Änderung der GO - Schiedsverfahren

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  • Also ich fasse es dir auf einen Satz zusammen was ich möchte. Ich möchte nicht, dass sich Staat A bei Staat B ein Vetorecht verschafft über das Schiedsverfahren, dass er nicht hat. Das und das allgemeine Eindämmen von Schiedsverfahren ist mein Ziel, ebenso möchte ich nicht, dass anstatt GO Änderungen Schiedsverfahren zur Interpretation eingebracht werden. Das Schiedsverfahren war ganz klar dazu gedacht "Unregelmäßigkeiten" bei Kartenanträgen und möglicherweise bei Abstimmungen auszujudizieren und kein Präzedenzfall Recht zu etablieren an der GO vorbei, wie das die Tage einige anwenden.

    Also langer Rede kurzer Sinn: Gerne ein Kompromiss.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • In den Zielen bin ich voll bei dir. Wir müssen das nur irgendwie sauber formuliert kriegen.

    Was statt einem einzigen präzisen Begriff natürlich auch noch ginge, wäre dass wir für Eintragungsverfahren und Vetos explizit festschreiben, wer berechtigt ist, und den Teil mit allen Delegierten von einer festen Liste von Fällen auf "alles andere" ausweiten. Weitere Varianten mit "jeder Betroffene/potenziell Benachteiligte/was auch immer" statt "alle Delegierten" für diese Restfälle wären natürlich auch noch möglich.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Patrick Botherfield schrieb:

    In den Zielen bin ich voll bei dir. Wir müssen das nur irgendwie sauber formuliert kriegen.

    Was statt einem einzigen präzisen Begriff natürlich auch noch ginge, wäre dass wir für Eintragungsverfahren und Vetos explizit festschreiben, wer berechtigt ist, und den Teil mit allen Delegierten von einer festen Liste von Fällen auf "alles andere" ausweiten. Weitere Varianten mit "jeder Betroffene/potenziell Benachteiligte/was auch immer" statt "alle Delegierten" für diese Restfälle wären natürlich auch noch möglich.
    i.O.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Ich schlage damit folgende Form vor:

    § 7. Schiedssachen.

    (1) Bei Uneinigkeit, ob ein abgeschlossener Beschluss oder eine abgeschlossene Maßnahme im Rahmen der CartA der Grundordnung, Geschäftsordnung oder anderen geltenden Regeln entspricht, oder wie relevante Regelungen auszulegen sind, kann ein Schiedsverfahren beantragt werden.
    (2) Schiedssachen werden innerhalb der Vollversammlung diskutiert. Anschließend entscheidet die Vollversammlung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit, ob der beanstandete Beschluss oder die beanstandete Maßnahme geltenden Regeln und ihrer als gültig erkannten Auslegung widersprochen hat.
    (3) Stellt die Vollversammlung im Rahmen eines Schiedsverfahrens fest, dass ein Beschluss oder eine Maßnahme nicht den geltenden Regeln entspricht, ist der Beschluss oder die Maßnahme nichtig und muss rückgängig gemacht werden.
    (4) Ein Schiedsverfahren können folgende Personen beantragen:
    • die Mitglieder des Service-Teams
    • bei Ablehnung eines Kartenantrages der Antragsteller
    • bei Ablehnung eines Vetos der Delegierte der Nation, die das Veto einlegt
    • bei Annahme eines Vetos der Delegierte der Nation, die vom Veto betroffen ist
    • in allen anderen Fällen die Delegierten aller betroffenen Nationen
    (5) Ein Schiedsverfahren kann nicht zu einer Änderung der geltenden Regeln führen.


    Zur Erklärung: Ich habe einerseits die explizit genannten Gründe ein bisschen weiter ausdifferenziert, damit nicht Vetoberechtigter A ein Schiedsverfahren zum Veto von B starten kann. Andererseits habe ich ein Schiedsverfahren zur Annahme eines Kartenantrags für andere Delegierten geöffnet, weil das Serviceteam über einige Kriterien entscheiden muss und dabei Fehler passieren können. Gerade bei Kriterien wie Plagiarismus ist die Entscheidung nicht immer glasklar und eine MN, die sich plagiiert sieht, sollte dagegen vorgehen können. Durch die Formulierung "betroffene Nationen" sollte dem Missbrauch trotzdem vorgebeugt sein.

    Ich hoffe, dass das in dieser Form einigungsfähig ist.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia