne Beiträge im Forum des betroffenen Mitgliedsstaates frühestens mit dem Zeitpunkt des vorhergehenden Widerspruchs gegen die Löschung beginnt. Bei dieser zweiten Prüfung werden Beiträge, die aus weniger als zwei Sätzen bestehen genau so wenig als Aktivität gewertet wie eine Postinganzahl unter drei Beiträgen pro Woche. Beiträge, welche nur in der Woche vor dem Stichtermin erfolgen, aber die in den Wochen davor klar fehlen und so eine generelle Inaktivität erkennen lassen, sind ebenfalls kein Zeichen von Aktivität, so die Abwesenheit nicht klar im betreffenden Forum deutlich gemacht wurde.

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    Androische Föderation
    Findet Katzen garstig
  • Herzlichen Dank. Ich denke, es ist reichlich seltsam, dass nach einem Widerspruch gegen eine Inaktivierung statt einer neuen Frist von 30 Tagen eine 90 Tage-Frist ausgelöst wird. Das ist aber nur der erste Schritt, denn ich habe nun genug Beispiele gehabt, wo Foren mit Ein-Satz-Beiträgen künstlich aktiv gehalten wurden, obwohl sie längst tot waren. Klar ist eine vollere Karte schöner, aber auch Friedhöfe können voll sein, sind dann aber deutlich unattraktiver. Zu beachten ist auch, dass die härteren Maßnahmen nur aktiviert werden, wenn die erste Inaktivierung ausgelöst wurde, sie spielen also nur in der zweiten Frist eine Rolle. Ich denke, damit kann dann jeder entscheiden, ob er wirklich den Staat am Leben halten kann oder besser sterben lassen sollte.
  • Ich möchte noch einmal anbringen, was sich bezüglich "leere Karten" im Rahmen früherer Diskussionen schon einmal gestellt hatte: Könnte man nicht analog zur Reservierung eine Kennzeichnung inaktiver Staaten vornehmen, deren Gebiet dann entweder unter Schaffung eines simulativen Übergangs oder bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen durch Interessenten reserviert werden kann?
    So würde man einen Anreiz bieten, sich mit bestehender Ausgestaltung auseinanderzusetzen und komplett neue Ideen eher in freie Gebiete verlagern sowie weiße Flecken verhindern.
  • Die Intention verstehe und unterstütze ich. Gerade die zweite, erheblich längere Frist in der jetzigen Fassung verstehe ich nicht.

    Aber rein interessehalber: Wie kommst du auf die Vorgaben "Postings mit weniger als zwei Sätzen" sowie "drei Beiträge pro Woche"?

    Und: Was zählt dabei als "zwei Sätze"? Da Handlungs-Tags etc ebenso beliebt geworden sind wie ausgestalterische Threads, wäre es vielleicht nicht schlecht, klarzustellen, wie damit umgegangen wird.

    Beispiel Handlungs-Tags:
    Deine Beiträge in Futuna sind aus nachvollziehbaren Gründen durchweg Handlungs-Tags mit entsprechendem Inhalt. In Pottyland gäbe es zum Beispiel Beiträge wie
    "Ich trinke jetzt mein Bier.
    *Bier trinkt*
    (Handlung)trinkt sein Bier(/Handlung)"

    Theoretisch wäre das nur ein vollständiger Satz, da im Handlungs-Tag das Subjekt fehlt und das in Sternchen kein Satz ist. Praktisch wären es zwei Sätze, wenn im Handlungs-Tag "Er" oder "Reis" eingefügt würde. Es sei denn, man sagt "Die Handlungs-Tags zählen nicht mit", was wiederum nicht deine Intention sein dürfte (s.o.).


    Ich verstehe, dass man irgendwo eine Grenze setzen muss, um beispielsweise Pseudo-Beiträge wie in Glenverness nicht mitzuzählen - und dass man nicht jede Besonderheit jeder MN in einer abstrakten Regelung vollumfänglich erfassen kann. Ich möchte deine Intention hinter diesen Vorgaben einfach kennen, um eine umfassende Meinung bilden zu können.

    Delegierter des Königreichs Pottyland
  • Ich plädiere in jedem Fall für eine verpflichtende Regelung dahingehend, dass der zur Löschung vorgemerkte Staat in seinem eigenen Forum informiert wird.
    Hätte DeR uns 2014 (?) nicht Bescheid gegeben, wäre Pottyland damals gelöscht worden. Das gab uns den notwendigen Arschtritt.

