Änderung der GO - Schiedsverfahren

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Änderung der GO - Schiedsverfahren

    Mehregaan hat Folgendes beantragt:

    Mehregaan schrieb:

    Ich beantrage folgende Änderung der GO. Ergänzungen in fett.



    § 7. Zuständigkeit.
    (1) Schiedssachen werden innerhalb der Vollversammlung diskutiert. Bei Abstimmungen über Schiedssachen entscheidet die Vollversammlung mit absoluter Mehrheit, der abgegebenen Stimmen.
    (2) Ein Schiedsverfahren können folgende Personen beantragen:
    • die Mitglieder des Service-Teams
    • die Antragsteller eines Kartenantrages
    • Delegierte über deren Veto ein Entscheid gefällt wurde
    • bei Wahlen, Kartenanträgen ohne Vetoberechtigte und GO-Abänderungsanträgen alle Delegierten der CartA
    (3) Schiedsverfahren gemäß §7 können nur bei abgeschlossenen Anträgen eröffnet werden.

    Der Antragsteller hat das erste Wort.
  • Ich finde es nicht gut, dass Schiedsverfahren derart überhand nehmen und in zwei Fällen ein Schiedsverfahren de facto von Delegierten von Staaten angestoßen wurden, die nichts damit zu tun haben.

    In (1) finden sich einige Konkretisierungen, die darauf abzielen, dass es nur zu "Ja/Nein"-Entscheidungen kommt bzw. bei mehr Optionen nicht eine relative Mehrheit etwas entscheidet, die sich zufällig ergibt.
    (2) schränkt, die Möglichkeit Schiedsverfahren zu starten leicht ein, da der Hausverstand das haben für mich die letzten Tage gezeigt hier leider versagt hat.

    Möglicherweise sind nicht alle Formulierungen optimal, gegenüber Verbesserungen bin ich offen. Hinsichtlich der Grundintension: Das ist man entweder dafür oder dagegen, da gibt es denke ich keine Kompromissmöglichkeit. Man sollte es aber in die eine oder andere Richtung explizieren, sonst haben wir potentiell eine Endlos-Kaskade an Schiedsverfahren, weil solange kann jedes Service-Team in gleichen Fragen anders entscheiden.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Ich lehne die Formulierung insoweit ab, als dass damit eigentlich vetoberechtigte Staaten, die wegen willkürlicher Fristen des Serviceteams kein Veto einlegen konnten, von der Schiedssache ausgeschlossen sind. Zumindes jeder, der vetoberechtigt ist, sollte gegen den Entscheid des Serviceteams eine Schiedssache beantragen können.

    Zudem bevorzuge ich die alternative Formulierung zu Absatz 3, die da lautete:
    "Schiedsverfahren gemäß §7 können nur bei abgeschlossenen und laufenden Anträgen eröffnet werden. Im Falle von laufenden Verfahren haben sie keine aufschiebende Wirkung."
    Sonst bleiben den Delegierten und betroffenen Staaten die Hände gebunden, wenn das Beanstandete sich schon im Verfahren an sich und nicht in der endgültigen Entscheidung ("x hat kein Vetorecht!" "y ist kein zulässiger Vetrogrund!") begründet, wenn das Serviceteam einen Vorgang nicht offiziell abschließt - ob absichtlich oder unabsichtlich wäre dabei egal.

    Die Aushebelung der relativen Mehrheit lehne ich zudem deswegen ab, da wir sonst noch höhere Hürden einbauen und jede Enthaltung wie ein "Nein" wirkt.
    Sir Robert Charles Wellesley, KAE, KC
    Former Delegate of the Dominion of Cranberra
    Former Deputy Director of the CartA
  • Ah, das diente der Enthaltungsermöglichung. Das habe ich nicht bedacht, das ist ein guter Einwand. Auch wenn ich finde, dass es bei Regelfragen kaum "Enthaltungen" geben kann, war es bisher Usus diese zu ermöglichen.

    Veto-Berechtigte ist auch eine bessere Formulierung, wie ich finde.

    Die Anmerkung bei Absatz 3 verstehe ich einfach nicht muss ich zugeben. Wäre es nicht egal, wenn ein Veto eingelegt wird und das Service-Team nicht abschließt, weil ja dann die fragliche Änderung nie zustande kommt?

    Das wäre vorbehaltlich, dass ich die Anmerkung zu (3) noch verstehe meine Neu-Formulierung.



    § 7. Zuständigkeit.
    (1) Schiedssachen werden innerhalb der Vollversammlung diskutiert. Bei Abstimmungen über Schiedssachen entscheidet die Vollversammlung mit relativer Mehrheit, der abgegebenen Stimmen.
    (2) Ein Schiedsverfahren können folgende Personen beantragen:
    • die Mitglieder des Service-Teams
    • die Antragsteller eines Kartenantrages
    • Delegierte, die eine vetoberechtigte Nation vertreten
    • bei Wahlen, Kartenanträgen ohne Vetoberechtigte und GO-Abänderungsanträgen alle Delegierten der CartA
    (3) Schiedsverfahren gemäß §7 können nur bei abgeschlossenen Anträgen eröffnet werden.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Ich glaube, wir müssen erst einmal wieder definieren, was eine Schiedssache überhaupt ist. Daraus ergibt sich dann automatisch, was die Frage ist und bei Beschlüssen gilt ja meines Wissen schon jetzt wie üblich: Gleichheit verneint die Frage. Ich denke auch, dass es die Anzahl der Schiedsverfahren verringert, weil für einige der jüngsten Schiedsanträge das überhaupt nicht die richtige Form war.

    Dass ich dagegen keine abschließende Liste von Fällen unterstütze, in denen Delegierte ein Schiedsverfahren beantragen können, habe ich schon erwähnt. Solche Listen sind fast immer unvollständig und schaden damit mehr als sie nutzen.

    Ich versuche mich mal:

    § 7. Schiedssachen.

    (1) Bei Uneinigkeit, ob ein Beschluss oder eine Maßnahme im Rahmen der CartA der Grundordnung, Geschäftsordnung oder anderen geltenden Regeln entspricht, oder wie relevante Regelungen auszulegen sind, kann jeder dadurch möglicherweise Benachteiligte ein Schiedsverfahren beantragen.
    (2) Schiedssachen werden innerhalb der Vollversammlung diskutiert. Anschließend entscheidet die Vollversammlung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit, ob der beanstandete Beschluss oder die beanstandete Maßnahme geltenden Regeln und ihrer als gültig erkannten Auslegung widersprochen hat.
    (3) Stellt die Vollversammlung im Rahmen eines Schiedsverfahrens fest, dass ein Beschluss oder eine Maßnahme nicht den geltenden Regeln entspricht, ist der Beschluss oder die Maßnahme nichtig und muss rückgängig gemacht werden.


    Vermutlich gibt es da noch einige Ecken und Kanten abzuschleifen, aber ich denke, irgendwas in diese Richtung wäre sinnvoll. Was laufende Anträge betrifft, wäre das automatisch dadurch abgedeckt, dass es im Fall eines laufenden Verfahren noch keinen Beschluss gibt.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Deine Formulierung hat eigentlich nichts mit dem Ausgangsantrag zu tun, solltest du eine Definition von Schiedssachen wollen gilt es wohl einen eigenen Antrag zu stellen. Hier geht es tatsächlich rein um die Beschränkung wer Schiedssachen stellen kann.

    Ich warte noch auf eine Antwort von Wellesley hinsichtlich der Frage zu (3) und vlt. finden wir noch Klarheit bezüglich absolut und relativ.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Mehregaan schrieb:

    Deine Formulierung hat eigentlich nichts mit dem Ausgangsantrag zu tun, solltest du eine Definition von Schiedssachen wollen gilt es wohl einen eigenen Antrag zu stellen. Hier geht es tatsächlich rein um die Beschränkung wer Schiedssachen stellen kann.

    Ich warte noch auf eine Antwort von Wellesley hinsichtlich der Frage zu (3) und vlt. finden wir noch Klarheit bezüglich absolut und relativ.
    Ich nehme das zurück, da eindeutig Bedarf an einer Klärung besteht was Schiedsverfahren sind. Ich ändere meinen Antrag wie folgt.

    § 7. Schiedssachen.

