Änderung der Grundordnung (§16)

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  • De Rossi schrieb:

    Man könnte ja ein Punktesystem entwickeln.

    Zum Beispiel:
    Pro Beitrag: 2 Punkte
    Pro Beitrag mit mehr als 100 Zeichen: 4 Punkte
    Pro außenpolitischen Kontakt: 3 Punkte
    Pro Zeitungsmeldung: 5 Punkte

    Mehr als 10 Punkte, Verfahren abgewendet.

    Oder wir richten wieder eine Bewertungskommission ein, die bei Inaktivität erst berät und dann bewertet.
    Wir könnten auch die Postings in einem an Scrabble angelehnten Punktesystem bewerten, aber das wäre vielleicht zu profan weswegen ich vorschlage, das Piotrowski-Gesetz irgendwie in die Punkteermittlung einzubeziehen.
    Gaspard Monge

    Delegierter des Empire Outremer ist Gilbert de Ridefort
  • § 16. Löschung.
    (1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
    (2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
    1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 30 Tagen kein Beitrag mehr verfasst wurde. Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
    2. Auf Antrag des Serviceteam durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
    (3) Eine Löschung auf eigenen Wunsch erfolgt auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates.
    (4) In allen Fällen wird der entsprechende Mitgliedsstaat nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Löschung von Seiten des betroffenen Mitgliedsstaates widersprochen werden.
    (5) Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird in einem Verfahren gem. (2) Ziffer 1 innerhalb von 30 Tagen die Inaktivität des zuvor der Löschung widersprechenden Mitgliedsstaates festgestellt, wird der betroffene Mitgliedsstaat ohne Widerspruchsfrist gelöscht, wobei die Zählung der Tage ohne Beiträge im Forum des betroffenen Mitgliedsstaates frühestens mit dem Zeitpunkt des vorhergehenden Widerspruchs gegen die Löschung beginnt.
    Da wir scheinbar keinen anderen Nenner finden, belassen wir es halt bei den 30 Tagen, denke ich.
  • Dann bringe ich als zweite Option den Antrag ein, das wir zwischen der futunischen und folgenden Regelung wählen:


    (5) Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird in einem Verfahren gem. (2) Ziffer 1 innerhalb einer, nach Bestand auf der Karte, festzulegenden Frist die Inaktivität des zuvor der Löschung widersprechenden Mitgliedsstaates festgestellt, wird der betroffene Mitgliedsstaat ohne Widerspruchsfrist gelöscht, wobei die Zählung der Tage ohne Beiträge im Forum des betroffenen Mitgliedsstaates frühestens mit dem Zeitpunkt des vorhergehenden Widerspruchs gegen die Löschung beginnt. Die Frist ergibt sich aus der Anzahl der vollendeten Monate seit der ersten Eintragung des Staates auf der CartA-Weltkarte, wobei je Monat ein Tag anzurechnen ist. Maximal kann eine Frist von 120 Tagen gewährt werden.
  • IMO nein, denn Barnstorvia wurde neu eingetragen, nachdem das "alte" Barnstorvia gelöscht war. Damit ist die letzte Eintragung Barnstorvias die "erste" Eintragung Barnstorvias.

    Aber um Missverständnissen vorzubeugen, könnte man das noch deutlicher machen.

    Und ich überschlage mal kurz: Um auf die Höchstfrist zu kommen, müsste eine Nation seit 120 Monaten, also 10 Jahren eingetragen sein. Find ich okay.
    Heißt das im Umkehrschluss, bei jungen Nationen beträgt die zweite Frist ggf. nur 5 Tage? Oder wollen wir da trotzdem von den 30 Tagen ausgehen und darauf aufbauen?

    (Sorry, zuviele Schafe in GN gezählt... Mäh)

    Delegierter des Königreichs Pottyland
  • Hm, verstehe ich falsch, wie das Verfahren funktioniert oder tut die vorgeschlagene Regel das Gegenteil dessen, was sie tun will?

    Von Juristensprech ins Deutsche übersetzt verstehe ich die alte Regel so, bitte korrigiert mich:

    1. Das Serviceteam stellt fest, dass es seit 30 Tagen keinen Beitrag mehr gab und kennzeichnet es als inaktiv
    2. Die MN widerspricht innerhalb von 14 Tagen
    3. Wenn das Serviceteam innerhalb der nächsten 90 Tage wieder feststellt, dass es seit 30 Tagen keinen Beitrag mehr gab, wird gelöscht

    Das heißt also, dass man die 30 Tage aus 1. erhöhen muss, wenn man alten MNs einen Vorteil geben will. Die 90 Tage dagegen müsste man verringen, um einen Vorteil für die MN zu haben. Der Vorschlag, der auf dem Tisch liegt, macht alten MNs das Leben also schwerer als neuen.

    Abgesehen davon: Wenn man die 90 Tage auf 30 Tage reduziert, heißt das, dass die Regel nur greift, wenn es genau in den nächsten 30 Tagen ab dem Widerspruch keine Beiträge gibt. Damit wären Löschungen aufgrund von Inaktivität quasi unmöglich, wenn der Staat widerspricht. Nicht, dass ich ein Problem damit hätte, aber ich glaube, so war der Antrag nicht gedacht.

    Außer natürlich ich verstehe das alles gerade falsch.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Gilgamesh schrieb:

    Blödsinn
    Eine Punktebewertung ist immer subjektiv. Darum gab es in der Aufnahmekommission ja auch mehrere Mitglieder, um etwaige einseitige Ansichten oder strenge Beurteilungen auszugleichen und ein austariertes Mittel zu erreichen.

    Das gibt es ja auch im Sport, zum Beispiel beim Skispringen. Dort werden jeweils die höchsten und tiefsten Noten gelöscht, das könnte ja auch eine Lösung für uns sein.

    Ich befürworte daher folgende Regelung (natürlich vice versa auch bei der Eintragung, doch scheint mir da der Konsens zur Zeit nicht vorhanden) und beantrage folgende Änderung:

    Louis Moumont schrieb:

    Ist ein solcher Widerspruch erfolgt, wird in einem Verfahren die Aktivität einer Nation während 90 Tagen durch eine Löschkommission beurteilt, bestehend aus dem Direktorium der Serviceleitung und zwei unter den Delegierten rotierenden Beisitzern. Jedes Mitglied der Löschkommission bewertet die Aktivität der fraglichen Nation mit 0 - 10 Punkten. Erreicht die Nation im Mittel mindestens fünf Punkte, gilt der Löschantrag als gescheitert.
    Hofrat Dr. Louis Moumont
    Zeremonienmeister des Königs
    Königreich beider Archipele Livornien und Melba
  • Das ist kein Blödsinn meinerseits, sondern Realität. Los, führ gefälligst die gesamten Protokolle der ja deiner Ansicht nach voll besetzten Aufnahmekommissionen detailliert von Anfang an und die vielfältigen Fallbehandlungen des ach so aktiven und ständig ausgelasteten Schiedsgerichtet an, womit Du nicht mal alle Punkte widerlegen musst, weil ich viel zu nett bin.

    Und davon abgesehen finde ich es absolut lachhaft, dass Du jetzt damit anfängst, obwohl jetzt jahrelang Zeit war, einen Antrag nach deinen Vorgaben einzubringen. Warum kommst Du erst jetzt, wo ich die Rechte habe, einen Antrag zu stellen, obwohl Du ja offenbar die derzeitige Regelung durch einer Deiner nach angebrachten Verbesserung ersetzen willst? Das passt kein bißchen zusammen.
  • Ansonsten steht dank Patricks Einwand meinerseits folgender Vorschlag und da ich nicht sehe, wo eine Verbesserung bei anderen Vorschlägen ist, bitte ich um die Eröffnung der Abstimmung:
    § 16. Löschung.
    (1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
    (2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
    1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden Staates seit mindestens 30 Tagen kein Beitrag mehr verfasst wurde. Beiträge, die eindeutig externen Ursprungs sind, werden bei dieser Bewertung nicht berücksichtigt.
    2. Auf Antrag des Serviceteam durch die Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
    (3) Eine Löschung auf eigenen Wunsch erfolgt auf Antrag des Delegierten des entsprechenden Mitgliedsstaates.
    (4) In allen Fällen wird der entsprechende Mitgliedsstaat nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Löschung von Seiten des betroffenen Mitgliedsstaates widersprochen werden.
    (5) Ist ein solcher Widerspruch erfolgt und wird in einem Verfahren gem. (2) Ziffer 1 innerhalb von 30 Tagen die Inaktivität des zuvor der Löschung widersprechenden Mitgliedsstaates festgestellt, wird der betroffene Mitgliedsstaat ohne Widerspruchsfrist gelöscht, wobei die Zählung der Tage ohne Beiträge im Forum des betroffenen Mitgliedsstaates mit dem Zeitpunkt des vorhergehenden Widerspruchs gegen die Löschung beginnt.
  • Patrick Botherfield schrieb:

    Hm, verstehe ich falsch, wie das Verfahren funktioniert oder tut die vorgeschlagene Regel das Gegenteil dessen, was sie tun will?

    Von Juristensprech ins Deutsche übersetzt verstehe ich die alte Regel so, bitte korrigiert mich:

    1. Das Serviceteam stellt fest, dass es seit 30 Tagen keinen Beitrag mehr gab und kennzeichnet es als inaktiv
    2. Die MN widerspricht innerhalb von 14 Tagen
    3. Wenn das Serviceteam innerhalb der nächsten 90 Tage wieder feststellt, dass es seit 30 Tagen keinen Beitrag mehr gab, wird gelöscht

    Das heißt also, dass man die 30 Tage aus 1. erhöhen muss, wenn man alten MNs einen Vorteil geben will. Die 90 Tage dagegen müsste man verringen, um einen Vorteil für die MN zu haben. Der Vorschlag, der auf dem Tisch liegt, macht alten MNs das Leben also schwerer als neuen.

    Abgesehen davon: Wenn man die 90 Tage auf 30 Tage reduziert, heißt das, dass die Regel nur greift, wenn es genau in den nächsten 30 Tagen ab dem Widerspruch keine Beiträge gibt. Damit wären Löschungen aufgrund von Inaktivität quasi unmöglich, wenn der Staat widerspricht. Nicht, dass ich ein Problem damit hätte, aber ich glaube, so war der Antrag nicht gedacht.

    Außer natürlich ich verstehe das alles gerade falsch.
    Nein, Du verstehst überhaupt nichts falsch, sondern liest die aktuelle Regelung und die angestrebten Änderungen vollkommen richtig. Mich wundern die Anträge, vor allem unter Beachtung der Beründungen ebenso. Aber warten wir einfach ab, was am Ende wirklich zur Abstimmung kommt und wie die Abstimmungsergebnisse aussehen. Im Ernstfall kann man ja auch die Änderung wieder ändern.

    Für mich ist ja die ganze Diskussion absolut faszinierend. Wie man so viel Aktivität erzeugen und Kreativität mobilisieren kann für die Lösung eines Problems, welches, so wie ich das sehe, bisher in der Geschichte der CartA überhaupt keines oder ein verschwindend kleines war, ist doch schon erstaunlich. Aber gut, machen wir halt mal wieder eine Reform der Grundordnung rein nur um der Reform willen. Wenn wir alle in unseren MN keine bedeutenderen Probleme haben, toben wir uns eben in der Karten-Orga zu einem Thema aus, das am Ende kein Schwein interessiert. Und wir haben endlich bewiesen, dass im Gegensatz zur OIK, die CartA als Organisation vor Aktivität nur so strotzt. :thumbsup:
  • Nein, daswollen wir Dir nicht erklären, zumindest ich nicht (und Herr Botherfield genauso wenig). Ich vermute nur, oder bin mir ziemlich sicher, dass Ihr die bisherige 90-Tage-Frist im § 16 Absatz 5 falsch versteht. Dabei geht es darum in welchem Zeitraum nach einem Widerspruch gegen eine Inaktivitätserklärung, kein erneuter Widerspruch gegen eine erneute Inaktivitätsfeststellung nach § 16 Absatz 2 Ziffer 1 (30 Tage ohne interne Aktivität) möglich ist.

    Also noch mal etwas deutlicher: Es wird einmal die Inaktivität für eine MN wirksam festgestellt (entweder nach der 30-Tage-Regelung oder durch Beschluss der VV - § 15 Absatz 2 Ziffer 1 oder 2). Nun läuft die 14-tägige Frist nach deren Verstreichen ohne Widerspruch die MN von der Karte gelöscht wird (§ 15 Absatz 4). Wenn jedoch fristgemäß Widerspruch eingelegt wird, beginnt eine Frist nach § 16 Absatz 5 zu laufen (derzeit 90 Tage). Wird innerhalb dieser Frist erneut die Inaktivität festgestellt, jedoch diesmal geht dies nur nach der 30-Tage-Regelung gemäß § 15 Absatz 2 Ziffer 1, erfolgt die Löschung sofort und ohne die erneute Möglichkeit eines Widerspruchs. Soweit die aktuelle Regelung.

    Eine Verkürzung der 90-Tage-Frist auf 30 Tage würde, wie dies Herr Botherfield schon ausführte, faktisch zu einer Aushebelung der Möglichkeit der Löschung einer inaktiven MN im zweiten Anlauf bedeuten und damit den § 16 Absatz 5 obsolet werden lassen. Dagegen führt eine Fristverlängerung in Abhängigkeit von der Kartenzugehörigkeit, wie sie von De Rossi vorhgeschlagen wird, einerseits zu einer Unwirksamkeit der Regelung für die ersten 30 Monate nach Ersteintragung einer MN (die Frist soll ja 1 Tag pro Monat ab Eintragung betragen) und andererseits zu einer immer weiter steigenden Benachteiligung von MN in Abhängigkeit von der Dauer des Bestands der Eintragung einer MN. Denn während für die "Neuen" die Möglichkeit der Löschung im Zuge einer zweiten Inaktivitätserklärung (nach der 30-Tage-Regelung) für die ersten 30 Monate gar nicht möglich ist, wird diese Möglichkeit für die "Alten" sukzessive auf bis zu 120 Tage ausgeweitet.

    Und wie es Herr Botherfield bemerkte, sind das wohl eigentlich nicht die Intentionen, die hinter den Änderungsvorschlägen stecken. Die Wirkung ist jedoch nach den aktuell vorliegenden Fassungen so, wie er es schon schrieb und ich es nun noch mal versucht habe zu erklären.