Debatte über Reservierungen von Außengebieten.

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    • Marcus Flavius Celtillus schrieb:

      Ich reagiere nicht auf Dich. Ich reagiere enttäuscht. Gerade auf die Reaktion des Pottyländers. Wozu soll ich den Antrag bei der Vollversammlung überhaupt noch stellen? Welchen Sinn hätte dies? Und ausgerechnet Verland reisst das Maul auf? Also bitte! Ganze Staaten mit nur wenigen Beiträgen wurden hier eingetragen. Unsere winzigen Gebiete werden abgelehnt. Was soll ich dann noch hier? Ist doch witzlos. Dann hat das IL eben erst mal keinen Delegierten. Na und? Macht nix.


      Eure letzte Gebietserweiterung bringt es auf 41 Beträge in 2 Jahren. Nicht ein neues Posting seit Eintragung.

      Davon brauchen wir unbedingt noch mehr.
    • Auch auf die Gefahr hin, als Spielverderber für allgemeine Reformbestrebungen bezüglich des Regelwerks der CartA wahrgenommen zu werden, sehe ich auch für diesen Ansatz einer doch deutliche Änderung der Grundordnung keinen wirklich wichtigen Grund. Im Gegenteil, ich halte die Regelung für eine nachträgliche Änderung der Eintragung auf der Karte bezüglich der Häufigkeit und Fristen (§ 13 Abs. 1 Ziffer 6), auch in Verbindung mit der Beschränkung nach § 10 Abs. 1 Ziffer 5 (kein geteiltes Staatsgebiet) für recht ausgewogen zwischen den Interessen von MN, die in ihrer Entwicklung dieses oder jenes "Außengebiet" ausgestalten wollen einerseits und der Verhinderung der Zupflasterung der Karte mit einer Vielzahl von eben solchen, nach der Eintragung aber dann doch eher mangelhaft "bespielten" Flecken oder Fleckchen andererseits. Die Sechsmonatsfrist gibt der MN meiner Meinung nach die Möglichkeit, aber auch die Pflicht, jedes weitere Territorium auch wirklich auszugestalten und in das eigene Gesamtkonzept zu integrieren und bei der Schaffung von weiteren Simulationsflächen auch mal Prioritäten zu setzen. Soweit die Theorie, und vielleicht auch die Intentionen der Regelersteller, die ich so nachvollziehen und auch unterstützen kann.

      Wenn natürlich eine MN, und ich will da mal Ladinien nur beispielhaft benennen, ihr Gesamtkonzept auch in Richtung auf eine Mehr- oder Vielzahl von Außenbesitzungen und/oder Kolonien, möglichst weiträumig auf der Welt verteilt auslegt und dahin entwickelt, kann es natürlich zu Konflikten mit sich neu eintragen lassen wollenden MN um einzelne Territorien kommen. Aber hier sehe ich erst mal vorrangig das Gebot für Verhandlungen und Absprachen mit den "Neuen" über die Form ihrer Reservierung/Eintragung mit der nicht wirklich unrealistischen Möglichkeit für Kompromisse. Hier möchte ich auch mal als gutes Beispiel die Absprachen und die Einigung nennen, die zwischen Barnstorvia und seinen Nachbarn erzielt werden konnten. Das setzt natürlich erst mal den Willen und die Bereitschaft aller betroffenen Parteien (meist sind es ja erfreulicherweise nur 2) voraus.

      Bei der vorgeschlagenen Reservierung von Flächen für Änderungseintragungen sehe ich ein Umsetzungs- und Handhabungsproblem. Wann, wie oft und wieviel solcher Flächen soll denn eine MN reservieren dürfen? Soll das Serviceteam schon im Zeitpunkt des Reservierungsantrags verpflichtet werden, die "hinreichende Ausgestaltung" aller dieser Gebiete (§ 13 Abs. 1 Ziffer 2) zu überprüfen und darüber zu befinden? Oder soll dies erst zum Zeitpunkt der endgültigen Eintragung der Änderung geschehen? im letzteren Fall, kann dann einfach mal deine Vielzahl von Gebieten eher vorsorglich reserviert werden? Sich zur Eindämmung einer möglicherweise dann anstehenden Reservierungsflut auf § 13 Abs. 1 Ziffer 2 zu verlassen, halte ich für sehr problematisch und für das Serviceteam wegen der recht allgemeinen Formulierung (was bedeutet "hinreichende Ausgestaltung"?) nicht wirklich zumutbar. Also hier würden wir mit der Reservierungsmöglichkeit in meinen Augen eine recht große Baustelle aufmachen.

      Also, wieder mal lange Rede - kurzer Sinn. Ich persönlich lehne die Möglichkeit der Reservierung von Änderungseintragungen genauso ab, wie die Änderung der Regelung zum geteilten Staatsgebiet. Einen einzigen Kompromiss in Bezug auf das Problem der Änderungseintragungen könnte ich mir vorstellen, und das wäre die Verkürzung der Frist nach § 13 Abs. 1 Ziffer 6 auf drei Monate.
    • Pieter Jan Vorster schrieb:

      Marcus Flavius Celtillus schrieb:

      Ich reagiere nicht auf Dich. Ich reagiere enttäuscht. Gerade auf die Reaktion des Pottyländers. Wozu soll ich den Antrag bei der Vollversammlung überhaupt noch stellen? Welchen Sinn hätte dies? Und ausgerechnet Verland reisst das Maul auf? Also bitte! Ganze Staaten mit nur wenigen Beiträgen wurden hier eingetragen. Unsere winzigen Gebiete werden abgelehnt. Was soll ich dann noch hier? Ist doch witzlos. Dann hat das IL eben erst mal keinen Delegierten. Na und? Macht nix.
      Eure letzte Gebietserweiterung bringt es auf 41 Beträge in 2 Jahren. Nicht ein neues Posting seit Eintragung.