    (1) Bei Uneinigkeit, ob ein abgeschlossener Beschluss oder eine abgeschlossene Maßnahme im Rahmen der CartA der Grundordnung, Geschäftsordnung oder anderen geltenden Regeln entspricht, oder wie relevante Regelungen auszulegen sind, kann ein Schiedsverfahren beantragt werden.
    (2) Schiedssachen werden innerhalb der Vollversammlung diskutiert. Anschließend entscheidet die Vollversammlung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit, ob der beanstandete Beschluss oder die beanstandete Maßnahme geltenden Regeln und ihrer als gültig erkannten Auslegung widersprochen hat.
    (3) Stellt die Vollversammlung im Rahmen eines Schiedsverfahrens fest, dass ein Beschluss oder eine Maßnahme nicht den geltenden Regeln entspricht, ist der Beschluss oder die Maßnahme nichtig und muss rückgängig gemacht werden.
    (4) Ein Schiedsverfahren können folgende Personen beantragen:
    • die Mitglieder des Service-Teams
    • die Antragsteller eines Kartenantrages
    • Delegierte, die eine vetoberechtigte Nation vertreten
    • bei Wahlen, Kartenanträgen ohne Vetoberechtigte, GO-Abänderungsanträgen und sonstigen Entscheidungen alle Delegierten der CartA.
    (5) Ein Schiedsverfahren kann nicht zu einer dauerhaften GO-Änderung führen.


    Ja (5) ist ein Pleonasmus, aber ich denke wir werden einen solchen brauchen.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Mehregaan schrieb:


    (5) Ein Schiedsverfahren kann nicht zu einer dauerhaften GO-Änderung führen.
    Ich glaube, das ist überspezifisch, sowohl was das "dauerhaft" angeht als auch die Beschränkung auf die GO. Vielleicht "...kann nicht zu einer Änderung der geltenden Regeln führen"?

    Bei (4) sind wir also offenbar nach wie vor unterschiedlicher Meinung. Das ist in Ordnung. Ich würde dann, sobald wir ansonsten eine finale Version haben, nach §2 (2) der Geschäftsordnung einen Gegenantrag stellen, der diesen Abschnitt wieder durch "jeden möglicherweise Benachteiligten" ersetzt, und dann können wir einfach abstimmen, welche Variante allgemein bevorzugt wird.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Mehregaan schrieb:

    Die Anmerkung bei Absatz 3 verstehe ich einfach nicht muss ich zugeben. Wäre es nicht egal, wenn ein Veto eingelegt wird und das Service-Team nicht abschließt, weil ja dann die fragliche Änderung nie zustande kommt?
    Ich versuche es an einem Beispiel:

    1. Beantragt wird eine Gebietsvergrößerung durch Staat x.
    2. Staat y liegt nach der svg-Karte mit einem Pixel auf dem Rand des Planquadrats, das für ein Veto ausreicht und legt ein gut begründetes Veto ein. Das Veto wird zurückgewiesen, weil es nicht eindeutig ist, ob der Staat auf der unskalierten Gesamtkarte im Planquadrat liegt.
    3. Staat z liegt eindeutig im Vetobereich und legt ein Veto ein mit der Begründung, die sich im Kern darauf bezieht, dass jemand in Staat x gelbe Simpsons-Avatare nutzt und das nicht zur Ausgestaltung von Staat z passt.

    Das Serviceteam weist die Vetos zu 2 und 3 zurück, wartet aber die 14 Tage Vetofrist ab, bevor es das Gebietsänderungsverfahren abschließt. Die Staaten y und z müssen das Verfahren abwarten, obwohl ihr Veto möglicherweise zurecht eingelegt worden ist. Warum sollten die Staaten y und z abwarten müssen, bis das Verfahren abgeschlossen, ehe sie ein Schiedsverfahren einleiten können? Eine Formulierung, die auch laufende Anträge einbezieht, wäre daher sinniger. Und sie würde auch nicht weh tun.
    Sir Robert Charles Wellesley, KAE, KC
    Former Delegate of the Dominion of Cranberra
    Former Deputy Director of the CartA
  • Ich finde, Schiedsverfahren sind sowieso schon schwer genug, weil die Bewertung eines fest vorliegenden Vorgangs nicht einfach ist. Aber man braucht es sich doch nicht auch noch extra schwer machen, indem sich auch gleich noch die Faktenlage während des Verfahrens ändern kann.

    Ein abgewiesenes Veto ist übrigens ein abgeschlossener Beschluss, bei dem sich die Faktenlage nicht mehr ändert. Gegen den könnte beim aktuellen Entwurf schon vorgegangen werden, auch wenn über den Eintragungsantrag im Gesamten noch nicht entschieden ist.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

  • § 7. Schiedssachen.

