Änderung der GO - Rücktritt

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  • Patrick Botherfield schrieb:

    Thelma Vilhjálmsdóttir schrieb:

    (7) Das Serviceteam bleibt auch bei Rücktritt formal bis zum Abschluss der nächsten Wahl im Amt.
    Es wäre besser, das auf eine einzelne Position zu beschränken, weil ja nur diese einzelne Position nachgewählt wird und nicht das komplette Serviceteam.
    Ja, aber wenn beide zurücktreten? Ich finde gerade die Formulierung nicht.

    Patrick Botherfield schrieb:


    (8) Sollten alle Mitglieder nach (4) oder (5) aus dem Serviceteam ausgeschieden sein, kann jeder Delegierte die Feststellung durch die VV verlangen, dieser Delegierte ist für die unverzügliche Abhaltung der nächsten Wahl verantwortlich.
    Mach zwei Sätze draus, für bessere Lesbarkeit. Das praktische Problem ist, dass ohne Serviceteam auch niemand die VV-Sitzung leitet, es also nie zu dieser Feststellung kommen wird und wir diesen Absatz genauso gut weglassen könnten.

    Ich habe mal versucht diesen Vorschlag aufzugreifen.

    Patrick Botherfield schrieb:


    Mehregaan schrieb:

    Ich freue mich, darauf wenn beide Anträge scheitern, weil keiner 2/3 bekommt, wenn es noch nein gibt. Man hätte nicht einfach warten können bis das eine beschlossen ist und dann selbst eine Ergänzung einbringen? Na soll so sein.
    Einen der beiden Anträge zurückziehen geht immer noch. Nächstes Mal wäre es natürlich besser, Gegenanträge höchstens zu stellen, wenn man schon darüber diskutiert hat und fundamental uneinig ist.
    Es steht jedem frei, die GsOV durch Antrag zu ändern.
  • @Gilgamesh folgender Gegenantrag ist gestellt. Im Worte soll der neue Paragraph dann lauten:


    § 5. Wahl, Amtsenthebung.
    (1) Die Mitglieder des Serviceteams werden in allgemeiner, freier,geheimer und gleicher Wahl mit einfacher Mehrheit (mehr als die Hälfte) der abgegebenen Stimmen durch die Vollversammlung für zwölf Monate gewählt.
    (2) Findet sich im ersten Wahlgang nicht die nötige Mehrheit, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen angesetzt. Ins Amt gewählt ist der Kandidat, der die relative Mehrheit (die meisten) der abgegebenen Stimmen erhält. Findet sich auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit, entscheidet das Los.
    (3) Ein Mitglied des Serviceteams kann des Amtes enthoben werden, wenn auf Initiative eines Mitgliedes der Vollversammlung gleichzeitig mit der Abwahl des Amtsinhabers ein durch den Antragsteller Vorgeschlagener mit absoluter Mehrheit der Vollversammlung (mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Delegierten) gewählt wird.
    (4) Ein Mitglied des Serviceteams verliert automatisch seinen Posten, wenn es nachweislich mehr als einen Monat unentschuldigt nicht mehr seinen Aufgaben nachgekommen ist. Dieser Umstand ist durch mindestens einen Delegierten in der Vollversammlung vorzubringen. Danach hat das Mitglied des Serviceteams 14 Tage Zeit sich dazu zu äußern. Sollte keine Reaktion erfolgen, ist die Nachwahl einzuleiten.
    (5) Ein Verfahren nach (4) ist zu umgehen, wenn das Mitglied des Serviceteams mindestens 31 Tage unentschuldigt nicht im Forum der CartA eingeloggt war. In dem Fall sind umgehend Nachwahlen einzuleiten.
    (6) Ein Mitglied des Serviceteams kann jederzeit seinen Rücktritt erklären. In dem Fall sind umgehend Nachwahlen für diese Position des Serviceteamseinzuleiten.
    (7) Das Mitglied des Serviceteams bleibt bei Rücktritt formal bis zum Abschluss der Nachwahl im Amt.
    (8) Sollten alle Mitglieder nach (4) oder (5) aus dem Serviceteam ausgeschieden sein, kann ein beliebiger Delegierter die Feststellung der Vakanzdurch die VV einleiten. Dieser Delegierte ist für die unverzügliche Abhaltung der nächsten Wahl verantwortlich.


    Änderungen sind fett und rot markiert.
  • Ich bin mir unsicher, ob ein einfacher Gegenantrag in der Diskussion gestellt werden kann. Das liegt vor allem daran, dass die Abstimmung daran zerbrechen könnte, weil beide zur Abstimmung zu stellen ein Problem bezüglich der Mehrheitsverhältnisse der GO-Änderungen bringen könnten. Und einzeln zwei sich widersprechende Anträge zur Abstimmung zu stellen, die vielleicht beide angenommen werden könnten(unwahrscheinlich, aber man hat schon Pferde kotzen sehen), ist auch problematisch. Ich würde daher die Diskussion offenhalten und den Gegenantrag nach Ablauf der Abstimmung über den Urantrag zur Wahl stellen.