      Davon brauchen wir unbedingt noch mehr.
      Schmarrn!
    • Attila Saxburger schrieb:

      Auch auf die Gefahr hin, als Spielverderber für allgemeine Reformbestrebungen bezüglich des Regelwerks der CartA wahrgenommen zu werden, sehe ich auch für diesen Ansatz einer doch deutliche Änderung der Grundordnung keinen wirklich wichtigen Grund. Im Gegenteil, ich halte die Regelung für eine nachträgliche Änderung der Eintragung auf der Karte bezüglich der Häufigkeit und Fristen (§ 13 Abs. 1 Ziffer 6), auch in Verbindung mit der Beschränkung nach § 10 Abs. 1 Ziffer 5 (kein geteiltes Staatsgebiet) für recht ausgewogen zwischen den Interessen von MN, die in ihrer Entwicklung dieses oder jenes "Außengebiet" ausgestalten wollen einerseits und der Verhinderung der Zupflasterung der Karte mit einer Vielzahl von eben solchen, nach der Eintragung aber dann doch eher mangelhaft "bespielten" Flecken oder Fleckchen andererseits. Die Sechsmonatsfrist gibt der MN meiner Meinung nach die Möglichkeit, aber auch die Pflicht, jedes weitere Territorium auch wirklich auszugestalten und in das eigene Gesamtkonzept zu integrieren und bei der Schaffung von weiteren Simulationsflächen auch mal Prioritäten zu setzen. Soweit die Theorie, und vielleicht auch die Intentionen der Regelersteller, die ich so nachvollziehen und auch unterstützen kann.

      Wenn natürlich eine MN, und ich will da mal Ladinien nur beispielhaft benennen, ihr Gesamtkonzept auch in Richtung auf eine Mehr- oder Vielzahl von Außenbesitzungen und/oder Kolonien, möglichst weiträumig auf der Welt verteilt auslegt und dahin entwickelt, kann es natürlich zu Konflikten mit sich neu eintragen lassen wollenden MN um einzelne Territorien kommen. Aber hier sehe ich erst mal vorrangig das Gebot für Verhandlungen und Absprachen mit den "Neuen" über die Form ihrer Reservierung/Eintragung mit der nicht wirklich unrealistischen Möglichkeit für Kompromisse. Hier möchte ich auch mal als gutes Beispiel die Absprachen und die Einigung nennen, die zwischen Barnstorvia und seinen Nachbarn erzielt werden konnten. Das setzt natürlich erst mal den Willen und die Bereitschaft aller betroffenen Parteien (meist sind es ja erfreulicherweise nur 2) voraus.

      Bei der vorgeschlagenen Reservierung von Flächen für Änderungseintragungen sehe ich ein Umsetzungs- und Handhabungsproblem. Wann, wie oft und wieviel solcher Flächen soll denn eine MN reservieren dürfen? Soll das Serviceteam schon im Zeitpunkt des Reservierungsantrags verpflichtet werden, die "hinreichende Ausgestaltung" aller dieser Gebiete (§ 13 Abs. 1 Ziffer 2) zu überprüfen und darüber zu befinden? Oder soll dies erst zum Zeitpunkt der endgültigen Eintragung der Änderung geschehen? im letzteren Fall, kann dann einfach mal deine Vielzahl von Gebieten eher vorsorglich reserviert werden? Sich zur Eindämmung einer möglicherweise dann anstehenden Reservierungsflut auf § 13 Abs. 1 Ziffer 2 zu verlassen, halte ich für sehr problematisch und für das Serviceteam wegen der recht allgemeinen Formulierung (was bedeutet "hinreichende Ausgestaltung"?) nicht wirklich zumutbar. Also hier würden wir mit der Reservierungsmöglichkeit in meinen Augen eine recht große Baustelle aufmachen.

      Also, wieder mal lange Rede - kurzer Sinn. Ich persönlich lehne die Möglichkeit der Reservierung von Änderungseintragungen genauso ab, wie die Änderung der Regelung zum geteilten Staatsgebiet. Einen einzigen Kompromiss in Bezug auf das Problem der Änderungseintragungen könnte ich mir vorstellen, und das wäre die Verkürzung der Frist nach § 13 Abs. 1 Ziffer 6 auf drei Monate.
      In der Quintessenz genau das, was wir uns wünschen. Eine Verkürzung der Frist. Wir wären da schon glücklich.
    • Dann ab in die Anträge damit. Jetzt bräuchte man natürlich einen Delegierten dafür. Da ich nicht vorhabe, die sechs Monate anzupacken, bin ich dafür nicht geeignet ;) Mag auch daran liegen, dass ich im Moment nicht sehe, wo Futuna noch eine Erweiterung brauchen könnte, und die Abstoßung von Chinopien Anfang nächsten Jahres geplant ist. Aber ich bin generell auch für saubere Karten, von daher . . . dürfte, fall ich Serviceleiter werden können sollte, die Karte eh aktiver oder leerer werden, wodurch dann entweder mehr Interaktion oder Platz für Kolonien entstehen sollte :P