    (1) Bei Uneinigkeit, ob ein abgeschlossener Beschluss oder eine abgeschlossene Maßnahme im Rahmen der CartA der Grundordnung, Geschäftsordnung oder anderen geltenden Regeln entspricht, oder wie relevante Regelungen auszulegen sind, kann ein Schiedsverfahren beantragt werden.
    (2) Schiedssachen werden innerhalb der Vollversammlung diskutiert. Anschließend entscheidet die Vollversammlung durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit, ob der beanstandete Beschluss oder die beanstandete Maßnahme geltenden Regeln und ihrer als gültig erkannten Auslegung widersprochen hat.
    (3) Stellt die Vollversammlung im Rahmen eines Schiedsverfahrens fest, dass ein Beschluss oder eine Maßnahme nicht den geltenden Regeln entspricht, ist der Beschluss oder die Maßnahme nichtig und muss rückgängig gemacht werden.
    (4) Ein Schiedsverfahren können folgende Personen beantragen:
    • die Mitglieder des Service-Teams
    • die Antragsteller eines Kartenantrages
    • Delegierte, die eine vetoberechtigte Nation bei Kartenanträgen vertreten
    • bei Wahlen, Kartenanträgen ohne Vetoberechtigte, GO-Abänderungsanträgen und sonstigen Entscheidungen alle Delegierten der CartA.
    (5) Ein Schiedsverfahren kann nicht zu einer Änderung der geltenden Regeln führen


    Ich passe es wie folgt (hoffentlich endgültig) an.

    Ich hab mir den von dir zitierten Passus Botherfield angeschaut, aber bitte ich einfach frei heraus den Antrag einfach abzulehnen und dann deinen zu stellen oder ihm zuzustimmen und dann selbst eine Änderung zu motivieren. Dein Plan wird nämlich dazu führen, dass gar keine der Änderungen durchgehen wird, weil es ein 2/3 Quorum gibt dann der Status Quo ziemlich sicher erhalten bleibt.

    Ich möchte auch sagen wieso ich so sehr gegen deine Formulierung Sturm laufe. Deine Formulierung ist so unscharf, dass es de facto überall ein Vetorecht durch die Hintertür einführt über das dann jedes Mal die VV entscheiden muss, weil Targa z.B. auf die Idee kommt "möglicherweise benachteiligt" durch eine Gebietserweiterung von Kaputistan in Salvagiti zu sein. Der ungeregelte Status Quo ist mir sogar lieber als deine Variante, weil ich dann wenigstens darauf hoffen kann einen Service-Leiter und / oder Katographen zu haben, der Hausverstand hat und nicht jedes Schiedsverfahren von "sachlich nicht Zuständigen" zulässt.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

  • Mehregaan schrieb:

    Ich hab mir den von dir zitierten Passus Botherfield angeschaut, aber bitte ich einfach frei heraus den Antrag einfach abzulehnen und dann deinen zu stellen oder ihm zuzustimmen und dann selbst eine Änderung zu motivieren. Dein Plan wird nämlich dazu führen, dass gar keine der Änderungen durchgehen wird, weil es ein 2/3 Quorum gibt dann der Status Quo ziemlich sicher erhalten bleibt.
    Okay. Die Vorgehensweise bei Gegenanträgen ist tatsächlich komisch, lassen wir das lieber bleiben.

    Ich möchte auch sagen wieso ich so sehr gegen deine Formulierung Sturm laufe. Deine Formulierung ist so unscharf, dass es de facto überall ein Vetorecht durch die Hintertür einführt über das dann jedes Mal die VV entscheiden muss, weil Targa z.B. auf die Idee kommt "möglicherweise benachteiligt" durch eine Gebietserweiterung von Kaputistan in Salvagiti zu sein. Der ungeregelte Status Quo ist mir sogar lieber als deine Variante, weil ich dann wenigstens darauf hoffen kann einen Service-Leiter und / oder Katographen zu haben, der Hausverstand hat und nicht jedes Schiedsverfahren von "sachlich nicht Zuständigen" zulässt.
    Können wir eine Formulierung finden, die weder so unscharf ist wie meine noch jeden einzelnen Fall aufzählt wie deine und dadurch Gefahr läuft, Fälle zu haben, in denen ein Schiedsverfahren sinnvoll wäre, aber am Ende gar niemand antragsberechtigt ist?

    "sachlich zuständig" finde ich auch nicht richtig gut, weil derjenige ja eigentlich nicht zuständig ist, sondern nur der Meinung ist, dass er ungerecht behandelt wurde. Aber inhaltlich wollen wir genau das haben, was du damit meinst. Wäre "jeder Betroffene" für dich klarer? Irgendeine halbwegs präzise Bezeichnung muss sich dafür doch finden lassen.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia