Änderung der GO - Vetorecht

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  • Ich persönlich enthalte mich einfach, wenn mir eine Sache egal ist, und sage vorher Bescheid, wenn ich bei irgendetwas nicht zustimmen kann. Das halte ich eigentlich für ein Gebot des Anstands. Aber gut, die Fraktion, die aus Prinzip gegen alles ist, gibt es natürlich auch. Ich hätte nur nicht gedacht, dass sie so groß ist.
    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia
  • Kannst du gern so sehen, drum frag ich ja. Finde ich auch legitim.

    Eine der Anträge ist übrigens aufgrund deiner Trotzdrohung entstanden (besser gesagt um sie zu ermöglichen), aber mir ist das alles nicht so ein Herzensanliegen, es ging darum Absurditäten, die jede Bodenhaftung verloren haben um Dinge wie die MI-Posse oder das Hinterfragen jeder Entscheidung durch ein Schiedsverfahren zu verhindern und etwas mehr Qualität bei Eintragung zu erzeugen.


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mehregaan ()

  • @Patrick Botherfield Enthaltung kann keine Option sein, wenn es um Sachverhalte geht, die einen zukünftig möglicherweise selbst betreffen können, also um GO-Änderungen oder Grundsatzentscheidungen bezüglich die Handhabung oder Auslegung der Grundordnung. Und die Gruppe der Delegierten, die die GO-Änderungsanträge ohne Stellungnahmen in der Debatte dazu aktiv mit ihrer Nein-Stimme abgelehnt haben, sind keine "Fraktion, die aus Prinzip gegen alles ist". Sie haben sich halt entschieden, dass die Anträge aus ihrer Sicht grundsätzlich falsch und unnötig sind, egal wie sinn- oder wortreich sie begründet sind. Und das halt zu akzeptieren, gebietet der Anstand aus meiner Sicht. Niemand von den Ablehnern ist auch nur moralisch verpflichtet, sich den Antragstellern zu erklären. Sie haben ja nicht um die Anträge gebeten oder sie veranlasst.

    @Mehregaan Natürlich haben alle Anträge aus Sicht der Antragsteller einen Sinn und einen Grund, sollten sie jedenfalls haben, aber eben nur aus Sicht der Antragsteller und vielleicht auch noch der Unterstützer. Und die haben ja auch mit diskutiert. Die anderen haben Sinn und Grund wohl eher nicht gesehen. Und das muss man halt akzeptieren. Na und der Antrag, der auf Grund meiner "Trotzdrohung" gestellt wurde ... ich möchte es mal vorsichtig und etwas "flauschig" formulieren, der entbehrt nicht eines gewissen, ja eigentlich doch recht hohen Maßes an Unterhaltungswert, nur um nicht Lächerlichkeit sagen zu müssen. In eine Satzung (oder hier Grundordnung) ausdrücklich die Berechtigung zum Rücktritt von einem Wahlamt aufzunehmen, und das mit dem Hintergedanken, dass sonst ein solcher Rücktritt nicht möglich wäre? Habt Ihr Euch das mal richtig durch den Kopf gehen lassen?
  • Na, dann ist doch alles gut. Verstehe nicht was es so viele Zeichen braucht, wenn ich von Anfang an ausgedrückt habe, dass ich sowieso akzeptiere, es mich aber halt interessiert. Man könnte sagen, das entbehrt auch nicht eines recht hohen Maßes an Unterhaltung.

    Natürlich wäre er halt faktisch möglich, ich wollte halt einem weiteren ermüdenden Schiedsverfahren vorgreifen, das sich jemand ausdenkt. Das ist alles. Etwas weniger Interpretation, was ich mir dabei (nicht) denke würde es vielleicht weniger absurd für dich machen.

    Übrigens, die "große Reform" auf die du vorhin hingewiesen hast, erachte ich im Nachhinein als ebenso negative Entwicklung wie das Überbleiben der CartA als einzige Karte, aber so ist das nunmal. Die entsprechenden Konsequenzen werden schon ggf. gezogen werden.

    Schlussendlich hoffe ich du kannst meine einfache freundliche Nachfrage dann jetzt genauso akzeptieren, wie ich die ausgedrückte oder nicht ausgedrückte Meinung anonymer Delegierter. :)


    Anthropous ekalesa, ou katharmata.
    He glossa sou me protrecheto tou nou.