Eine gewisse Unsicherheit wird es dahingehend immer geben, dass man unterschiedlicher Meinung sein kann, was kompatibel ist und was nicht. Aber die Unsicherheit, was vage ist und was nicht, kommt ja erst dadurch ins Spiel, dass man alles, was nicht oder nur vage ausgestaltet ist, erst einmal grundsätzlich als inkompatibel einstuft und dann der Antragsteller ausdrücklich auf seine Homepage schreiben muss, dass es nicht inkompatibel ist. Ich finde das nur umständlich ohne großen Nutzen.
Patrick Botherfield
Kingdom of Albernia
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