    Delegierter des Königreichs Pottyland
  • Gilgamesh schrieb:

    Ich musste mir drei Monate den Satz "Sitzt in seinem Büro und raucht eine Zigarre" im zedarischen Forum antun, bevor das jetzt seit vier+x Wochen im Wartungsmodus ist. Um solche Nichtigkeiten geht es mir zur Vermeidung der verdienten Löschung.
    Zustimmung. Sowas ist nervig und sollte unterbunden werden.
    Aber:
    3 Posts pro Woche finde ich schwierig, ich würde es auf 2 heruntersetzen und gleichzeitig auch darauf schauen, dass sowas hier ebenfalls unterbunden wird

    Sitzt auf einem Sessel. Dabei liest er die Zeitung

    Das sind 2 Sätze aber ebenfalls genau so ein Post wie "Raucht Zigarre im Büro"

    De Rossi schrieb:

    Können wir nicht eine Sonderregelung für Alkoholkonsum einflechten? Dann wäre ein Großteil mikronationaler (virtuellnationaler) Eigenheiten schon abgedeckt.
    Pottyland gefällt das.
    Androische Föderation
    Findet Katzen garstig
  • Ich kann die Intention für diesen Antrag gut nachvollziehen, halte aber von der Umsetzung nicht wirklich viel, zumal sie sich auch nur auf das Widerspruchsverfahren bei Inaktivitätsfeststellung nach der 30-Tage-Regelung gemäß § 16 Absatz 2 Ziffer 1 bezieht. Jede in so einer Regelung für die Löschung festgeschriebene Zahl, ob nun zwei Sätze für einen wertbaren Beitrag oder drei Beiträge pro Woche als Mindestzahl für den Aktivitätsstatus wird immer willkürlich erscheinen, schwer zu begründen sein und mit recht einfachen Mitteln auch immer umgangen werden können. Meiner Meinung nach haben wir aber bereits mit dem Absatz 2 im § 16 eine ausreichende und, richtig angewandt, auch wirksame Möglichkeit, inaktive oder inaktiv erscheinende MN von der Karte zu löschen.

    Der Punkt 1 gibt ja dem Serviceteam die Möglichkeit mit den mindestens 30 Tagen Inaktivität, bestimmt dabei aber, dass nur externe Beiträge für die Inaktivitätsfeststellung unbeachtlich sein sollen. Um die Inaktivierung und spätere Löschung zu verhindern, kann man also wirklich das Widerspruchsrecht nach § 16 Absatz 4 und die berüchtigten siminternen Minipostings nutzen um die Löschung nach § 16 Absatz 5 zu verhindern. Die Sinnhaftigkeit dieser Regel kann man sicher hinterfragen, aber sie ist meiner Meinung nach gut und richtig für jene MN, die tatsächlich von ihren Mitspielern aufgegeben wurde und nur noch als "leere Hülle" in Form eines Forums existieren. In diesen Fällen ist dann auch nicht von einem Widerspruch nach § 16 Absatz 4 zu rechnen, der dann die Regelung nach $ 16 Absatz 5 eröffnet.

    Viel interessanter ist für mich der Punkt 2 im Absatz 2 des § 16. Danach kann eine MN auf Antrag des Serviceteams von der Vollversammlung mit 2/3-Mehrheit für inaktiv erklärt und dann auch gelöscht werden. Und das ohne Vorgabe von irgendwelchen Fristen oder Beitragszahlen. Wenn also das Serviceteam zu der Einschätzung kommt, dass eine MN inaktiv geworden ist, kann es einen (natürlich begründeten) Antrag an die VV stellen und diese hat dann, nach entsprechender Beratung, mit qualifizierter Mehrheit endgültig darüber zu befinden. Nach den derzeitigen Regelungen in § 16 Absatz 4 ist auch gegen einen solchen VV-Beschluss ein Widerspruch innerhalb von 14 Tagen möglich. Und hier würde ich eher mit einer Änderung ansetzen wollen.

    Im Absatz 5 wird ausführlich, und nach dem Antrag noch viel ausführlicher, das Verfahren nach einem Widerspruch, egal ob nach § 16 (2) Ziffer 1 oder 2, und einer weiterhin bestehenden Inaktivität geregelt. Meiner Meinung nach sollte dies jedoch nur für Verfahren nach Ziffer 1 eröffnet sein. Gegen VV-Beschlüsse zur Inaktivitätsfeststellung gemäß § 16 (2) Ziffer 2 sollte es keine Widerspruchsmöglichkeit geben. Wenn die Vollversammlung nach Beratung mit einer 2/3-Mehrheit die Inaktivität feststellt, sehe ich keinen Grund, warum nach diesem aufwendigen Verfahren noch einmal ein Widerspruch möglich sein sollte. Bis es zu so einem Beschluss kommt, haben sich genügend Leute Gedanken über den Zustand der betroffenen MN gemacht und dann mit großer Mehrheit eine Entscheidung getroffen, die dann halt zu akzeptieren ist.

    Zu überlegen und vielleicht auch zu ändern bliebe vielleicht noch, ob und wann das Serviceteam einen Antrag nach § 16 Absatz 2 Ziffer 2 stellen sollte. Die Kann-Regelung in der Einleitung des Absatzes 2 verpflichtet das Serviceteam ja nicht, dies zu tun. Vielleicht könnte man, falls das Serviceteam nicht von selbst aktiv wird, unter Umständen auch erst nach Hinweisen won anderen Mitgliedern, auch den VV-Mitgliedern ein Antragsrecht einzuräumen. Oder man erlegt dem Serviceteam eine Prüfpflicht nach entsprechenden Hinweisen von Dritter Seite auf. Da bin ich mir nicht sicher, was der bessere und gangbarere Weg ist.

    Also lange Rede, kurzer Sinn, ich würde statt der vorgeschlagenen Änderung und Ergänzung von § 16 Absatz 5 besser die Stärkung des Inaktivierungsverfahrens durch die Vollversammlung nach § 16 Absatz 2 Ziffer 2 sehen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Attila Saxburger ()

  • Genau, 2015 war das... Danke!

    Attila Saxburger schrieb:

    Wenn die Vollversammlung nach Beratung mit einer 2/3-Mehrheit die Inaktivität feststellt, sehe ich keinen Grund, warum nach diesem aufwendigen Verfahren noch einmal ein Widerspruch möglich sein sollte.
    2/3 der abgegebenen Stimmen (weiterhin) oder 2/3 der Stimmen aller Mitglieder?

    Ich sehe genau diese Regelung deutlich kritischer, da hier sehr an die Vernunft der VV und des Serviceteams appelliert wird und es keine sachlich nachprüfbaren Kriterien gibt.
    Und so sehr ich euch als Serviceteam auch vertraue - wer weiß, wer irgendwann mal das Serviceteam stellen wird und wie sehr man da auf Fristen und Prozesse achtet. Die Regelung sollte nicht personenabhängig, sondern rollenabhängig sein.
    Wenn ich mir vorstelle, zwei Wochen lang gleichzeitig mit de Rossi und Gilgamesh im Urlaub zu sein (nicht gemeinsam, nur gleichzeitig), das Serviceteam, bestehend aus ... keine Ahnung - Leuten, die uns halt nicht mögen - beantragt, festzustellen, dass Pottyland, Gran Novara und Futuna zu löschen sind, die Debatte überhaupt nicht geführt wird und sofort eine Abstimmung eingeleitet wird, die am besten noch vor Ablauf der vorgegebenen Abstimmungsdauer beendet werden, nachdem 2 von 3 Leuten den Antrag unterstützten...

    Sorry. Da möchte ich ein Widerspruchsrecht behalten können.

    Oder anders ausgedrückt: Das Widerspruchsrecht ist auch ein Schutz vor Willkür, da die betreffende Regelung eben keine Voraussetzungen aufführt, nach denen der Antrag durch das Serviceteam überhaupt gestellt werden kann.

    Und ein "Wie wahrscheinlich ist der Fall?" lasse ich nicht als Gegenargument gelten, denn er wäre denkbar.


    Die Entscheidung über die Löschung einer Nation kann tiefgreifende Folgen mit sich ziehen. Gerade Pottyland hat seinerzeit - zu Zeiten der BIK - sehr dafür kämpfen müssen, überhaupt auf die Karte zu kommen...

    Delegierter des Königreichs Pottyland
  • Lord Reis schrieb:

    Ich sehe genau diese Regelung deutlich kritischer, da hier sehr an die Vernunft der VV und des Serviceteams appelliert wird und es keine sachlich nachprüfbaren Kriterien gibt.
    Genau hier liegt doch aber auch das Problem. Ihr wollt eigentlich Qualität statt nur Quantität bewerten und ein objektives Maß für Qualität gibt es nicht. Einfach nur die quantitativen Maßstäbe ein bisschen hochschrauben führt immer noch nicht dazu, dass es um Qualität geht, die sowieso jeder anders bewerten würde.

    Aber ganz ehrlich: Wieso sollte ich überhaupt wollen, dass Chinopien von der Karte verschwindet, selbst wenn dort im Moment niemand posten sollte? Und warum sollten wir versuchen, eine MN loszuwerden, wenn doch jemand durch Ein-Satz-Posts zeigt, dass es ihm wichtig ist, dass sie nicht gelöscht wird? Für mich ging es bei der Inaktivitätsregel eigentlich immer um ein Aufräumen von Staaten, an denen keiner mehr Interesse hat und auf die niemand Bezug nimmt, und nicht darum, Leute loszuwerden, die ihr Spiel vielleicht aus welchen Gründen auch immer momentan zurückgestellt, aber das Interesse nicht aufgegeben haben. Aus gutem Grund sind das ja alles Kann-Regeln und nicht Muss-Regeln.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia